Von wem?
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Auch wenn diese Maßnahme rechtlich gesehen sicher fraglich ist, ich finde sie sehr gut und mir geht es noch gar nicht weit genug.
Was es als erstes überhaupt nicht mehr geben darf, und da sehe ich Rolex in der Verantwortung, sind Uhren beim Grauen, die keinen Namenseintrag haben. Jede Uhr die den Konzi verlässt, müsste bei Rolex gemeldet werden, und zwar mit Namen des Empfängers.
Andere Hersteller bieten die Registrierung der gekauften Artikel an (z.B. Tumi). Diese Registrierung könnte seitens des Konzis verpflichtend sein.
Rolex könnte sich gegenüber den Konzis auch ein jederzeitiges Recht von Inventurbestand vorbehalten.
Eine weitere Idee: in Wuppertal gibt es einen namentlich bekannten Hersteller von Haushaltsgeräten. Dieser gewährt Die Gerätegarantie nur dem registrierten Erstkunden.
So, und jetzt steinigt mich.
Das ist die Vorstufe zum Rolex-Time-Sharing-Vertrag. ?(
Wenn man hier die verschiedensten Beiträge durchschaut kommt es bei mir so an als wären nicht alle Grundsätzlich gegen Grauhändler. Es scheint mir auch so als wären die im Umgang mit Ihrer Kundschaft nicht so arg kompliziert wie offizielle.
Mir wäre es an dieser Stelle zu Blöd mich auf sowas einzulassen. Ich habe das Geld, ich will die angebotene Ware, ich kaufe es, und wenn es mir nach 6 Monaten nicht mehr gefällt kommt es weg. Das es hier und da vorkommt das man mehr bekommt ist halt so. Der Offizielle hat daran verdient. Er kann seine Mitarbeiter bezahlen. Was will er denn bitte mehr?!?
Bin für das Weglassen der Karten. Diese werden eh schon gut gefälscht.
Die Serienummern sind bei Rolex registriert, dazu die Auslieferung und der Verkauf.
Offizielle Konzis haben Zugriff drauf. Da lässt sich alles tracken.
Wie beim digitalen Serviceheft von Autos heute.
Am exorbitanten Graumarktdebakel hat Rolex selbst Schuld, dank unsäglicher Verfügbarkeit.
Und diese selbst erdachten Konzi-Maßnahmen sind einfach nur peinlich und rechtlich nicht haltbar.
Gebe Dir völlig recht und für mich sieht das so aus, als wolle der Konzi sich dafür rächen, dass Du eventuell noch mehr an der Uhr verdienen kannst als er. Mir jedenfalls ist durch solche Praktiken und andere Umstände (Verfügbarkeit) die Lust auf einen Neukauf genommen. Normal ist das alles nicht mehr.
Bin kein Jurist. Aaaber ich konnte in meinen Mietvertrag auch nicht das reinschreiben was ich gerne gehabt hätte. Da gibt es anscheinend schon gewisse Regeln. Ob hier das Mietrecht anders ist, keine Ahnung. Sorry es geht hier um Uhren.
Du kannst den Vertrag wegen Sittenwidrigkeit natürlich gerichtlich anfechten und auf Herausgabe der Karte klagen.
Ein ziemlich mutiger Vergleich :-)
Man merkt dass viele Member hier relativ neu dabei sind, bzw. die früheren Zeiten nicht mitgemacht haben.
Es gab hier Zeiten, da wurde man schon quasi blöd angeschaut wenn man zugegeben hat eine Uhr beim Konzessionär erworben zu haben.
Das waren die Zeiten als Dein Grauhändler ein freundlicher Mitleser hier im Forum war, und Dir die Uhren doch tatsächlich binnen Tagesfrist 10-15% unter dem Listenpreis besorgt hat - und ja, ich rede hier von allen Sportmodellen mit Ausbahme der großen Daytona. Und die Uhren waren auch noch verklebt.
Es soll sogar Grauhändler gegeben haben die sich „Listenpreise gibts hier nicht“ auf die Fahnen geschrieben hatten.
Beim Konzi Kaufen? Vollzahler? Nur wegen der Blubberbrause? Das war verpönt.
So bin ich :flauschi:
Wird ja immer blöder.. aber der Konzessionär kann doch vereinbaren, was er mag. Entweder stimmst ihm zu oder kriegst keine Uhr. Ganz simpel.. nimmt sie eben der Nächste. Und wg. dem immer absurderen Gewese ist mein Interesse an Neuuhren der Marke schon vor Jahren fast auf Null gegangen. Und es fühlt sich noch nicht mal schlecht an ;)
Klar ist nicht alles wirksam, was man in einen Vertrag reinschreibt. Aber ich wüsste nicht, was gegen eine Vereinbarung sprechen sollte, in der die Vertragspartner vereinbaren, dass der eine für den anderen eine Plastikkarte unwiderruflich für 24 Monate aufbewahrt.
Dann ist übrigens der Verkäufer der Besitzer und der Käufer der Eigentümer der Plastikkarte. Kleine Spitzfindigkeit am Rande. ;) ;)
Dass die Karten heutzutage überflüssig sind, ist auch klar, aber es gibt sie nunmal noch.
Pfeiff auf die Karte!
Wenn der Konzi mein Geld bekommt, erhalte ich einen Beleg dafür.
Dieser klärt, wo die Besitz- und Eigentumsrechte sind.
Kaufdatum und Serienummer klären auch den Beginn der durch Rolex gegebenen Garantie.
+1
Und kein "full set" mehr8o:bgdev:
und genau darum geht es ja, es dem Schnelldreher schwerer zu machen.
So wie früher ellenlang über LCs diskutiert wurde und man für eine LC100 mehr gezahlt hat bzw. für eine nicht LC100 die Leute den Preis ein wenig drücken wollten, so wird die Diskussion bei einer fehlenden Garantiekarte losgehen. Zudem hat sicherlich der ein oder andere die Befürchtung, dass ein neues nicht Full-Set vielleicht geklaut wurde.
Was ich rechtlich jedoch nicht weiß ist, ob Rolex verpflichtend, dem Zweitkäufer ohne Garantiekarte dann die 5 Jahre Garantie zugestehen muss oder nur die 2Jahre verbindliche Gewährleistung.
Sollte Letzteres der Fall sein, wird sich dies wieder negativ auswirken und die Maßnahme greift.
Bei den alten Garantie Karten gab es im darknet perfekte Fälschungen. An perfektheit nicht zu überbieten.
Rolex Uhren ohne zerti und Karton zu kaufen, Karton auf eBay zu besorgen, eine gefälschte Karte im schwarzen internet, gehörte zu den Standard Tricks.
Bei Uhren über 5 Jahren ist das auch niemals jemanden aufgefallen.
Käufer lassen immer nur die Echtheit der Uhr prüfen.
Nicht des zertis.
Ich habe noch nicht geschaut, Wette aber, dass sehr bald auch die neuen zertis zu haben sind.
Woher weißt Du das alles?
Wenn man nicht nur auf rlx unterwegs ist dann sieht man auch andere Dinge;)
Das ist in der heutigen Zeit eine löbliche und bemerkenswerte Eigenschaft.....und gut für den Blutdruck:D
Es gibt keine Anweisung seitens Rolex die Garantiekarte nicht aus zu händigen.
Die Garantiekarte gehört zum Lieferumfang der Uhr und ist Eigentum des Käufers.
Warum einige wenige Konzessionäre sich solche Spielchen einfallen lassen steht auf einem anderen Blatt Papier.
Mein Zerti im Mai mitbekommen :gut:
Meine im Juni.
Es gibt kein Gesetz was regelt, was im Kauf einer Rolex mit enthalten ist ;)
Zumal du die Garantiekarte ja auch "kaufst" - nur verzögert ausgehändigt bekommst und hierzu erteilst du ihm deine Zustimmung . Also ist das Ok - weil ihr euch darauf geeinigt habt - Vertragsfreiheit.
Erteilst du dem Käufer nicht deine Zustimmung - verkauft er die Uhr auch nicht an dich, weil keine Einigung :P
So simpel ist das! :top:
Eine andere Betrachtung ist die der Teillieferung mit unterschiedlichen Lieferterminen:
Teil 1, die Uhr, wird sofort geliefert.
Teil 2, irgend so eine Plastikkarte, wird in 24 Monaten geliefert.
Auch daran gibt es nichts zu meckern. In anderen Bereichen nehmen Anbieter 100% Vorkasse, bevor sie überhaupt etwas liefern.
Ich frage mich, wann die ersten Wiederverkäufer/Grauhändler auf die Idee der Teillieferung kommen. Uhr sofort, Papiere in 24 Monaten, weil sie ja noch beim Konzi liegen. :D
Sollen sie von mir aus machen. Ist mir alles egal. :ka: Ist doch alles freiwillig! Warum regen sich manche da so auf? Niemand muss das Angebot des Händlers annehmen.
Also wenn ein Konzi das so handhabt ist es die eine Sache!
Uhr abholen und dann nette Grüße vom Rechtsbeistand zukommen lassen mit der bitte über Lieferung der gesetzlich geregelten Beilagen!
In Deutschland gibt es ja noch weitgehend in vielen Bereichen die Vertragsfreiheit. Wenn man das Geschäft schriftlich so vereinbart, muß man sich auch daran halten. Unter Hanseaten hat man derartiges früher per Handschlag geregelt.
Ob man sich im Fall eines Uhrenkaufs auf die Einlagerung der Garantiekarte beim Konzi einläßt, ist ja eine ganz andere Frage. Die muß jeder für sich persönlich beantworten und ggf. zu einem anderen Konzi gehen. Möglicherweise kommt er dann zu gar keiner Zeit auf eine Warteliste. Was ist mir die Zwiebel also wert?
Das mit der Garantiekarte ist nicht besonders kundenfreundlich und kann auch nicht wirklich im Interesse eines Herstellers sein. Es paßt aber perfekt in die crazy Welt von Rolex, in der übliche Kaufgewohnheiten auf den Kopf gestellt sind. Normal kann doch jeder.
Ihr glaubt doch nicht im Ernst, dass ein Konzi so was durchsetzt, Einbehaltung des Garantiezertifikats, ich lach mich weg. Das möchte ich erst mal schwarz auf weiss sehen, wie da die offizielle Rechnung aussieht.
So einen Unsinn haben doch auch schon einige Automobilhersteller versucht, und da gehts dann mal um richtige Gewinnmitnahmen und nicht um Kleingeld wie bei einem Ührchen.
Bald wird die Zuteilung darüber geregelt, wie lange man die Garantiekarte beim Konzi „liegen“ lässt. Vergleichbar mit Wartesemestern damals beim Wunschstudiengang. :)
Im Juli 20 eine Roségoldene GMT beim örtlichen Konsti gekauft und darf die Karte für 12 Monate in seiner Obhut lassen.
Dies ist mir bereits vor dem Kauf angekündigt worden.
Ich könnte die Karte sofort haben , allerdings dann nie wieder eine Uhr von ihm.
Das Jahr geht rum.
1. gesetzlich ist ein Lieferumfang schon mal garnicht geregelt
2. kann Rolex/der AD den Lieferumfang jederzeit neu festlegen
3. stimmst du diesem Vorgehen auch noch schriftlich zu
4. kostet dich dein Anwalt somit unnötiges Geld
5. bekommst du dann wahrscheinlich, wegen Motzen, nie wieder eine Rolex vom AD
Gehöre auch zu den Leuten wo aus Freunde kaufen. Aber ich möchte nun mal die Box und sämtliche Papiere zu meiner neuen Uhr
gerne mitnehmen, da es eben zum Lieferumfang gehört. Ich persönlich habe weniger Freude an meiner Uhr wenn Zertifikate oder ähnliches Fehlen.
Da tickt jeder anders natürlich, hab im Bekanntenkreis Leute die sowas nicht stört.
Desweiteren würde der Rolex Fachhändler auch durch einbehalten der Garantiekarte die internationale bzw. sogar die nationale Garantie einschränken.
Denn im Garantiefall muss ja folgendes gegeben sein:
"Rolex garantiert das gute Funktionieren seiner Uhren für die Dauer von fünf Jahren ab Kaufdatum. Von dieser Garantie ausgeschlossen sind normaler Verschleiß (insbesondere der Verschleiß nicht metallischer Armbänder), Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Bei Hinzufügen oder Austauschen von Zubehör oder Teilen, die nicht Originalteile von Rolex sind, verfällt die Garantie. Diese Garantie ist nur gültig, wenn (1) die Uhr von einem offiziellen Rolex Fachhändler verkauft, (2) die Garantiekarte von einem offiziellen Rolex Fachhändler beim Verkauf rechtsgültig ausgefüllt und (3) die Garantiekarte mit der Uhr an einen offiziellen Rolex Fachhändler bzw. an ein Rolex Kundendienstzentrum übergeben wurde. Bei Eingriffen durch Dritte wird diese Garantie hinfällig."