Ein Hinweis aus der Praxis im Bezug auf die Regulierung durch die Hausratversicherung.
Sofern der Einbruch grundsätzlich als Schaden anerkannt ist (entsprechende Einbruchspuren und keine Obliegenheitsverletzung wie ein z. B. gekipptes Fenster oder eine nicht abgeschlossene Eingangstür) und keine Unterversicherung vorliegt, solltest Du in deinen Bedingungen erstmal schauen, ob Uhren in der dortigen Definition bei "Wertsachen" aufgeführt sind. (Mir ist das bisher nur in Bedingungen bei der debeka bekannt, kann aber grundsätzlich natürlich auch mittlerweile von anderen Versicherern übernommen worden sein.)
Alle oben aufgeführten Uhren von Rolex sind meines Wissens reine Stahl-Modelle (die JLC kann ich nicht einschätzen) und wären somit bei den meisten mir bekannten Versicheren daher zum Wiederbeschaffungwert (bei Neukauf also aktueller Listenpreis, sofern die Ersatzanschaffung auch wirklich vollzogen wird) versichert.
Dass sie aber pauschal nur mit 20% ihres Wertes versichert seien, das halte ich für ein Kommunikationsproblem bzw. evtl. Unwissen deines ersten Ansprechpartners (Versicherungsvertreter?). Vermutlich meinte dein Ansprechpartner, daß es für Wertsachen eine generelle Obergrenze von 20% deiner Gesamtversicherungssumme gibt. Ich hoffe für Dich (aufgrund deiner Bedingungen), diese Grenze spielt bei Dir zumindest im Bezug auf deine Uhren keine Rolle.
ABER: Nicht jeder Versicherungsvertreter oder Schadensachbearbeiter kennt sich mit dem Thema hochwertige Uhren auch wirklich aus. Es kann durchaus sein, daß der Sachbearbeiter tatsächlich diese Uhren "erstmal" unter der Entschädigungsgrenze für Wertsachen zusammenaddiert und dann Abzüge vornehmen möchte. Für einen "normalen" Sachbearbeiter ist nämlich eine (Stahl-) Uhr im Wert von 6-10tsd Euro ein oftmals persönlich unbekanntes Luxusgut, insbesondere wenn Rolex draufsteht und er sortiert es "intuitiv" aber fälschlicherweise zu den Wertsachen hinzu um ggfs. Abzüge vornehmen zu können.
Uhren sind grundsätzlich erstmal ein Instrument der Zeitmessung. Der Schmuckcharakter ist bei einer Uhr sekundär. So ähnlich steht es zumindest in einem Urteil des OLG Koblenz (Aktenzeichen 10 U 771/11, vom 10..11.2011, OLG Koblenz).
Bei Gegenständen (z.B. Uhren) aus Edelmetall sieht das Ganze natürlich etwas anders aus.
Fakt ist, unbedingt in die eigenen Bedingungen schauen und die dort hinterlegte Definition der Wertsachen überprüfen.
Gruß
Dirk