Zitat:
Original von Mr. Pink
Wäre ich nicht so überzeugt. Diese Werbung wurde vor Veröffentlichung sicher von der Springer-Rechtsabteilung eingehend geprüft.
Die Krux an der Geschichte könnte sein das Bild/Springer das Abo nicht bewirbt mit dem Markennamen Rolex, sondern 'Bicolor Rolex'.
Dieses Bicolor Rolex ist, sehr wahrscheinlich, kein eingetragenes Markenzeichen und wäre in diesem Wortlaut damit auch nicht geschützt.
Darauf würde es im Ergebnis nicht ankommen. Da "Bicolor" beschreibend ist, wird das Zeichen durch Rolex geprägt. Da das Zeichen nicht auf der Uhr selbst angebracht ist, wird es wahrscheinlich nicht markenrechtlich, sondern wettbewerbsrechtlich zu klären sein.