Hugo's Ton war freundlich, der des Verkäufers weniger. Nichts desto trotz gebe ich niemand fremdem meine Festnetznummer.
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Hugo's Ton war freundlich, der des Verkäufers weniger. Nichts desto trotz gebe ich niemand fremdem meine Festnetznummer.
Mannometer,
der Verkäufer hat genau so wie ich schlechte Erfahrungen gemacht.
Ich will auch keine Abholer mehr, und keine Telefonate.
Der Gipfel sind dann Anrufe nach 22,00 Uhr, von ehemaligen E-bay Käufern.
Die fangen dann an, ich hab doch mal bei Ihnen gekauft, können Sie gerade mal bei E-Bay schauen, sie haben doch Ahnung, ich will da gelich mitsteigern, können Sie mir sagen ob der Artikel gut ist?
Und es ging nicht um gerade von mir angebotene Artikel, sondern Artikel die irgend jemand bei E-bay eingestellt hatte.
Oder Abholer, die noch mehr mitnehmen möchten, und nicht bezahlen möchten.
Gut, ich weiß nicht was Ihr für Mickermänner seid, ich werfe so Kerle halt raus. Zur Not auch richtig...
Mit mir könnte euch genau das wiederfahren was Hugo gerade passiert ;)
Dich würde ich sowieso nicht anrufen, kriegst PN
Zitat:
Original von Stahl
Hallo hugo!!
Hier meine "juristische Meinung" zu diesem Thema:
Zwischen Dir und dem Verkäufer ist via ebay ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Neben den Hauptleistungspflichten (hinsichtlich der wesentlichen Vertragsleistungen) gibt es auch sogenannte Nebenleistungspflichten bzw. Verhaltenspflichten sowohl für Verkäufer als auch für den Käufer.
NEBENLEISTUNGSPFLICHTEN dienen der Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der vertraglichen Hauptleistungspflichten.
Dabeben gibt es noch insbesondere
VERTRAGLICHE NEBENPFLICHTEN wie z.B. Aufklärungspflicht, Auskunftspflicht etc. gemäß § 241 Abs. II BGB (Rücksichtnahme- und Verhaltenspflichten).
Des Weiteren ist noch der Grundsatz von TREU UND GLAUBEN zu erwähnen (§ 242 BGB) = Rechtsausübung unter der Berücksichtigung vorherrschender ethischer Wertvorstellungen. Der Grundsatz verpflichtet zu einem redlichen und loyalem Verhalten im Rechtsverkehr.
Vor diesem Hintergrund obliegt dem besagte Ebay-Verkäufer eine gewisse MITWIRKUNGSPFLICHT als Vertragspartner eine gute Basis herzustellen für eine Durchführung / Abwicklung des Kaufvertrages.
Die vorgenannaten vertraglichen Nebenpflichten hat der Verkäufer meines Erachtens mit seiner polemischen Reaktion mithin verletzt.
Deine Frage hinsichtlich der Telefonnummer und der Ref.-Nr. ist durchaus berechtigt. Du bist ja nicht irgendein Interessent, sondern der Käufer der Uhr. Und mit seinem Vertragspartner geht man eben nicht so um!!!!
Aufgrund der Verkäufer-Reaktion drängt sich bei mir auch ein komisches Gefühl auf. Irgendwie wirkt das auf mich unseriös und unredlich. Daher rate ich Dir grundsätzlich sehr sehr vorsichtig zu sein!
Viele Grüße
Thomas
Bravo :gut:
Die mit Abstand beste Antwort auf Hugo sein Anliegen.
Sehr Objektiv.
Jeder hat seine Problemchen bei ebay als Verkäufer, oder Käufer.
Das was Thomas schreibt: Hugo ist nicht irgendjemand der nach der Tel. Nr. fragt, sondern der Käufer.
Hätte sich der VK die Mühe gemacht das Bewertungsprofil von Hugo anzuschauen, wäre schnell sichtbar gewesen, daß der schon zig Uhren ersteigert oder versteigert hat und keine Blase ist.
Einfach mal so 1800.- per blinde Überweisung verlangen und dann noch nicht mal eine Telefonnummer rausrücken?
Das passt nicht. 8o
Hätte VK zumindest gesagt: Würde Ihnen meine Mobil-Nummer auch weiterhelfen?
Aber so?
Traurig die anonyme Welt des www.
Kopf hoch Hugo,
Gruß Thomas
Also zunächst mal finde ich, dass sich der Verkäufer ordentlich im Ton vergriffen hat. Das geht mal überhaupt nicht - von Kinderstube keine Spur.
In der Sache aber ist mir nicht ganz klar, für was die Telefonnummer eigentlich benötigt wird. Die Bekanntgabe derselben gehört sicher nicht zu den vertraglichen Pflichten des Verkäufers, ich kann nachvollziehen, dass sie nicht herausgeben werden möchte, und fände es als Verkäufer nicht schön, diesbezüglich vom Käufer in irgendeiner Form unter Druck gesetzt zu werden. Dass der Käufer danach fragt, ist völlig ok, er sollte aber auch eine ggf. negative Antwort akzeptieren.
Manche verkaufen z.B. etwas bei ebay gerade deshalb, um schnell und unkompliziert abwickeln zu können. Wird dann nach Auktionsende nachverhandelt, z.B. weil eine zeitaufwändigere Selbstabholung anstelle der im Angebot dargestellten Lieferung gewünscht wird, trifft das dann auf Ablehnung, da mit dem (wohl im Vergleich zu anderen Verkaufsstrategien geringeren) ebay-Erlös einfach andere Erwartungen auf Verkäuferseite verbunden waren.
Meines Erachtens sind das also Dinge, die der Käufer vor Ende der Auktion mit dem Verkäufer für den Fall des Zuschlages verbindlich regeln sollte. Nachher ist eine Änderungen der Modalitäten jedenfalls nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich; stimmt der Verkäufer dem Änderungswunsch nicht zu, muss der Käufer die Ware nach den Vorgaben im Angebot abnehmen.
Nicht nachvollziehen kann ich, dass der Verkäufer die Ref.Nr. nicht mitteilen möchte. Hier könnte das Forum wertvolle Dienste leisten - ggf. einfach einen Link auf die Auktion einstellen.
Hä? Seit wann ist die Abfrage einer Ref.-Nr. Ladenservice? :grb:Zitat:
Online nach Ladenservice zu verlangen oder im Laden Online-Preise ist ebenso weit verbreitet wie falsch.
Zitat:
Original von MSA
Also zunächst mal finde ich, dass sich der Verkäufer ordentlich im Ton vergriffen hat. Das geht mal überhaupt nicht - von Kinderstube keine Spur.
In der Sache aber ist mir nicht ganz klar, für was die Telefonnummer eigentlich benötigt wird. Die Bekanntgabe derselben gehört sicher nicht zu den vertraglichen Pflichten des Verkäufers, ich kann nachvollziehen, dass sie nicht herausgeben werden möchte, und fände es als Verkäufer nicht schön, diesbezüglich vom Käufer in irgendeiner Form unter Druck gesetzt zu werden. Dass der Käufer danach fragt, ist völlig ok, er sollte aber auch eine ggf. negative Antwort akzeptieren.
Manche verkaufen z.B. etwas bei ebay gerade deshalb, um schnell und unkompliziert abwickeln zu können. Wird dann nach Auktionsende nachverhandelt, z.B. weil eine zeitaufwändigere Selbstabholung anstelle der im Angebot dargestellten Lieferung gewünscht wird, trifft das dann auf Ablehnung, da mit dem (wohl im Vergleich zu anderen Verkaufsstrategien geringeren) ebay-Erlös einfach andere Erwartungen auf Verkäuferseite verbunden waren.
Meines Erachtens sind das also Dinge, die der Käufer vor Ende der Auktion mit dem Verkäufer für den Fall des Zuschlages verbindlich regeln sollte. Nachher ist eine Änderungen der Modalitäten jedenfalls nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich; stimmt der Verkäufer dem Änderungswunsch nicht zu, muss der Käufer die Ware nach den Vorgaben im Angebot abnehmen.
Nicht nachvollziehen kann ich, dass der Verkäufer die Ref.Nr. nicht mitteilen möchte. Hier könnte das Forum wertvolle Dienste leisten - ggf. einfach einen Link auf die Auktion einstellen.
ganz einfach ;) und ob festnetz oder handy ist mir dabei völlig egal ....
um ein etwas besseres gefühl zu haben bevor ich 1,8k an jemanden überweise von dem ich nur den namen und die bv habe.
und die frage nach der ref.nummer,ansich auch ganz einfach,um zu sehen ob der vk überhaupt die garantiekarte hat ;)
da zwar beschrieben aber nicht abgebildet.
quasi eine kontrollfrage ;)und etwas absicherung.
und ob soetwas vor dem kauf sinnvoll oder gar möglich ist ?? ich hätte ja auch überboten werden können.
finde die frage völlig ok.
ich als vk handhabe es von anfang an so,ist der interessent mir unbekannt, bekommt er meine handynummer .......
am telefon lässt sich so mancher eindruck gewinner,egal ob k oder vk.
und geht einfacher als xxx mail hin und her.
habe höflich und nett gefragt und eine sch... antwort bekommen .
ich bin käufer und er will etwas verkaufen .
von nachverhandeln und dem ganzen anderen bla,bla ist von meiner seite aus nie die rede gewesen.
aber jeder so wie er mag,ich mag es lieber etwas persönlicher bevor geld irgendwo hin überwiesen wird.
thats all.
Ja, aber klingt m.E. etwas zu sehr aus dem Lehrbuch abgeschrieben.Zitat:
Original von forck66
Die mit Abstand beste Antwort auf Hugo sein Anliegen.
Sehr Objektiv.
In der Praxis ist auch immer die Erheblichkeitsschwelle zu berücksichtigen, die Verletzung einer Nebenleistungspflicht darf nicht uneherblich sein und muss sich somit negativ auf die Möglichkeit der Hauptleistungspflicht nachzukommen, auswirken.
Auf die Telefonnummer hat der Käufer keinen Anspruch, die ist nicht nötig um das Geschäft im Sinne des Onlinehandels abzuschließen.
Mit der fehlenden Referenznummer kann man noch am ehesten was konstruieren, man könnte argumentieren der Käufer, der einen rechtlich bindenden Kaufvertrag eingegangen ist, hat ein Recht die Referenznummer der Uhr zu kennen, zum Schutz vor ********ischen Verkäufern.
Und Treu und Glauben ist ein unbestimmer Rechtsbegriff, der immer im Licht des Einzelfalls ausgelegt werden muss. Eine Auffangvorschrift die von der Rechtssprechung zurückhaltend angewendet wird, weil du da praktisch alles reinlesen kannst. DIe geht nur, wenn gar nichts anderes mehr geht.
Ich lege nahe sich im vorliegenden Fall gütlich zu einigen.
Der Vorschlag die eigene Nummer zu mailen und um Anruf zu bitten und der Hinweis, man wolle nicht nachverhandeln, überweise aber kein Geld bis man nicht ne gültige Ref-Nr. erhalten habe, sind hier zielführender. Manche Probleme sind, wenn man sie von Mensch zu Mensch bespricht, gar nicht mehr so kompliziert.
So, ich für meinen Teil hol mir jetzt noch ein Prepaid-Hartz4 Kommunikationsgerät, damit ich auch eine Nummer preisgeben kann, wenn es verlangt wird.
Wenn ich dann immer noch belästigt werde, montiere ich euch beim nächsten Treffen Zubehör in euren Körper :motz:
Mag sein, dass der VK schlechte Erfahrungen gemacht hat. Mag sein, dass er (aus verständlichen Gründen) seine Rufnummer nicht angeben mag. Aber man kann das unter mündigen Erwachsenen, die ja, wie er korrekt feststellt, einen Kaufvertrag eingegangen sind, auch in einem anderen Ton ausdrücken. Und warum er wegen der Ref.Nr. einen Zirkus macht erschliesst sich mir sowieso nicht.
Im Notfall würde ich das Geschäft nicht durchziehen, denn das Verhalten des VK tut nun mal gar nichts für das Vertrauensverhältnis zwischen Vertragspartnern. Etwaige Konsequenzen wären abzuwarten und wie schon oben angedeutet eher vernachlässigbar.
Meine bescheidenen tuppence.
... da stinkt was ! gewaltig
Vielleicht hilft der Link ja weiter, oder hat der VK die Abholung explizit ausgeschlossen?
Eventuell ist ja ein Member in der Nähe der den Wecker abholt,
So long... ;)
und wo soll ich das teil für dich jetzt holen hugo :grb:
so,es wurde telefoniert ;)
der vk ging nach erklärungsversuchen von wegen schlechte erfahrungen inne bucht,daher in der ersten mail immer gegenan stinken ......meinen ruhigen antworten ......
auf schmusekurs ;)
ente gut,alles gut :D :D
geht doch :gut: :gut:
Siehste, jetzt wurdest Du auch mal unbewußt Opfer der unglaublich häufig anzutreffenden Spinner bei E-Bay.
Der Mann hat schlechte Erfahrungen gemacht, das war alles.
Wer hat nicht gehetzt, sondern wußte es gleich?
ich.
Ich bin ja auch hier wichtig :D
Ende gut , Alles gut, bitte Bilder der Uhr nach Erhalt.
Gruß
Frank