Aha, billig.
Du hast so eine Schweinsanwältin mit schlanken Gerechtigskeitssäulen und einem seitlichen Mordsschnitt im Rock, gell ;)
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Aha, billig.
Du hast so eine Schweinsanwältin mit schlanken Gerechtigskeitssäulen und einem seitlichen Mordsschnitt im Rock, gell ;)
Palim, Palim
Aus Rumänien, oder ????? :rofl: :rofl: :rofl:Zitat:
Original von Donluigi
Egal, Hauptsache billig :gut:Zitat:
Wahrscheinlich Allround-Anwalt...... macht alles ein bisschen und hat von nix wirklich Ahnung...... ;-)))
aus Indien...kein Witz....mittlerweile kann man Anwälte aus Indien buchen...
Wolle Anwalt kaufe?
Wieso, kennst du einen?
Wenn mir einer im Supermarkt vor der Nase die letzte Packung Irgendwas wegschnappt kann ich den doch auch nicht verklagen. Aus welchem Grund?
Kein Wunder, daß unsere Gerichte ständig überlastet sind.
Wenn die Differenz zu ner gleichwertigen Uhr wirklich so groß ist und es Dir den Zeitaufwand wert ist, setz Deinen Anspruch durch.
Dein Anspruch aus § 433 Abs. 1 BGB dürfte zwar untergegangen sein, wenn er die Uhr tatsächlich an einen anderen verkauft hat, aber dann steht Dir immerhin der Differenzbetrag zu einer gleichwertigen Uhr als Schadenersatz statt der Leistung gem. §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB zu. Sofern Du diese denn dann auch kaufst ;)
Wirf am besten ne Münze :)
Zum Thema, jetzt jedoch mal anders:
Ich habe einen Artikel versteigert. Der Käufer stellt jetzt nach Ende der Auktion Fragen zum Artikel und versucht die Versandkosten zu drücken.
Kann ich die Versteigerung/Verkauf an den Käufer ablehnen, um weiteren Ärger zu vermeiden? Hinterher wird womöglich der Zustand des Artikels als schlecht angegeben, obwohl dieser 1A ist.
Ich meine nein, da ihr ja einen Kaufvertrag habt. Da wirst du wohl in den sauren Apfel beissen müssen.
Bei mir hat nach sowas einer erst bezahlt nachdem ihn ebay angemahnt hat, dann hat er angeblich nichts bekommen, dann doch aber es war nichts drin..... Nervig, aber da musst du durch.
Zitat:
Original von skask
Ich meine nein, da ihr ja einen Kaufvertrag habt. ...
das sehe ich auch so...du kannst hoffen, dass er nicht zahlt, dann kannst du auch den Kaufvertrag auflösen...also nicht diskutieren, sondern das Mahnverfahren über ebay in Gang setzen...
...ansonsten würde ich sicher stellen, dass beim Verpacken und Versenden ein Zeuge dabei ist...
Hallo Christoph,
im Normalfall gebe ich Dir recht, aber der Käufer hat ganz klar geschrieben "Paketdienst XXX für 4€, dann überweise ich sofort". Für mich ganz klar ein kleiner Erpressungsversuch nach dem Motto; bestehst Du auf Deine Versandkosten, kannst Du lange warten.
Dann warte doch ne Weile (10-14 Tage). Danach Meldung an ebay, dass er nicht bezahlt, wenn dann nichts passiert gibt dich ebay frei und die bist die Sorge los.
Wenn er bezahlt, dann Tip von Mawal befolgen und den Einlieferungsbeleg sehr gut aufbewahren.
Nicht als erster bewerten!
Super Tip! Du kannst als Verkäufer keine negaive Bewertung mehr abgeben.Zitat:
Original von skask
Nicht als erster bewerten!
Bewertungen als erster gebe ich nie ab. Spielt aber eher eine untergeordnete Rolle, da eine Negativbewertung beim Käufer nicht möglich ist.
Aber man kann immer noch einen netten Kommentar abgeben. Hier war doch mal eine positive Bewertung gepostet, die war so positiv dass der Bewertete die unbedingt gelöscht haben wollte. Finds nur grad nicht.
Ich würde da gar nicht drauf eingehen sondern den Auktionsbetrag inklusive der von dir angegebenen Versandkosten zur Zahlung bis einschließlich xx.xx.xxxx anfordern.
Nicht diskutieren, nicht entgegenkommen. Wenn er bis zum angegeben Termin nicht bezahlt hat eBay einschalten und/oder neu versteigern. Dann aber nicht vergessen ihn als Bieter zu sperren.
@skask
Bei solchen Käufern gebe ich zuletzt auch immer einen negativen Kommentar ab. Diese gehen jedoch meistens unter, da viele Käufer nur auf den prozentualen positiven Anteil schauen.
@paddy
Sperrung ist bereits geschehen.
Nachdem ich mal einen Palm nicht erhalten habe, lese ich das immer durch. Hat mich zwar nur die 25,- SB beim Käuferschutz gekostet, aber hätt nicht müssen sein.