Ich bin auch schon gelaufen, so wild ist das nicht ;)
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Ich bin auch schon gelaufen, so wild ist das nicht ;)
Fahre sehr vorsichtig, wenn Du die Fahrerlaubnis wieder hast. Bei einer weiteren heftigen Geschwindigkeitsüberschreitung kann die Fahrerlaubnisbehörde Deine Fahreignung anzweifeln.
Kenne das Thema.
Dein Problem ist, dass du schon "Aktenkundig" bist, das verschlechtert die Chancen auf "Freikauf" ganz eklatant. Für den Richter bist du ein Verkehrsrowdy, den es
a, endlich
und
b, zu Recht erwischt hat.
Und "hab' ich nicht gesehen" oder "Morgens um 05.00 ist niemand unterwegs" zählt leider nicht.
Entweder du machst Einspruch, bei dem nichts als Kosten UND die Überschreitung der Verjährungsfrist herauskommt (was sich u.U. lohnen kann, denn vielleicht kannst du damit auch noch alte Punkte abbauen s. 2 Jahresfrist).
Ein Richter kann nach Ermessen entscheiden, das mit dem "Wiederholtäter" ist schon dehnbar. Bist ja kein Krimineller, ist eben auch Pech gewesen und reuig bist du ja auch.
Ich würde es probieren.
Ansonsten abgeben.
Danach gilt für dich aber wieder diese Frist, d.h. du musst nicht einmal mehr als 25kmh in einem Jahr überschreiten, um wieder zum Fußgänger zu werden, es kann auch schon bei weniger sein. Diese Entscheidung unterliegt dann der Verkehrsbehörde, und glaub' mir, die ziehen dich aus dem Verkehr. Es wird mit Flensburg abgeglichen, du bekommst den Nimbus des Unbelehrbaren mit all seinen Folgen.
Mir tut es leid, dir das zu schreiben, aber du solltest dir für die nächste Zeit wirklich etwas einfallen lassen, denn wenn es dich wieder erwischt, bist du richtig fällig.
Denn auch dein Verfahren, sofern es für dich günstig ausgegangen ist, wird gespeichert und dann gibt es keinen Richter in diesem Land, der dich "nochmal" laufen lässt.
Melde dein Geschoß ab und besorg dir was langsames, bis bei dir wieder alles ok ist.
Dafür hassen mich meine Mitfahrer abgrundtief.Zitat:
Original von Essentials
Fahre sehr vorsichtig, wenn Du die Fahrerlaubnis wieder hast. Bei einer weiteren heftigen Geschwindigkeitsüberschreitung kann die Fahrerlaubnisbehörde Deine Fahreignung anzweifeln.
Weil ich mich nun an das Gegängel halte, will kaum noch einer mitfahren. :rofl:
Vergiss es. Ich bin jetzt drei Monatel lang einen Kleinwagen mit 55 PS gefahren. Völlig latte ob 555 oder 55 PS, ich hatte nur Glück, dass ich nicht geblitzt wurde...;)Zitat:
Original von Sky...Melde dein Geschoß ab und besorg dir was langsames, bis bei dir wieder alles ok ist.
Wohl wahr!Zitat:
Original von karlhesselbach
Weil ich mich nun an das Gegängel halte, will kaum noch einer mitfahren. :rofl:
Ich halte mich nun schon seit Wochen penibel an Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Und da merkt man erst einmal wieviele es gibt. 8o
Das ist mir vorher nicht aufgefallen.
Hab ich mir auch angewöhnt: Gnadenlos den Tempomat rein, bei max 20 drüber (AB) ....
Wart es nur ab, die nächste Stufe auf dem wege zum Verfolgungswahn:
Du fragst Dich alle paar Minuten:
Ist jetzt hier Geschwindigkeitsbeschränkung oder nicht?
Ach, dann fahr ich halt 100, oder 30 in der Stadt. :rofl:
Wenns das alleine nur wäre. Auch mit Tempomat bin ich schon in ne Abstandsmessung reingerasselt. Verkehrregelkonform fahren ist tausendmal stressiger als einfach laufen lassen
Nächste Jahr im August bin ich Punktefrei, dann kann ichs wieder laufen lassen. :rofl:
Dito.Zitat:
Original von Vanessa
Hab ich mir auch angewöhnt: Gnadenlos den Tempomat rein, bei max 20 drüber (AB) ....
Wie kommt Ihr jetzt bitte von Verkehrsübertretungen auf
Blasenkontrollprobleme?
Klar, vor 10, 12 Jahren musste man richtig was anstellen, um 3 Punkte auf einmal geladen zu bekommen. Heute ist das ganz easy. Nützt alles nichts, entweder die volle Radarwarner Packung im Auto, oder richtig aufpassen. Geblitzt wird immer dort, wo man sich anschließend richtig ärgert. Deswegen sind die Dinger ja auch so selten vor Kindergärten, weil "man" eh davon ausgeht, dass dort jeder seine Geschwindigkeit anpasst. Ganz toll ist neuerdings Schwarzblitz im Tunnel, da bekommt man gar nichts mehr mit, bis der Briefträger 4 Wochen später zum "Aha" Erlebnis beiträgt.
Wenn schon kacheln, dann bei Regen. Da funktioniert der Blitz nicht.
Oh, oh, Hessel, da muss man jetzt aber schon über eine leicht labyrinthische Fantasie verfügen... :D
Spitzenidee :rofl: Aber nur wenn der Organspendeausweis mitgeführt wird....Zitat:
Original von Sky...Wenn schon kacheln, dann bei Regen. ..
Hier kann ich leider (!) jede einzelne Silbe unterstreichen, bzw. unterschreiben. Achte (mittlerweile) peinlichst genau darauf, die zugelassene Höchtegeschwindigkeit keinesfalls um 20 km/h zu überschreiten.Zitat:
Original von karlhesselbach
Wart es nur ab, die nächste Stufe auf dem wege zum Verfolgungswahn:
Du fragst Dich alle paar Minuten:
Ist jetzt hier Geschwindigkeitsbeschränkung oder nicht? [...]
Aktuelles Punktekonto in Flensburg 4. Je nachdem, wie Nico und der Herr Landrat sich einigen, kommen ggf. noch 3 hinzu.
Läuft aber dann meist so blöd, daß kein Organ mehr verwertbar ist, weil Hackfleisch. :rolleyes:Zitat:
Original von paddy
Spitzenidee :rofl: Aber nur wenn der Organspendeausweis mitgeführt wird....Zitat:
Original von Sky...Wenn schon kacheln, dann bei Regen. ..
Lustig ist das heute nur noch, so lange man nicht erwischt wird. Danach wird's schon klebrig. Die meisten Richter sind recht humorlos (klar, werden ja auch den ganzen Tag angelogen), na ja, obwohl, einer wollte wissen, was da für ein Fahrwerk drin ist (er würde das selbe Auto fahren) und ob da was am Motor gemacht wurde (Blitzer Bild 279kmh), der Schein war trotzdem weg, aber die Geldstrafe war minimal
Hmm, mein Richter wollte wissen, wo ich meine Brille gekauft habe, er würde seine dann lieber woanders holen. Und die Geldstrafe war auch happig =(
279 km/h bin ich auch schon gefahren - im ICE :gut:
Mit der Geschwindigkeit parkt Nico ein.