Original von legolas_come
Zitat:
Original von hart-metall
Wenn ich mir überlege, dass ich mit meiner Kohle bei jedem Versender den Aufschlag mitbezahle, den der Händler für die Einbussen wegen unberechtigter Rücksendung einkalkulieren muss, die irgendwelche Handlampen verursachen, weil sie sich die Sachen erstmal anschauen wollen... motz
Gott sei Dank gibt es gesetzliche Regelungen die einem bei Online-Verkäufen ein Rückgaberecht einräumen - möchte gar nicht wissen was sonst für Schabernack getrieben würde...
Es ist nicht so wahnsinnig unüblich, und außerdem versteht es sich von selbst dass man im Falle einer Rückgabe mindestens die Kosten für Versand sowie Aufwand ersetzt :rolleyes: Ich denke mit etwas guten Willen kann man sich meistens einig werden.