Und bitte hier posten!Zitat:
Original von elmar2001
Steht im Brief:
"Es liegt eine Anzeige über eine dienstliche Wahrnehmung eines Straßenaufsichtsorgans vor:
(...)
Übertretene Gesetztesbestimmung:
Gem §52 ...
... zulässige Hüchstgeschwindigkeit von 100km/h um 25km/h überschritten"
Aber jetzt werde ich prüfen. Schließlich wurde meine Fahrt minutiös aufgezeichnet incl. sämtlicher Datenkommunikation im Fahrzeug und Geschwindigkeit. :D Bin gespannt was da rauskommt.