Bei den 70 Jahren ist aber noch darauf zu achten, dass es hierbei nicht um das Erstellungsdatum geht sondern um den Tod des Uhrhebers.
Die 70 Jahre fangen also erst an zu Zählen wenn der Fotograf stirbt und das Urheberrecht an die Erben geht.
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Bei den 70 Jahren ist aber noch darauf zu achten, dass es hierbei nicht um das Erstellungsdatum geht sondern um den Tod des Uhrhebers.
Die 70 Jahre fangen also erst an zu Zählen wenn der Fotograf stirbt und das Urheberrecht an die Erben geht.
Sehr richtig Martin, vielen Dank für die Ergänzung :dr:
Nico,
ist die Abmahnung etwas Spezielles aus der deutschen Rechtsprechung? Oder relativ gaengig auch in anderen Rechtsprechungen?
Das weiß ich nicht, ich kenn´s nur aus Deutschland. Das heißt aber nicht, dass es sie nicht auch anderswo gäbe.
Die Abmahnung ist eine Art "Gelbe Karte". Sie gibt dem Abgemahnten die Chance, sein unrechtmäßiges Verhalten zu überdenken und abzustellen. Und weil der Abmahnende so nett war, den Abgemahnten auf die Unrechtmäßigkeit seines Verhaltens hinzuweisen, bekommt er die Gebühren für den Anwalt vom Abgemahnten erstattet ;)
Eine Frage zum Thema Urheberrecht. Darf man eigentlich Teilbereiche eines Bildes aus einem Buch oder Teilbereiche des Buchcovers verwenden um darauf einen Gegenstand zu plazieren und abzufotografieren? Also beispielsweise die eigene Rolex GMT II passenderweise auf einem Bildband mit PanAm Flugzeugen? Das Bild mit dem Flugzeug ist sicherlich urheberrechtlich geschützt. Mein Hauptziel ist jedoch ein neues, eigenes Bild zu erstellen und den Gegenstand lediglich vor einem passenden Hintergrund abzulichten. Darf man solche Bilder dann hier im Forum posten? Das PanAm-Bild wird ja nicht komplett gezeigt und im Endeffekt auch durch die Uhr darauf "verfremdet". Bevor ich Ärger bekomme wollte ich das mal abklären.