* Network r-l-x.deZitat:
Original von Mawal
seit wann ist ebay ein Monopolist... :grb:
es gibt zahlreiche Alternativen:
* amazon
* kijiji
* Tageszeitungen
* kostenlose Zeitungen
* Kleinanzeigenblätter
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* Network r-l-x.deZitat:
Original von Mawal
seit wann ist ebay ein Monopolist... :grb:
es gibt zahlreiche Alternativen:
* amazon
* kijiji
* Tageszeitungen
* kostenlose Zeitungen
* Kleinanzeigenblätter
[quote]Original von mac-knife
Außerdem, mal zuende gedacht - auf wieviel Plattformen kann man wohl einen Artikel gleichzeitig anbieten? Es ist ja gerade eBays Stärke mehr, oder weniger DIE Plattform zu sein. Für welche Alternative sollte man sich dann entscheiden? ... Es ist doch gerade Sinn der Sache den größtmöglichen Marktplatz zu nutzen.Zitat:
Original von Kaerbu
...Alternativen müssen her, damit das Unternehmen seine marktbeherrschende Monopolstellung verliert.
Für einen Verbalästheten verbietet sich die Nutzung einer Plattform namens Kijiji ebenso wie der Kauf eines Garmin Nüvi :op: Der Rest ist mir wurscht, Ebay rockt, ich komm damit klar.
Nein, die Regelung gillt für ALLE Verkäufer die in den betroffenen Kategorien Artikel anbieten.Zitat:
Original von Mostwanted
Wozu die Aufregung?
Es betrifft nur GEWERBLICHE Anbieter. Es ÄNDERT NICHTS: Es macht es transparenter.
Zitat ebay auf Nachfrage von wortfilter.de:
"Da wir in den betroffenen Kategorien eine durchgängige Verbesserung der Kauferfahrung erreichen wollen, macht die Maßnahme nur Sinn, wenn sie für alle Verkäufer gleichermaßen gilt, die dort Produkte anbieten."
Quelle: wortfilter.de
Ich habe in einer PR Meldung "..gewerbliche Anbieter" stehen???
Für alle Verkäufer wäre das mehr als idiotisch.
einfach mal lesen:
http://news.ebay.de/globalnews/item/show/1300
Ich habe mich heute mal bei Ebay ausge****t....wahrscheinlich sperren dich mich jetzt......oder ich krieg wieder ein Verfahren wegen Beleidigung....... ;-)))))
Einigen wir uns auf Quasi-Monopolist? ;)Zitat:
Original von Mawal
seit wann ist ebay ein Monopolist... :grb:
es gibt zahlreiche Alternativen:
* amazon
* kijiji
* Tageszeitungen
* kostenlose Zeitungen
* Kleinanzeigenblätter
Prima, dann ist der Käufer klug und entscheidet selber.Zitat:
Käufer machen ihre Kaufentscheidung im Online-Handel besonders häufig von den Versandkosten abhängig.
:grb: Warum? Wenn der Käufer doch seine Kaufentscheidung selber trifft, braucht ebay doch nicht einzugreifen. Die Begründung ist schlicht sinnlos.Zitat:
Deshalb führen wir ab Mitte Juni in einigen Zubehör- und Accessoires-Unterkategorien kostenlosen Versand als erste nationale Versandart ein.
:rofl:
Die spinnen.....
[UPDATE 16. April 2009, 15:45 Uhr] Wie eBay soeben mitteilte, wird die Änderung entgegen erster Ankündigungen auch für Privatverkäufer gelten. Regelmäßige Rabatt-Aktionen bei der Verkaufs-Gebühr sollen den Umstieg allerdings erleichtern.
Vielleicht bin ich ja zu deppert ?
Man muss in der ersten Versandoption "kostenlosen Versand" anbieten ? Man MUSS also versenden ?
Und wenn ich nicht versenden will ? Sondern nur abholen lassen will ?
Geht das denn nicht mehr ?
Und wenn es doch geht ?
Kann ich dann in die Auktion reinschreiben: Nur Abholung, wer es zugeschickt haben will muss X Euro zuzahlen ! ?
Dann wäre die ganze Änderung doch umgangen.
Die erste Versandoption muss kostenlos sein, Abholung ist kein Versand also für sich zu betrachten.
Eben, nur Abholung anklicken und im Text auf Versand + Kosten hinweisen. So mache ich es auch mit Zahlungsart Überweisung. Da ich die Kontodaten nicht hinterlegen will (früher Überweisung+), gibt es nur noch Barzahlung bei Abholung, Überweisung nur auf Anfrage.
Wenn man also nur Abholung anbietet und der Käufer es auf ausdrücklichen Wunsch zugesendet haben will ist man ja fein raus, auch was den §447 BGB angeht :D
Stimmt! Auf ausdrücklichen Wunsch kann auf Kosten und Risiko des Käufers versendet werden. AmenZitat:
Original von Ingo.L
Wenn man also nur Abholung anbietet und der Käufer es auf ausdrücklichen Wunsch zugesendet haben will ist man ja fein raus, auch was den §447 BGB angeht :D
Sollte das wirklich so einfach sein?
Was wollt ihr damit sagen??? :grb:
Mein ihr jetzt als gewerblicher VK? Denn solche wüden sich ja schön freuen über §447... Ihr Problem ist 474 Abs 2 Satz 2 :D
Für Taktiker ist auch immer ein Blick in 475 ernüchternd :dr:
Dann löschen die einen bestimmt oder die Angebote und verwarnen. Die verstehen nicht, dass der Verkäufer mindestens genau so wichtig ist wie der Käufer, denn ohne VK kein K und umgekehrt. Ich hab auch nur Stress mit dem Verein, absoluter Wahnsinn und die Daumenschrauben für den VK werden immer mehr angezogen. Man sollte mal eine Sammelklage einreichen gegen Ebay, die Geschäftspraktiken von denen scheinen mir nicht koscher zu sein.
Sammelklage? Excellente Idee! Warum nicht gleich den nationalen Notstand ausrufen? Ich seh das Problem irgendwie nicht :ka:
Vielleicht SEmmelklage :D