Der will die 400 Euro zocken.
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Der will die 400 Euro zocken.
Wenn er die 400 Euro zocken will, hast Du gute Karten.
Warum zurüchmehmen.
1 ist die 20 Jahre alt
2 ist es eine Schmuckuhr
3 ist die Wasserdichtheit keine zugesicherte Eigenschaft, da sich alleine durch ein Stoß eine Wasserdichte Uhr in eine Wasserundichte Uhr verändern kann.
Von daher, lehne Dich zurück und warte ab, manche Dinge sollte man halt aussitzen.
Er hat mir gesagt das er die Uhr lieber zurückschicken möchte wegen der hohen Kosten und er ja eigentlich lieber doch eine Galbee haben möchte.
Ich denk schon das er ehrlich ist aber evtl etwas weniger zahlen möchte.
Er hatte mir anfangs 900.- geboten und ich sagte, das unter 1100.- die Uhr nicht verkauft wird.
Darauf hin sagte er zu, wenn ich den Versand bezahle.
Aha!Böse Zungen könnten behaupten,der Käufer hätte nun seine "Wunschuhr" gefunden,benötigt aber noch einen kleinen Zuschuss... ;)
Wie gesagt,wenn er ein glaubhaftes Gutachten vorlegen kann,welches den Wasserschaden vor Versand bestätigt,zurücknehmen....
Eben, der Typ hat Kaufreue, das sieht doch ein Blinder:
Zitat:
Original von croupier
Er hat mir gesagt das er die Uhr lieber zurückschicken möchte wegen der hohen Kosten und er ja eigentlich lieber doch eine Galbee haben möchte....
Ähm, Herr croupier, diese beiden Beiträge hast du aber gelesen, oder?:
Zitat:
Original von NicoH
Darf ich das zusammenfassen?
Du hast eine funktionierende, trockene Uhr verpackt und verschickt, die Du vorher unter Ausschluss von Gewährleistungs- und Rückgaberechten verkauft hast. Deine Freundin saß beim Packen daneben und könnte insofern bezeugen, dass die Uhr in Ordnung war.
Die Uhr ist verschickt worden und angekommen.
Nun ist sie eventuell nicht mehr in Ordnung. Was passiert?
Der Käufer könnte nun Gewährleistungsansprüche haben. Hat er aber nicht, wenn Du sie ausgeschlossen hast.
Der Käufer könnte seine dem Kaufvertrag zu Grunde liegende Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dazu müsste er Dir nachweisen, dass Du ihn verarscht hast. Und das kann er nicht, wenn die Uhr vorher in Ordnung war.
Lass Dich nicht ärgern, schlaf weiter ruhig, und bitte halte uns auf dem Laufenden.
Damit sind deine Fragen doch umfassend beantwortet...Zitat:
Original von Mawal... "Anwalt-Drohern" pflege ich immer zu antworten: Bitte gehen Sie unbedingt zu einem Anwalt, danach können wir uns vernünftig unterhalten."
Ja schon
Also soll ich abwarten.
...und warten was sein Anwalt schreibt...
Naja, ist halt ein komisches Gefühl, wenn man nichts unrechtes gemacht hat und sich dann mit sowas beschäftigen muss.
Mach dir keinen Kopf. Da kommt nix. Glaube ich.
...wird schon
denk an Bob, den Baumeister bzw. Barack Obama:
Können wir das schaffen
Yes, we can!
Schön zu hören, dass Dir noch nie so etwas passiert ist - spricht für Dich.
Schreib ihm "Lieber Käufer, ich habe mir die Sache noch einmal überlegt und mit meinem Anwalt Rücksprache gehalten. Er hat mir geraten, die Uhr nicht zurückzunehmen. Zum einen sind in den Bedingungen des Verkaufsangebots Gewährleistungs- und Rückgaberechte ausgeschlossen. Vor allem aber war die Uhr in Ordnung, als ich sie verpackt und verschickt habe; hierfür steht auch eine Zeugin zur Verfügung. Hier ist nicht ersichtlich, was an der Uhr defekt sein könnte. Gerne bin ich bereit, noch einmal auf Dich zuzukommen, wenn nachgewiesen würde, dass bereits beim Verkauf Wasser in der Uhr war. Da ich das aber hier ausschließen kann, sollte sich die Sache hiermit erledigt haben. Mit freundlichen Grüßen - croupier"
Und wenn Du ihn noch ärgern willst, schreibst Du noch "Ich bedanke mich für die zügige Bezahlung, es war mir eine Freude, mit Dir Geschäfte zu machen" drunter ;)
Jo, damit wäre Alles gesagt.
So etwas beschäftigt mich nicht, wenn ich sicher bin das ich im Recht bin ;)Zitat:
Original von croupier
Ja schon
Also soll ich abwarten.
...und warten was sein Anwalt schreibt...
Naja, ist halt ein komisches Gefühl, wenn man nichts unrechtes gemacht hat und sich dann mit sowas beschäftigen muss.
Und gelegentlich wärs nett wenn du uns noch deinen Vornamen sagst. ;)
Schon mal Danke für die vielen Ratschläge und Unterstützung
Mein Name ist Axel
Uuh, da kommt mir ja das Grausen. Bei mir spielt sich gerade etwas ähnliches ab. Ne Oysterdate über die Bucht verkauft. Läuft top. Käufer hatte sie bekommen und war augenscheinlich zufrieden. Nur nach dem ersten Tragen (jetzt bei dem kalten Wetter) zum Einkaufen waren dann Wassertropfen in der Uhr. Ich sollte dazu Stellung nehmen, da ich in der Anzeige geschrieben habe, dass die Uhr voll funktionsfähig sei (ist sie meiner Meinung nach auch, denn sie läuft ja top). Ich hatte den Deckel nur auf, um das Werk zu fotografieren. Vielleicht ist ja mein Glas Wasser da reingefallen das da neben stand ;-)
Also ich weiss nicht, was ich davon halten soll. Bei meinen anderen Precisions ist mir das bisher noch nicht aufgefallen und die sind genauso alt wie die verkaufte. Was meint ihr? Der Käufer kam aus dem Süddeutschen Raum.
Zitat:
Original von GuidoG
... Der Käufer kam aus dem Süddeutschen Raum.
das sind bekanntermaßen die schlimmsten...das ist Hopfen und Malz verloren... :rofl:
ernsthaft: lies dir die Beiträge von Nico durch in diesem thread, da steht alles relevante drin...
Hallo Axel, was ist aus der Sache geworden. :grb:Zitat:
Original von croupier
Schon mal Danke für die vielen Ratschläge und Unterstützung
Mein Name ist Axel
Zitat:
Original von GuidoG
... Der Käufer kam aus dem Süddeutschen Raum.
Der ist bestimmt vom Norden zugezogen :jump:
Gruss
Roland