Ich denke, es ist unerheblich wo die Mahnung geblieben ist. ob sie nun zurückgesandt wurde oder einfach nur verloren ging.. Trägt nichts zur Beweislast bei..Zitat:
Original von Waschi.1
Habe noch mal die Post durch gesehen. . Durch den Nachsende Antrag der Ende 02/08 auslief muss eine Mahnung nicht angekommen sein. Aber dann hätte meine Post doch wieder beim Absender landen müssen?
Ich wünsche Dir, es geht gut für Dich aus.