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hast Du Deinen ebay-account mit Deiner Griechischen Anschrift eingerichtet?
Falls ja: Auslandskontakt scheuen die meisten beim Klagen ;)
ja die Anschrift ist in Griechenland
dann soll er mal klagen ;)
Hallo,
gibts Juristen unter Euch? Was meint Ihr zu meiner Vemutung, die sich in Euren Beiträgen ja auch schon teilweise wiederfindet:
1. Der Verkäufer hat die EU-Garantie nicht ausgeschlossen, also haftet er auch auch für die Echtheit der Ware, wie im Angebot genannt - und dies ist mit Rolex-Day-Date... überschrieben.
2. Auch wenn ein Kaufvertrag zustandekommt, kann ein Käufer wegen Irrtum zurücktreten, ggfs. ist er für Aufwendungen des Verkäufers aus dem Verkaufsablauf schadensersatzpflichtig.
3. Der Käufer hat angeboten, die Uhr abzunehmen, wenn ihm die Echtheit der Uhr durch einen Konzi bestätigt wird. Dies muß bei nachträglich entstandenem berechtigtem Zweifel an der Echtheit der Uhr gegenüber dem Verkäufer zumutbar sein.
4. Wenn die Uhr ein Fake ist, ist m.E. der Kaufvertrag nichtig. Allerdings ist das zu beweisen. Siehe 3.
Alles in allem: ich würde einem Prozeß in Ruhe entgegensehen und keinesfalls zahlen.
Liebe Grüße, Rainhard
beim treuhandservice häufen sich halt die ********eien in die andere richtung, und es dauert sehr lange, bis ein fall abgewickelt ist - ich habe schon oft gehört, daß verkäufer deshalb den treuhandservice ablehnen.
cotec, sieh das bei der daydate mal ganz gelassen, und freu dich über die ym, und vergiß nicht, bilder einzustellen, wenn du das gute teil bekommen hast !
ich auch der Meinung, daß wenn eine Übergabe beim Konzi vom VK akzeptiert wird, steht der Sache nichts mehr im Wege.
Sollte er nicht darauf eingehen, hat er was zu verbergen und Du die Möglichkeit, ihn wg. versuchten Betruges anzuzeigen.
Hallo Markus,
es tut mir leid, aber das ist vollkommener Blödsinn. Du kannst doch einen Verkäufer nicht dazu zwingen eine Uhr beim Konzessionär zu übergeben, wenn das vorher nicht vereinbart war. Solche Dinge müssen nun einmal vor Abschluß des Vertrages vereinbart werden. Die Ablehnung diieses Wunsches rechtfertigt auch keinesfalls eine Anzeige wegen versuchten Betruges.
Jemand, der eine originale Uhr zu verkaufen hat, wird auch bereit sein, eine Übergabe beim Konzi durchzuführen, auch wenn das vorher nicht vereinbart war...ist auch für ihn selbst Sicherheit.
Hallo Gerald,
wenn er dazu bereit ist, dann ist ja alles in Ordnung. Nur zwingen kannst Du ihn dazu nicht!
Natürlich kann man ihn nicht zwingen, aber dann läuft er halt Gefahr, auf seiner Uhr sitzenzubleiben...vor sowas kneife ich nur, wenn ich was zu verbergen habe,,, ;)
Also wenn es hart auf hart kommt, wird jeder Schlichter das vorschlagen. Also cool bleiben. Parkplatzsex treiben, usw. Ist doch dein Nick bei Ebay "Parkplatzsex", oder?
Gruß
Alex
[Zitat:
Original von kojob
Hallo Markus,
es tut mir leid, aber das ist vollkommener Blödsinn. Du kannst doch einen Verkäufer nicht dazu zwingen eine Uhr beim Konzessionär zu übergeben, wenn das vorher nicht vereinbart war. Solche Dinge müssen nun einmal vor Abschluß des Vertrages vereinbart werden. Die Ablehnung diieses Wunsches rechtfertigt auch keinesfalls eine Anzeige wegen versuchten Betruges.
Sicher kann ich niemanden zwingen die Uhr beim Konzi zu übergeben - aber laut EBay-Richtlinien ist der VERKÄUFER verpflichtet einen Echtheitsnachweis zu erbringen - macht er das nicht, so hat er gegen die Gebotsregeln vverstossen und es ist kein Vertrag zustande gekommen. Die Farge dreht sich also eher darum, was als Echtheitsnachweis akzeptiert wird - aber ganz ohne Echtheitsnachweis steht der Verkäufer ziemlich schlecht da.
Und weder gesetzliche Vorgaben noch EBay-Bedingungen können in der Auktion ausgeschlossen werden - auch wenn diese Meinung in letzterer Zeit öfter mal vertreten wird ;-) Also Herausreden auf "Vorher fragen ob die Uhr echt ist - danach gibt es keine Aktivitäten mehr' ist nicht
Gruss
Oliver
Hallo Oliver,
mit dem Angebot einewr "Rolex" - Uhr übernimmt der Verkäufer grundsätzlich auch die Garantie dafür, daß die Uhr echt ist. Wenn nun dem Käufer diese Garantie des Verkäufers nicht ausreicht und er im Vorfeld nicht abklärt wie ein zusätzlicher Echtheitsbeweis zu erbringen ist, kann es halt hinterher zu Problemen kommen schon allein weil die Erbringung eines Echtheitsbeweises, wenn keine Papiere vorhanden sind in der Regel mit Kosten verbunden ist. Diese Kostedn müßten in einem solchen Fall wahrscheinlich vom Käufer übernommen werden.
Es ist auf jeden Fall immer besser, solche Dinge vorher zu klären.
Also irgentwie "stinkt" mir hier die ganze Geschichte...!!!
Sorry !!! Ich will hier niemandem auf die Füße treten....wirklich!!
Aber:@ Parkplatzsex....jeder kann sich ja nennen wie er will,aber wer schon so eine Sammlung wie Du hat alles in Voll Gold und mit allen möglichen Edelsteinen auf dem Blatt ,Hörnern ect.......................
Daytonas im plural und und und...
Da würde ich zusammenzucken wenn jemand mit einem solchen Namen bei mir bieten würde...aber das tut ja nix zur Sache...kann ja jeder machen wie er will.>>>Art.1ff GG
...kommt jetzt nach erfolgreicher Beendigung des Gebots auf das "Brett"...es könnte sich um ein Fake handeln...???
...voreilig gehandelt...oder sontwas...???
Tut mir leid aber da hören bei mir die Nervenstränge auf,wie kann man denn bei solchen Fotos und der Beschreibung ÜBERHAUPT INTERESSE zeigen???Geschweige denn die Auktion zu Ende führen ohne jemals vorher nachzufragen oder sich mal Kopfgedanken zu machen.
Wenn Du verklagt werden solltest(was ich Dir nicht wünsche!!!)egal ob die Uhr echt ist oder nicht,dann ist das für Dich Lehrgeld mit " eh" oder "ee" wie Du es nimmst.Ich hoffe ,Du hast was daraus gelernt...
...habe Fertig!...Du kaufen wie Flasche leer...
Viel Glück...
Gruß
Ulrich
Hallo Ulrich,
ich muß sagen, Du sprichst mir aus der Seele!
Kinners, das hatten wir doch jetzt schon genug hier.
Dummer Fehler von cotec, aber ich denke damit, dass wir ihm das jetzt
etwa ein Dutzend mal gesagt haben, ist es auch gut jetzt, oder?
also nochmal ich wiederhole:
Als ich geboten habe wußte ich es noch nicht. Nach Auktionsende wurde ich von einigen netten Mitgliedern aus diesem Forum daraufhin aufmerksam gemacht daß dies eine Fälschung ist. So bin ich dann auch auf diese Forum gekommen !
Bis jetzt habe ich in meinem Leben nur im Geschäft gekauft. wenn ich die Uhr vorliegen habe so kann ich auch bestimmt zwar nicht so gut wie ein fachm,ann aber immerhin auch ein bißchen beurteilen ob es sich um echte goldenen Rolex Uhren handelt. Aber ich bin nicht in der Lage anhand von Bildern festzustellen ob es sich um eine echte Uhr handelt. Was sich hinter einer webpräsentation verbirgt kann ich leider nicht Prüfen. da kann sich normalerweise jeder ******** und jeder ehrliche Verkäufer verbergen.
Ich glaube ich schmeiß das mit Ebay hin kündige den Account und lass werden was will. Ich kaufe nur wenn ich die ware im geschäft sehe. Habe voreilig gehandelt. An für sich habt Ihr Recht das ist schon nerventötend was ich hier mit einigen Mitgliedern im Forum mache. Trotzdem vielen dank für eure Hilfen und eure Kritik.
Ich hoffe, es geht gut für Dich aus! ?(
VIEL GLÜCK !!!!!!
vielen Dank