bei dem gezeigten Gehäuseboden müsste es sich um einen Tauschboden handeln. Ich hatte mal eine 1665 in der Hand, die frisch aus der Revision kam und der Boden getauscht wurde. Der hatte den gleichen Schrifttyp.
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bei dem gezeigten Gehäuseboden müsste es sich um einen Tauschboden handeln. Ich hatte mal eine 1665 in der Hand, die frisch aus der Revision kam und der Boden getauscht wurde. Der hatte den gleichen Schrifttyp.
ich habe mal ein Foto vom Innenteil des Deckels geschossen. Vielleicht hilft das bei der Identifizierung
danke
Volker
http://i66.photobucket.com/albums/h2...gan/sd056a.jpg
Sollte nicht die Seriennummer oder ein Teil davon eingraviert sein? (Oder ist es nur bei der RedSD so?)
Ich würde auch auf ein Tauschdeckel tippen, wobei dann die Frage aufkommt, warum sollte man so ein Deckel tauschen müssen, wenn die Uhr an sich noch so gut aussieht?
Gruß,
István
Ach wirklich???Zitat:
Original von Volvoman
für eine 1665 - ist das keinem aufgefallen???? Könnte es auch daran liegen???
Habe den Thread jetzt nicht durch aber mir ist es sofort aufgefallen. Deckel sieht irgendwie komisch aus ...
HAPPY EASTER!!
JB
http://i3.tinypic.com/vnlgf4.jpg
Quelle Antiquorum
Ref 1665 Rolex Seadweller
Es exsistieren ausser den Uhren die in der Galerie abgebildet sind auch noch ein paar andere. Und nicht jede Uhr die nicht in der Rolex Forum Galerie auch genau so abgebildet ist ist falsch.
kind of Deckel?????? Draussen passt Überhaupt nicht und dann 1665 drinnen eingestanzt ... confused. Ich brauche Aufklärung, sowas habe ich noch nie gesehen.
For Penzes; DRSD's hatten entweder die ganze Seriennummer oder die letzten drei Ziffern eingestanzt.
Das weiss ich, die Frage ist, ob bei einem weißen es auch so gemacht wurde!Zitat:
Original von Volvoman
For Penzes; DRSD's hatten entweder die ganze Seriennummer oder die letzten drei Ziffern eingestanzt.
Gr,
István
Genau, das sollte ganz besonders hervorgehoben werden!Zitat:
Original von Smile
mein comment: grosser respekt für volker und artbroker !!!! wunderbarer umgang mit der sache !!!...
Allerdings kann ich mich der allgemeinen Einschätzung zum Zustand der Uhr nicht anschließen.
Ich hatte selbst schon eine 1665 aus Anfang der Siebziger in sehr gutem Zustand.
So wie bei der hier abgebildeten Uhr das Gehäuse rundgeschliffen ist (gut zu erkennen an Hörnern, Kronenschutz und dem Bereich um das Heliumventil!), würde die Uhr meiner unmaßgeblichen Meinung nach durch eine neues Gehäuse eher aufgewertet.
Gehäusemittelteil und Boden sind ja nahezu das komplette Gehäuse. Bleibt nur noch Glas, Glasring und die Lunette von der alten Uhr übrig.Zitat:
Original von b3.organ
Inversator:
was verstehst Du unter Gehäusemittelteil?
Muß man das Gehäuse nicht ganz tauschen, wenn es unmöglich ist, das Gewinde wieder zureparieren?
Die ganzen Spekulationen wie und warum das Gewinde vergniesgnaddelt ist bringen nichts. Einmal mit dem großen Bergeon Öffner zu stark angezogen, und das Gewinde ist platt. Einen neuen Boden in das alte Gehäusegewinde zu würgen ist Schwachsinn. Wenn der Boden hin ist, dann auch zu 98% das Mittelteil.
Gruß
Holger
es ging nicht um meinungsmache, ich kenn den verläufer nicht, dass du der käufer warst wußte ich nicht. dass du als käufer seriös bist steht für mich außer frage!Zitat:
Original von artbroker
Nur zur Info:Zitat:
Original von RufusMücke
mal nur meine meinung:
ich würde eine von privat geöffnete uhr mit so ner begründung nicht zurücknehmen, wenn ich ruhigen gewissens von mir sagen könnte, dass ich nichts gewußt habe.
was anderes wäre, wenn ich den "mangel" schwarz auf weiß von rolex bestätigt bekäme.
und dann noch eines: das ist ne ältere gebrauchte uhr!!!
ganz im allgemeinen und ohne jemanden auf die füße treten zu wollen, nur meine meinung.
Hier greift das neue EU Recht über Gebrauchtgegenstände- zudem haben wir den im Forum ausgestellten Kaufvertrag anerkannt und dieser sagt eindeutig das bei schweren Mängeln ein Rückgaberecht besteht.
Verschiedene Meinungen sind toll aber Meinungsmache finde ich etwas befremdent.
das was ich schrieb ist meine meinung!
von dem forums-kaufvertrag halte ich nichts, da er nur den käufer schützt und dem verkauf von gebrauchtware nicht gerecht wird.
eu recht über gebrauchtgegenstände gibt es nicht.
Der Kaufvertrag der im Forum eingestellt ist ist völlig in Ordnung. :gut:
Welchen Schutz benötigt ein Verkäufer wenn er das Geld in bar erhalten hat. Schutz vor Falschgeld???
Bei einer Uhr können sich wie in diesem Fall gesehen versteckte Mängel auftun. Der Vertrag bezieht sich darauf - Hätte ich den Mangel vor dem Kauf erkannt hätte ich nicht gekauft.
ich werde jetzt keine schuldrecht vorlesung halten. nur soviel: der private vk will ein gebrauchte uhr nach besten wissen verkaufen. wer völlige sicherheitz will soll neu kaufen oder beim händler
jedenfalls unterschreibe ich sowas nicht.
und ob der kv juristisch völlig in ordnung ist? wenn du meinst.
Den Schutz davor, die Uhr zurücknehmenzu müssen?Zitat:
Original von artbroker
Welchen Schutz benötigt ein Verkäufer wenn er das Geld in bar erhalten hat. Schutz vor Falschgeld???
.
Im Gebrauchtwagenjargon hies dass mal "Gekauft wie gesehen".
Versteh mich nicht falsch, unter Ehrenmännern brauch ich überhaupt
keinen Vertrag. Bei euch wäre die Sache sicherlich auch ohne Vetrag
höchstanständig gelaufen.
Aber es gibt nicht nur das Forum, ich habe letztens eine wunderschöne Uhr von einem sehr seriösen Herrenmodeneinkäufer gekauft,
der hatte Erfahrungen mit unseriösen Käufern hinter sich.
Ich möchte z.B. nicht eine Uhr zurücknehmen müssen,
weil der Käufer unsachgemäss damit umgegangen ist..
Zitat:
Original von RufusMücke
...
eu recht über gebrauchtgegenstände gibt es nicht.
Hi,
warum lese ich dann überall, dass man bei Privatverkäufen von gebrauchten Waren über das Internet (z.B. eBay) die Gewährleistung ausschliessen muss?
Ich muss zwar keine Garantie geben, aber der einjährigen Sachmängelhaftung / Gewährleistung unterliege ich nach deutschem Recht schon - auch bei Privatverkäufen von gebrauchten Artikeln.
Diese muss ich meines Wissens nach ausschliessen, dazu bedarf es der Schriftform. Ein gewerblicher Verkäufer kann sie nicht ausschliessen.
Oder irre ich?
Wünsche nebenbei noch frohe Ostern!
das haben wir doch alles schon in den Semmeln im ebay Thread abgeahndelt.... :sleeping: :sleeping: :muede: :muede:Zitat:
Original von gerry_bs
Zitat:
Original von RufusMücke
...
eu recht über gebrauchtgegenstände gibt es nicht.
Hi,
warum lese ich dann überall, dass man bei Privatverkäufen von gebrauchten Waren über das Internet (z.B. eBay) die Gewährleistung ausschliessen muss?
Ich muss zwar keine Garantie geben, aber der einjährigen Sachmängelhaftung unterliege ich schon - auch bei Privatverkäufen von gebrauchten Artikeln.
Diese muss ich meines Wissens nach ausschliessen, dazu bedarf es der Schriftform.
Oder irre ich?
Zitat:
Original von Mawal
das haben wir doch alles schon in den Semmeln im ebay Thread abgeahndelt.... :sleeping::sleeping::muede::muede:
Sorry, aber ich habe noch nicht alle Threads durch und ein kleiner Hinweis hier kann ja nicht schaden.
Meine Antwort bezog sich auf den Einwand RufusMücke "eu recht über gebrauchtgegenstände gibt es nicht.", der war so nicht ganz korrekt.
der einwad war und ist korrekt
Zitat:
Original von RufusMücke
der einwad war und ist korrekt
Der Einwand ist in soweit korrekt, da es sich um eine EU-Richtlinie handelt. Diese wurde aber schon vor Jahren in deutsches Recht umgesetzt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt seit dem 01.01.2002 nun 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden.
Dies gilt auch für Privatpersonen, diese können im Gegensatz zum gewerblichen Verkäufer die Gewährleistung ausschließen.
Tun sie dies nicht, kann es bei einem Fall, wie dem diskutierten, erhebliche Probleme geben.
Die wenigsten Käufer und Verkäufer handeln so vernünftig wie artbroker und b3.organ.
Meinen Glückwunsch zu eurem Verhalten!
also ist und war mein einwand korrekt.Zitat:
Original von gerry_bs
Zitat:
Original von RufusMücke
der einwad war und ist korrekt
Der Einwand ist in soweit korrekt, da es sich um eine EU-Richtlinie handelt. Diese wurde aber schon vor Jahren in deutsches Recht umgesetzt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt seit dem 01.01.2002 nun 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden.
Dies gilt auch für Privatpersonen, diese können im Gegensatz zum gewerblichen Verkäufer die Gewährleistung ausschließen.
Tun sie dies nicht, kann es bei einem Fall, wie dem diskutierten, erhebliche Probleme geben.
Die wenigsten Käufer und Verkäufer handeln so vernünftig wie artbroker und b3.organ.
Meinen Glückwunsch zu eurem Verhalten!
der rest ist mir hinreichend bekannt, vielen anderen hier auch.
Dein Einwand "eu recht über gebrauchtgegenstände gibt es nicht" ist korrekt.Zitat:
Original von RufusMücke
also ist und war mein einwand korrekt.
der rest ist mir hinreichend bekannt, vielen anderen hier auch.
Da sich aber nicht jeder mit dem Recht auskennt, sollte man so einen Einwand nicht einfach posten und im Raum stehen lassen.
Du hast im ersten Moment sicher für einige Teilnehmer den Anschein erweckt, dass dies nicht gesetzlich geregelt ist. Ein Hinweis von Dir auf das deutsche Recht hätte genügt.
Und nun Schluß damit, oder hast Du schon alle Eier gefunden.
Ich geh noch mal suchen. Vielleicht finde ich ja noch ein Überraschungsei mit einer Rolex darin. Die Hoffnung stirbt zuletzt.:D
meinst wirklich, dass das hier jemand mißverstand...
ich finds mißverständlicher oder unprofessioneller von eu recht zu sprechen
aber : schluß damit:-)