Original von Oliver
Zitat:
Original von gerry_bs
Direkt hinter einem Schild ist das Blitzen untersagt. Vor jedem Gericht hat man da eine gute Chance, dass die Sache straffrei ausgeht.
Genau,
ausserdem ist man in Deutschland verpflichtet, seinen Personalausweis immer bei sich zu tragen.
Ehepartner können sich bei einer Scheidung einen gemeinsamen Anwalt nehmen.
Man kann wegen Zechprellerei verurteilt werden.
Drei andere Zeugen können die Zeugenaussage eines Polizeibeamten aufheben.
Möchte mal wissen, wie solche Legenden immer entstehen ....
Edit: Was es gibt, sind lediglich Richtlinien (von Bundesland zu Bundesland verschieden) - mit einer Menge Ausnahmen. Im Zweifelsfall wird man sich immer darauf berufen, dass an einem Unfallschwerpunkt geblitzt wird - dann kann auch direkt am Schild geblitzt werden. Wie gesagt - Richtlinien - keine Gesetze. Deswegen zu klagen dürfte wohl eher weniger Aussicht auf Erfolg haben.
Gruss
Oliver