So, weiter:
Wenn Du davon überzeugt bist, daß es sich um eine echte Rolex handelt, die seinerzeit auf normalen Wegen verkauft wurde (den Gegenbeweis müsste Rolex erbringen), dann ist das Markenrecht von Rolex erschöpft, d.h. Du kannst die Uhr modifizieren, wie Du willst. Insbesondere bei funktionsgleichen Ersatzteilen wie evtl. dem Gehäusedeckel gibt es keine Verpflichtung, Originalteile zu nehmen.
Als erstes solltest Du der Beschlagnahme bei der Zollbehörde widersprechen (§ 147 II MarkenG). Dies kann rein formell geschehen, Du kannst aber auch eine Begründung beifügen. Dann muss Rolex als Antragsteller der Beschlagnahme entscheiden, wie weiter vorzugehen ist, unverzügliche Aufhebung des Beschlagnahmungsantrages oder Aufrechterhaltung.
Solltest Du Dich zwischenzeitlich mit Rolex in Verbindung setzen, fordere sie unter Androhung von Schadensersatzforderungen (§ 149 MarkenG) auf, den Antrag auf Beschlagnahme zurückzunehmen.
Schadensersatzpflichtig macht Rolex sich dann, wenn Rolex es unterlässt, unverzüglich nach der Beschlagnahmemitteilung das beschlagnahmte Gut zu besichtigen. Das haben die ja nicht getan. Außerdem muss die Beschlagnahme von Anfang an unberechtigt gewesen sein, das scheint auch der Fall zu sein, s.o..
Als Schaden kannst Du die Dir entstandenen Aufwendungen geltend machen.