Moment, jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Wieso hat der Verkäufer die Uhr wieder im Angebot? Ich dachte, Du seist der Eigentümer… :grb:
Moment, jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Wieso hat der Verkäufer die Uhr wieder im Angebot? Ich dachte, Du seist der Eigentümer… :grb:
Stimmt - der digitale Pass enthält personenbezogene Daten (Zuordnung zu einem Nutzerkonto).
Wenn diese Zuordnung nach einem Eigentümerwechsel falsch bleibt, dann betrifft die DSGVO genau diesen Fall – Berichtigung falscher Daten nach Art. 16 DSGVO.
Es geht ja nicht darum, „Drittdaten einzusehen“, sondern darum, eine falsche Personenbindung zu korrigieren. Ich weiß derweil aber acuh nicht mehr, ob das alles so in die richtige Richtung geht. Von daher hat Michael schon ganz recht - am Ende soll das die Behörde klären.
Aber ich folge gerne dem sportlichen Teil der Diskussion mit Humor: Ich erfreue mich wirklich sehr an der Uhr. :dr:
Vielen Dank an alle hier für den Input und die sachlichen Beiträge dazu – wirklich grosses Kino. Ich bleibe mit JLC in Kontakt und hoffe, dass am Ende eine praktikable Lösung herauskommt.
Sobald ich etwas verwertbares habe, lasse ich es Euch wissen. :dr:
Die DSGVO gibt der betroffenen Person, das ist die, deren Daten gespeichert sind Rechte. Selbstverständlich könnte der Erstbesitzer hingehen und fordern, dass die Zuordnung der Seriennummer zu seiner Person korrigiert bzw. gelöscht wird. Das wäre für JLC ja auch kein Problem.
Personen, die nicht gespeichert sind, sind keine betroffene Person. Sie haben auch keine Rechte aufgrund der DSGVO. Die DSGVO besagt auch nicht, dass alle, mit einer Person verbundenen Daten, korrekt sein müssen. Sie müssen sie nur auf Anforderung der betroffenen Person korrigieren.
Kai-Uwe, gib's auf. Er will es einfach anders sehen. ;)
Ich hätte da noch ein paar Fragen, damit ich das besser einsortieren kann.
JLC hat doch nur bestätigt, wer der ursprüngliche Käufer war, oder?
Was für andere Informationen hat denn JLC noch über den Werdegang der Uhr?
War der Einlieferer der Erstkäufer?
Ich denke, dass du damit leben mußt, dass der Erstkäufer theoretisch die Möglichkeit hat, den Serviceverlauf deiner Uhr zu beobachten.
Gruß Merdi
In der analogen Welt: ich habe einen Ordner mit Datenkarte und orig. Scheckheft sowie Reparaturbelegen (m)eines Oldtimers. Incl. Erstbesitzerunterlagen. Wenn ich das Auto nun verkaufe und diesen Ordner nicht mitgeben will, hat dann der neue Käufer einen Anspruch auf den Ordner? Ich denke nein.
Vermutlich werde ich damit leben müssen..
Wenn wir das Thema irgendwann mal bei der Krone haben - ihr seit ja jetzt gut informiert :dr:
In deinem Oldtimer-Beispiel gehört der Ordner dem Verkäufer.
Beim digitalen Pass ist es anders: Er gehört nicht dem Vorbesitzer, sondern der Hersteller steuert aktiv den Zugriff.
Beim digitalen Pass wäre das so, als würde der Vorbesitzer den Schlüssel zu meinem Haus behalten – und jederzeit reinschauen dürfen, nur weil er mal dort gewohnt hat. Genau so unsauber wirkt das System gerade. :D
Ich kann gut verstehen, dass man als Besitzer und Eigentümer gerne Zugriff auf den digitalen Pass seiner Uhr hätte.
Da das ein Dienst von JLC ist, bestimmen sie auch die Regeln. Wie Originalpapiere hätte der Besitzer dir beim Verkauf auch den digitalen Pass übergeben bzw. übertragen müssen. Das hat er leider nicht gemacht.
Mich erinnert das etwas an den Fall mit den PP Papieren, die der Konzi verloren hatte und PP keine neuen ausstellen wollte.
Zur Abwechslung mal wieder ne Uhr…:dr:
Anhang 356124
Hier das – für mich letzte – Update zur Korrespondenz mit JLC:
Nach meinem letzten Schriftwechsel mit Jaeger-LeCoultre habe ich nun eine sehr konstruktive Rückmeldung erhalten.
JLC bestätigt, dass das aktuelle System – also die fehlende Übertragungsmöglichkeit des digitalen Passes ohne Mitwirkung des Vorbesitzers – intern erkannt wurde und derzeit aktiv überarbeitet wird.
Konkret prüft man dort:
- einen Eigentumsnachweisprozess (z. B. per Kaufbeleg oder Eigentumsurkunde),
- einen Eskalationsmechanismus, bei dem nach Fristablauf ein Transfer auch ohne den ursprünglichen Besitzer erfolgen kann,
- und als Übergangslösung eine Anonymisierung, bei der die Uhr aus dem alten Konto gelöst, aber weiterhin digital verifizierbar bleibt.
Ich finde, das ist ein sehr erfreuliches Zeichen, dass zeigt, die Kritik an der Praxis angekommen ist und man bei JLC offenbar bereit ist, die Thematik zwischen Datenschutz, Eigentum und Datensouveränität konstruktiv zu lösen. :dr:
Ich bleibe mit JLC in Kontakt und bin gespannt, wie lange es dauern wird.
Unabhängig davon hat die Diskussion hier aber auch gezeigt, wie wichtig das Thema digitale Eigentumsrechte inzwischen auch in unserem "Sachthema" geworden ist - wenn ich das so sagen darf - .
Jedem hier noch einmal ein "fettes" Dankeschön für die überwiegend sachliche Diskussion. Es hat wirklich Spaß gemacht, und ich habe auch durch Euch viel gelernt.
Eines muss ich aber gestehen:
Der Umgang von JLC in der gesamten Korrespondenz war vorbildlich – stets respektvoll, offen und auf Augenhöhe.
Ich habe mich als Kunde wirklich ernst genommen gefühlt, und genau das stärkt am Ende die Bindung zur Marke mehr, als es jede Marketingkampagne bei mir persönlich könnte. :dr::rofl:
Schön zu lesen, dass JLC die Probleme erkannt hat und auch bereit ist, die eigenen Prozesse zu hinterfragen und, hoffen wir es mal, auch zu verbessern. Find ich gut.
Kurzes Update und Abschluss von meiner Seite:
Ich habe zwischenzeitlich eine ausführliche und formelle Rückmeldung von Jaeger-LeCoultre erhalten, inklusive DSGVO-Auskunft sowie interner Prüfung durch Legal, Data und Technology. :top:
Zusammengefasst bedeutet das:
Der digitale Pass ist aktuell kein Eigentumsregister, sondern ein kontobasierter Service. Ohne Mitwirkung des zuvor registrierten Nutzers ist eine Übertragung oder Änderung derzeit nicht vorgesehen. Datenschutzrechtlich ist dies - so die Darstellung von JLC - systemisch davon getrennt.
Auch wenn das Ergebnis nicht meinen ursprünglichen Erwartungen entspricht, war der Austausch mit JLC durchweg sachlich, transparent und respektvoll. Das Thema wurde ernsthaft geprüft und nachvollziehbar erklärt. Das war wirklich grossartig (wie oben bereits beschrieben).
Für mich ist aber damit die Fragestellung inhaltlich geklärt.
Ich ziehe hier meinen Schlussstrich und lasse das Thema mal ruhen, bis sich eventuell seitens JLC etwas ändert.
Vielen Dank an alle, die sich konstruktiv an der Diskussion beteiligt haben.