Also weder Lange noch Patek ersetzen verloren gegangene Dokumente ("Buch zur Uhr" bzw. "Certificate of Origin"). Liegt das mit der Uhr ausgelieferte Original noch vor, steht aber ein falsches Verkaufsdatum oder Kundenname drin, weil der Kunde abgesprungen ist, werden die Dokumente unter Einsendung des ursprünglichen Originals neu ausgestellt. Gleiches gilt, wenn sich Konzessionäre gegenseitig mit Uhren "aushelfen" und der verkaufende Konzessionär ein anderer ist als jener, an den die Uhr ursprünglich ausgeliefert wurde.
In allen anderen Fällen gibt es, selbst unter Vorlage der Uhr beim Hersteller, nur noch ein Servicebuch (bei Lange, optisch gleich mit dem "Buch zur Uhr", allerdings ohne die Möglichkeit des Eintrags eines Verkaufsdatums und ohne Angabe zum verkaufenden Konzessionär) oder den von Patek bekannten Stammbuchauszug. Da die Erstellung dieser Dokumente ebenfalls Geld kostet, sollte im vorliegenden Fall der Konzi zumindest diese Kosten übernehmen. Ob der Besitzer der Uhr diese Dokumente als "gleichwertig" ansieht oder eine weitere Wertminderung fordert, bleibt dahingestellt.
Ich weiß, dass sich manche aus einem Full Set nichts machen. In 30 oder 40 Jahren sind aber auch Full Sets rarer als jene, wo Originalbox, Hang Tag, Bedienungsanleitungen und Originalitätsnachweise fehlen. Es wäre schade, wenn ein notwendiger Verkauf nicht zustande kommt, weil ein Teil fehlt.
Zum Vorgehen selbst: Die Doku ist ein Teil des Produkts. Einbehalten geht eigentlich bei vollständiger Bezahlung nicht. Wenn der Konzi seine Kunden nicht kennt oder ihnen nicht traut, sollte er ihnen auch keine solche "Raritäten" verkaufen. Für mich als Kunde wäre das ein Misstrauensbeweis. Mein Konzessionär würde mir beim Kauf einer Nautilus oder Pepsi klipp und klar sagen, dass ich diese Uhr nur 1x von ihm bekomme, und, sollte sie auf dem Graumarkt auftauchen, die Geschäftsbeziehung beendet ist. Das ist Teil des Spiels.
Wrist scanner, bekennender Full Set Fetischist