Bei RTL Exklusiv hatten sie vorhin nochmals darüber berichtet. Sie zeigten die ROO und der Text dazu „…eine teure Uhr von Piaget…“ :D
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Bei RTL Exklusiv hatten sie vorhin nochmals darüber berichtet. Sie zeigten die ROO und der Text dazu „…eine teure Uhr von Piaget…“ :D
Ich kenn ihn persönlich tatsächlich nicht.
Der Rest … :dr
Kann gerne komplett durchgetreten werden =)
Man sollte der Vollständigkeit halber vielleicht noch erwähnen, dass der Höchstbieter auf die Uhr selbst im Advisory Board der Schwarzenegger Climate Initiative sitzt.
Die Frage is viel komplizierter zu beantworten als es scheint.
Einen Diplomatenpass zu besitzen heisst nicht automatisch, vollständig Immunität überall zu genießen.
Ein Diplomat muss dafür dann im Gastland auch akkreditiert sein, d.h. tatsächlich offiziell dort arbeiten.
In Deutschland gibt es zum Beispiel zig Tausende davon, und die Träger stehen nicht über dem Gesetz, schon gar nicht in Deutschland selbst.
In den USA wird dazu noch zwischen "official passport" (den könnte er tatsächlich haben - weiss ich nicht) und "diplomatic passport" (den nur Gesandte bekommen) unterschieden.
Was das Gepäck angeht: Von Inspektion ausgenommen ist nur die "diplomatic pouch", die klar gekennzeichnet sein muss. Was man sonst so aufgibt oder bei sich trägt, kann durchaus inspiziert werden. Ist halt eher unwahrscheinlich, dass es jemand macht.
Der Vollständigkeit halber sollte vielleicht erwähnt werden, dass der Zoll von, 0,80€ :grb:, nicht das Problem war, sondern die Einfuhrumsatzsteuer, die fällig wird, wenn Güter oberhalb der Freigrenze zum dauerhaften Verbleib in das Gebiet der EU gebracht werden. Das Problem hätte er also auch auf jedem anderen Flugplatz der EU bekommen können, wenn die Kontrollen dort ordnungsgemäß durchgeführt werden. Daraus ein typisch Deutsch zu machen ist albern.
Das ist in der Tat kein deutsches, sondern ein europäisches Problem. Gleichgelagert: Wenn ein Unternehmer z.B. eine Sachspende machen möchte, muss er zuerst auch noch die Umsatzsteuer auf den Wert der Spende abdrücken :facepalm: - allerdings europaweit und nicht nur in D.
Was wäre passiert, wenn der Ersteigerer auch aus den USA gekommen wäre? Ist das dann auch eine steuerpflichtige Einfuhr in die EU? Und dann womöglich in USA nochmal? Woran wird das dann festgemacht? Am Ort des Deals?
Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung
§ 1 Allgemeines
(1) .........................
(2) Einfuhrumsatzsteuerfrei ist, vorbehaltlich des § 11, die vorübergehende Einfuhr von Gegenständen, die
1. nach den Artikeln 137 bis 144 des Zollkodex frei von Einfuhrabgaben im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 des Zollkodex eingeführt werden können oder die
2. gelegentlich und ohne gewerbliche Absicht eingeführt werden, sofern der Verwender hinsichtlich dieser Gegenstände nicht oder nicht in vollem Umfang nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zum Vorsteuerabzug berechtigt ist,
in sinngemäßer Anwendung der genannten Vorschriften sowie der Durchführungsvorschriften dazu; ausgenommen sind die Vorschriften über die vorübergehende Verwendung bei teilweiser Befreiung von Einfuhrabgaben im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 Zollkodex.
Danke :gut:
Aber dann konnte der Arni zum Zeitpunkt der Einfuhr ja gar nicht sicher wissen, ob er Einfuhrumsatzsteuerpflichtig ist oder nicht…
Kann man es vielleicht auch so sehen: Der Terminator hat die Uhr zum Zweck der Versteigerung und somit zum mutmaßlich dauerhaften Verbleib in der EU eingeführt und die EUSt entrichtet. Ersteigert ein EU-Bürger die Uhr, ist die Sache für ihn damit erledigt, der Nachweis über die ordnungsgemäße Einfuhr liegt ja vor. Ist der erfolgreiche Bieter außerhalb der EU ansässig und nimmt die Uhr mit nach Hause, kann er sich die EUSt (und vielleicht sogar auch die MwSt auf das Aufgeld der Auktion?) bei der Ausfuhr zurückerstatten lassen und ist dann für eine korrekte Deklaration bei der Einreise in sein Heimatland verantwortlich.
Wird da ein Schuh draus?
So isses.
Nicht so ganz: Für einen Ersteigerer in der EU ist bereits bei der Ersteigerung / Bezahlung Ende des troubles, da er einen Erwerb in der EU nachweisen kann. Die ordnungsgemäße zoll-und einfuhrumsatzsteuerliche Behandlung ist für ihn damit nicht interessant.
Man muss bei der Einfuhr schon den richtigen Weg wählen: Einfuhr zum vorübergehenden Verbleib oder Einfuhr zum dauerhaften Verbleib. Wählt man letztere Variante ist die EUSt weg.
Im vorliegenden Fall denke ich nicht, das man bei der Ersteigerung eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt bekommt, ggfs. sogar nur eine Spendenquittung? Heißt doch dann beim Import in ein non-EU Land nochmals nach den dortigen Regularien versteuern oder nicht? Letztlich bleibt sie ja in Österreich, damit ist die Diskussion eh rein theoretisch.
Viele Grüße, Marco