Bin kein Jurist insofern meine Frage: Aufgrund Vertragsfreiheit oder wie?
Ansonsten bleibe ich dabei, dass es m.E. ein unrechtmäßiger Zugriff auf mein Eigentum darstellt. Also in dem Moment, in dem ich den vereinbarten Kaufpreis bezahlt habe, gehört das Produkt mit all seinen Bestandteilen mir und ist mir auch unverzüglich auszuhändigen. Wenn da etwas, und sei es auch nur zeitweise, einbehalten wird, geht es an meinen persönlichen Besitz. Und ob das zulässig ist!?