+1
Das wäre ein Weg. Allein beim Lesen dieses Threads könnte man ja schon Bedenken bekommen, beim Grauen zu kaufen.
Druckbare Version
Genau so ist es! Entscheidend ist, ob Rolex dies bei Verkauf in den Bedingungen so eindeutig definiert. Im Nachhinein kann auch Rolex keine Bedingungen ändern.
Jeder Käufer hat dann die Wahl, ob er zu genau diesen Bedingungen kaufen möchte oder nicht. Ganz einfach!
Wieso sollte Rolex den umständlichen Weg über die Garantie zur Kontrolle der "Grauen" gehen? Zudem würde man sich bei einer Ablehnung etwaiger Garantieansprüche von Privat hier auch noch eine Negativstimmung auferlegen.
Theoretisch kann sich doch Rolex von seinen Konzessionären den Verkaufsweg aufschlüsseln lassen.
Uhr geht in den Verkauf - Garantie wird freigeschaltet und der Konzi übermittelt ob an Privat oder Gewerbe verkauft wurde.
Je nach Quote hau ich den Konzi weg oder dulde es.
Oh, das wusste ich nicht. Ich dachte er tritt als Händler und somit gewerblich auf. Betrachtet meine Ausführungen als gegenstandslos =(
Das ist doch sowieso die Megalachplatte, ich stand schon bei nem Grauen, als eine Email eines Konzis rein kam, da war im Verkaufspaket auch zwei 116500 dabei. Den Preis dafür habe ich gesehen, da wäre ich aber mal gespannt, wie der Konzi das Rolex erklären möchte.
Nein, eigentlich nicht. Hier nochmals die Garantiebedingungen aus dem Büchlein der 116500:
Wie lässt sich denn bitte daraus interpretieren, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt? Da steht mal so überhaupt nichts davon, was auch nur ansatzweise in die Richtung geht.Zitat:
Diese Garantie ist nur gültig, wenn (1) die Uhr von einem offiziellen ROLEX Fachhändler verkauft, (2) die Garantiekarte von einem offiziellen ROLEX Fachhändler beim Verkauf rechtsgültig ausgefüllt und (3) Die Garantiekarte mit der Uhr an einen offiziellen ROLEX Fachhändler bzw. an ein in diesem Handbuch angegebenes ROLEX Kundendienstzentrum übergeben wurde. Eingriffe durch Dritte heben diese Garantie auf.
Ich war nun vorhin wieder beim Händler um die Garantiekarte nachzureichen. Anscheinend hat Rolex dort wirklich angerufen. Man war freundlich und nett, der Kaufbeleg wurde weder von meiner, noch von der anderen Seite erwähnt.
Es ist alles gut und die Uhr wird repariert. Allerdings soll ich mich mal auf mindestens 2 Monate Reparaturzeit einstellen.
Vielen Dank für eure Antworten. :)
Ganz einfach, wie beim Gebrauchtwagenhändler, der von privat Autos ankauft und an privat wieder verkauft. Der Grauhändler tut so, als würde er seine Rolex "irgendwo" her haben und verkauft sie weiter. Ich könnte mir vorstellen, dass er das mittels Differenzbesteuerung so machen kann.
Da ich aber kein Grauhändler bin, weiß ich es nicht zu 100%. Es ist nur eine sinnvolle Annahme.
Den Steuerberater möchte ich sehen, der diesen Vorgang bucht ;)
Ok, dann klärt mich auf: Wie macht es ein Grauhändler denn sonst? :ka: Etwa nicht wie ein "normaler" Gebrauchtuhrenhändler?
Jörg , erzähl mal wie das läuft:]
also das kann ich mir beim Besten Willen nicht vorstellen...
Er muss ja den Einkauf irgendwo verbuchen, sonst stimmt da die Bilanz nicht. Dazu braucht er eine Rechnung.
Außerdem kann er als Händler die MwSt ausweisen.
...ich lass mich aber gerne etwas Besseren erklären :D
Aber er kann doch auch so tun, als hätte irgendein Privatmensch ihm die Uhr in seinem Laden verkauft. Ein normaler Gebrauchtuhren-Ankauf eben. Na klar gibt es da eine Quittung/einen Beleg.
Dass dieser Privatmensch die Uhr zufällig gerade eben vom Konzi geholt hat, spielt doch keine Rolle?! Vielleicht ist dieser Privatmensch auch ganz zufällig die Frau vom Grauhändler? Oder Tante Jutta aus Kalkutta? Ich denke nicht, dass das wichtig ist für die Buchhaltung?
Dieser Privatmensch darf natürlich keinen Gewinn machen und bestimmte Umsätze pro Jahr nicht überschreiten. Denn sonst wäre er Gewerbetreibend! Also muss der Grauhändler ganz, ganz viele gute Freunde haben. Ob die nun frei erfunden oder reell sind, steht auf einem anderen Blatt.
Aber wie gesagt: Klärt mich bitte auf.
Wegen der Differenzbesteuerung komm ich da nicht ganz mit:
Differenzbesteuerung bedeutet, dass ein Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen beim Wiederverkauf von Gegenständen weniger Umsatzsteuer abführen muss. Erste Bedingung dafür ist, dass es sich beim Unternehmer um einen gewerbsmäßigen Wiederverkäufer handeln muss – beispielsweise ein Gebrauchtwagenhändler. Als zweite Voraussetzung muss dieser einen beweglichen Gegenstand (z. B. Auto oder Motorrad) für sein Unternehmen kaufen, von dem er keine Vorsteuer geltend machen kann – etwa weil der Verkäufer eine Privatperson oder ein Kleinunternehmer ist. Wird dieser bewegliche Gegenstand weiterverkauft, so muss der Unternehmer nicht den kompletten Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterwerfen, sondern nur die Differenz zwischen Wiederverkaufspreis und Ankaufspreis – daher die Bezeichnung Differenzbesteuerung. Mit der Differenzbesteuerung soll vermieden werden, dass ein gebrauchter Gegenstand nochmals komplett umsatzversteuert wird.
Hier steht dass der "Graue" beim Ankauf einer (Neu)Uhr als gewerbsmäßiger Wiederverkäufer handeln muss und der Verkäufer (hier Konzi) eine Privatperson oder Kleinunternehmer sein muss um eine Differezbesteuerung anzuzeigen.
Beides würde doch nicht wirklich passen, oder?
Wie soll dann der Graue beim Konzi als Privatperson auftreten?
1. Lieschen Müller kauft die Uhr beim Konzi als Privatfrau.
2. Lieschen Müller verkauft die Uhr dem Grauhändler.
3. Der Grauhändler bietet die Uhr an und verkauft sie weiter.
Wie bereits von mir geschrieben: Der Grauhändler muss ganz viele Lieschen Müllers kennen. Und ich denke auch, dass diese Lieschen Müllers meist frei erfunden sind. Nur nachweisen kann das freilich niemand.
Das ist aber alles nur meine Theorie. Wer sich besser auskennt: bitte melden. :top: