Gleich U-Haft beantragen bis zum unwiderruflichen Schuldeigenständnis!
Schliesslich besteht Fluchtgefahr - zumindest theoretisch :gut:
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Die meisten Dinge wurden bereits gesagt. Gibt es eigentlich Zeugen für den Unfall? Ich hatte vor ein paar Monaten den Fall, dass jemand rückwärts auf das Fahrzeug meines Kollegen gefahren ist, die Schuld natürlich zugegeben hat, Polizei auf keinen Fall...das Übliche. Kollege nimmt Daten auf, macht ein Bild des Schadens (aber dummerweise nicht ein Bild, auf dem beide Fahrzeug stehen nach dem Unfall) und siehe da, als es dann an die Schadensregulierung ging, litt der Unfallverursacher an Demenz und hat abgestritten, dass es zu einem Unfall gekommen ist. Bei uns musste dann die Kasko den Schaden reparieren und ein Anwalt hätte da ohne Zeugen auch nichts mehr holen können.
Gibt es Zeugen, dann lass das Fahrzeug in der Werkstatt Deines Vertrauens reparieren. Gibt es keine Zeugen und besteht die Gefahr, dass Deine Unfallgegnerin an plötzlicher Demenz leidet und alles abstreitet, dann überlege Dir die weitere Vorgehensweise. Muss nicht so laufen wie bei uns, kann aber. Und so lange solche feigen A......cher auf den Straßen unterwegs sind, würde ich persönlich niemals ohne Anwalt agieren. Ist aber nur meine Meinung, kann natürlich jeder sehen wie er möchte. Fakt ist aber, dass Dinge wie Anstand und Verantwortung in der heutigen Zeit für viele Menschen leider nur noch Fremdworte sind.
Unter Berücksichtigung von Fahrzeugalter und Schadensbild wäre auch eine Variante den gegnerischen Gutachter kommen zu lassen, den von diesem festgestellten Betrag (sofern der ok ist) auszahlen lassen, dann die Karre zu smart-repair bringen und beilackieren zu lassen.
So hätten alle was davon, für den Gegner bleibt die Schadenssumme erträglich und dir bleibt wahrscheinlich noch was übrig, dann ist dein Aufwand auch noch ausgeglichen.
Jenau so.
Sag ich doch! ;)
Über das Delta Auszahlungsbetrag vs. tatsächlicher Reparaturaufwand freut sich die Familienkasse! :dr:
Danke für Eure Hinweise und Tipps. Wir haben die Sache ans VW Autohaus gegeben, der Unfallgegner war jetzt ja auch fein damit. Ich hätte auch seinen Betrieb genommen, wäre er uns nicht so dämlich gekommen. Er ist immer noch auf dem Standpunkt, dass das nur was zum rsuspolieren ist. Die Schuldfrage ist klar, das hat mir seine Versicherungsdame mitgeteilt.
Der Polo steht gut da und ich möchte das einfach sauber gerichtet haben.
Danke für die rege Diskussion :gut:
Es gibt auch noch eine weit verbreitete Variante: Man könnte auch einen KVA oder Gutachten erstellen lassen und dann gemäß KVA oder Gutachten abrechnen.