Hey,
Hmm, verstehe ich nicht ganz? Meine Frage bezog sich auf die rechtliche Lage, ob das alles denn so einfach gewesen ist usw. Je nach Bundesland/Gemeinde gibt es da doch Verordnungen, welche Bäume (Nadel/Laub) mit welchem Stammumfang nur mit Genehmigung gefällt werden dürfen. Und falls ein bestimmter Baum als Naturdenkmal zählt, dann ist das erst Recht ein Drama ...
Würde mich einfach mal interessieren, weil ich mir das mit so alten Bäumen einfach schwer vorstelle.