Ist ja richtig, aber in dem vom TS geschilderten Fall, hätte ich eine Nacherfüllung verlangt und im Zuge dessen, auf Lieferung einer mangelfreien Uhr bestanden (s. BGB § 439). Für mich wirkte es so, als ob man ihn mit dem Einsenden der Uhr ruhig stellen wollte. Wobei es noch nicht geklärt ist, ob die Uhr neu oder gebraucht war.