Drück Dir die Daumen ... :gut:
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Drück Dir die Daumen ... :gut:
Nochmal eine kurze Frage an die Juristen: ist sichergestellt, dass sich der im Kaufvertrag an den Vorbesitzer zugesicherte Garantieanspruch ab EZ auch sicher auf mich überträgt?
Ich frage weil da ja eine Diskrepanz zwischen dem im Serviceheft vermerkten Beginn der Garantie und der Datum der EZ ist.
Nein, ist es nicht. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, und der kann die Bedingungen diktieren (etwa "Gilt nur für den Erstkäufer").
=(
Und wie und wo kann ich dies vorher herausfinden? Er kann sich ja nicht erst im Garantiefall aussuchen, wie es gemeint war.
ich arbeite für einen automobilkonzern und kann dir aus erfahrung eines vorab empfehlen:
beschreibe alles wie bereits genannt und schreibe die garantie/kundenhotline direkt an. vor allem aber mit einem bösen und scharfen (aber höflich) ton und es kann durchaus passieren, dass der hersteller über kulanz dir ein angebot unterbreiten wird.
billig reparieren und verkaufen ist nicht ehrlich.
@kurvenfeger : ergänzend: garantie vom hersteller ist übertragbar und an dem erstzulassungsdatum des fahrzeugs gebunden.
ein beispiel: du kaufst einen jahreswagen. dieser hat ab werk 2 jahre garantie ab datum der erstzulassung. erstbesitzer war das autohaus oder eine autovermietung, ergo hast du noch ab kaufdatum "restgarantie" bis die 2 jahre um sind.
Soweit ich da im Thema bin beginnt die Garantie bei Aprilia ab Übergabe- bzw. Auslieferungsdurchsicht.
Die wird online mit der Fahrgestellnummer bei Aprilia gemeldet.
Hast du Anleitung, Scheckheft, Servicepapiere, irgendwas? Da müsste das drin sein.
:motz:
von einer solchen aussage würde ich mich nicht abwürgen lassen. bei solchen gegenständen gilt die garantie an der erstzulassung gebunden und ist übertragbar. selbst bei der erweiterten gewährleistung (garantie) würde ich mir keinen kopf machen und nachfragen.
der beitrag #43 ist nur eine lose aussage und ich sehe die vergleichsmöglichkeit zwischen roller und pkw als vernünftig an und bleibe daher dabei, dass die garantie übertragbar ist. schließlich ist das keine lifetime garantie für ein musikinstrument.
Das könnte gut passen: Übergabedurchsicht Ende Juni, EZ 30.8., Erstbesitzer war ein Motorradhändler als Vorführer. Dann kam der Zweitbesitzer, der wie gesagt einen Kaufvertrag hat, in dem 2 Jahre Werksgarantie ab EZ vermerkt ist.
Das Serviceheft mit den Details liegt gerade in der Werkstatt, da kannich grad nicht reinschauen. Morgen Abend fahre ich dahin.
Bin grad nur unsicher, wie ich die Sache angehe, ohne mir selbst ins Knie zu schießen:
- dem Händler, bei dem sie grad steht, mit dem Kaufvertrag unter der Nase rumwedeln und auf die 2 Jahre ab EZ pochen?
- denHändler, der den Kaufvertrag ausgestellt hat anrufen? Was kann der machen?
- wie auch vorgeschlagen das selbst mit Aprilia klären?
- zu einem anderen Händler bringen , der per PN empfohlen würde, in der Hoffnung, dass da mehr Einsatz gezeigt wird?
Ich habe halt keinen Hänger und das Ding durch die Welt kutschen kostet erst mal Zeit und ist Aufwand.
Sei jedenfalls freundlich und zurückhaltend, denn es ist nicht so eindeutig, dass Du einen Garantieanspruch hast. Egal, was Grobi hier schreibt ;)
1. schreib den hersteller direkt an und bitte um kulanz, wenn keine garantie besteht. da geht immer was.
2. schau ins scheckheft, wie lange garantie/gewährleistung ist und rechne an erstzulassung hoch, ob noch garantie besteht.
3. sprich den händler durchaus an: es wird immer mal etwas überlesen oder der weg des geringsten widerstands gelaufen.
4. den roller jetzt von händler zu händler bringen würde ich mir ersparen, nur, wenn sich zeigt, dass der händler vollkommen unfähig ist.
höflich habe ich ja ausch schon geschrieben, aber wenn dem so ist, gibt es keinen grund es nicht durchzusetzen. du solltest es aber auf jeden fall in alle richtungen probieren.
anmerkung:
ich habe gelesen, dass aprilla 4 jahre garantie gibt. kundenbreuung bringt auch was. ich bitte dich daher im aprilla forum gezielt zu lesen und nachzufassen, da hast du eine noch bessere antwortqualtät.
So steht es in der mir vorliegenden Rechnung, die dem Vorbesitzer ausgestellt wurde.
Das ist auch eine Idee, die Erfahrungen dort einzusammeln. Aber am Ende ist Recht Recht, und da sitzen hier schon die richtigen. :gut:
:gut:
@obi: ich habe ja nachgerechnet: 2 Jahre Garantie laut Serviceheft ist abgelaufen, 2 Jahre ab EZ wie imKaufvertrag gilt noch...
oh, dann garantie bis 08/14! ich drück dir die daumen, halt uns auf dem laufenden.