Zumal die klassischen Handüberweisungen ja immer mehr aussterben und im Vergleich zu früher viel seltener vorkommen.
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Dachte eigentlich auch das eine Überweisung nicht mehr umkehrbar ist8o Wird aber aus dem Kauderwelsch vom TE, mit den komischen Abkürzungen, nicht schlau. Habe es aber auch so wie oben beschrieben verstanden.
Muss es mal meinen Kontostand prüfen, habe auch gerade ne Uhr verschickt nach dem das Geld auf meinem Konto gutgeschrieben war.
Die Haftung liegt eindeutig bei der Bank. Das ist sonnenklar. Eine Stonierung ist in diesem Zeitraum nicht möglich ohne DEIN Einverständnis. Sollte die Bank sich anstellen, dann ab zum Anwalt. Wurde ja schon erwähnt.
Für Privatverkäufe oder Käufe im höherpreisigen Bereich würde ich aber grundsätzlich die Finger von eBay-Kleinanzeigen lassen. Da gibt es null Bewertungen oder geprüfte Mitglieder.
Beim normalen eBay ist das schon um Lichtjahre besser.
das tut mir sehr leid.
Ich war bei allen Verkäufen immer unsicher, ob das alles auch gut läuft. Die besten Erfahrungen habe ich mit Bargeld gemacht: Übergabe Geld gegen Wertgegenstand bei der Bank. Dabei zahle ich im Beisein des Käufers das Geld bar ein, dann kann niemand etwas rücküberweisen und ich bin sicher, daß ich keine Blüten bekommen habe. Den Nachteil hat der Käufer, er muß persönlich bei meiner Bank antreten und mit dem Risiko leben, daß die verkaufte Ware nicht in Ordnung sein könnte. Seine Absicherung bekommt er von mir über Kaufvertrag und Ausweisung meinerseits.
Gibt's ja nicht Udo. Zumal Du das ja auch schon geahnt hattest.
Danke fuer den Hinweis. Dass so etwas moeglich ist wusste ich noch nicht.
Hoffe das geht sich gut aus. Musst Du denn das Geld wieder rausruecken? Dachte wenns am Konto ist kann der Absender nix mehr machen.
Oh jeh, der Albtraum eines jeden Verkäufers... Da verzichtet man (klugerweise) auf den Einsatz von Paypal und dennoch ist die Situation prekär.
Zunächst möchte ich vorweg schicken, dass ich mich das letzte mal vor etwa fünf Jahren mit dieser Thematik befasst habe; eventuell gibts da ja mittlerweile andere rechtliche Lösungsansätze, auch in Anbetracht der neuen SEPA-Regeln?
Nach "altem Stand" stellt sich die Situation (leider) wie folgt dar:
Die Bank haftet tatsächlich für die gefälschte Überweisung, aber nur gegenüber dem eigenen Kunden (= Kontoinhaber, also demjenigen, dem das Geld ohne sein Wissen abgebucht wurde.) Dies liegt darin begründet, dass es intern an einem wirksamen "Überweisungsvertrag" (zu deutsch: wirksamer Überweisungsauftrag) zwischen Bankkunde und Bank mangelt. Er bekommt sein Geld daher immer recht unproblematisch zurück; Ausn.: er hat die Abbuchung grob fahrlässig ermöglicht.
Für den Empfänger der Überweisung (= den Verkäufer) sieht die Sache leider ganz anders aus:
Aus Sicht der überweisenden Bank hat diese (sie haftet ja intern) die Überweisung (rechtl. also eine "Leistung") an den Verkäufer bewirkt (= Gutschrift des Betrages auf dessen Konto) und zwar "ohne einen rechtlichen Grund". Der Vertrag zwischen Verkäufer und B3trüger betrifft ja die überweisende Bank nicht. Daher darf die Bank den zugebuchten Betrag nach den sogen. Regeln über die "ungerechtfertigte Bereicherung" vom Empfänger, also hier dem Verkäufer, zurückfordern. Es sei dann Sache des Verkäufers, sich sein Geld beim B3trüger zurück zu holen...
Er ist also -leider - doppelt gelackmeiert (Ware weg und Geld später auch noch)...
Aber vielleicht hat die Bank hier ja auch mal ein Einsehen...?
Udo, ich drücke Dir jedenfalls alle Daumen!!!
Rechtsprechung zum Thema: >KLICK<
@Capone danke für die gute Aufklärung, ich weiss nur das es geht und über welche Möglichkeiten, kannte diese exakte Rechtssprechung aber noch nicht.
Die Person welche die Uhr abgeholt hatte, war eventuell aber nur ein Läufer.
Mit folgenden Daten solltest du an die Polizei und sag ihnen direkt, sie sollen dies schnellstmöglich an ihre Computer Forensic/Cybercrime Enheit weiterleiten:
- Sämtlicher Emailverkehr mit den Email Headern!
- Alle Daten, Ebaykonto, Kontodaten, Telefonnummern, Merkmale des Läufers, Abholers, Täters
- Bestimmte Eigenschaften welche dir aufgefallen sind, der Abholer hatte ein Tattoo, spezielle Kleidung etc.
Schau das du diese Daten möglichst komplett vorbei bringst.(Emails ohne Header z.B. sind nutzlos für weitere Ermittlungen)
Klemmt die Polizei sich wirklich hinter solche Leute? - Jedenfalls macht Ebay keinen Spaß mehr.
Glaubst ja nicht ernsthaft das das nur ein Ebay Problem ist. Die gibts überall und in allen Bereichen...
Der Käuferschutz bei ebay ist vollkommen übertrieben. Aus eigener Erfahrung: Du bist als Verkäufer bei ebay immer der Ar...! Das interessiert die gar nicht. Der Käufer hat immer recht. Typisch amerikanisch!
Schlimm zu hören und Danke für die Warnung.
Nach den Post von Capone müssen wir jetzt Udo wohl noch doller die Daumen drücken. Bin wirklich gespannt und berichte bitte über den Fortschritt Udo.
So ein Ar...... Wegen solchen Idioten verlieren ursprünglich gute Verkaufsplattformen immer mehr Vertrauen. Fehlt nur noch das solche Gauner das SC entdecken und dort auch "Opfer" finden.
Drücke Dir die Daumen Hugo :gut:
Mache ich.
Meine Bank sagt ich muss mir keine Gedanken machen.Die ausführende Bank hat wohl alles verkehrt gemacht was nur geht und das nicht nur 1 mal in den letzten Tagen.Sind wohl noch ein paar VK mehr so bezahlt worden.
Aber heute wurden ja 4 Jungs in HH Barmbeck dingfest gemacht.Vielleicht ....
Hätte die Bank eher reagiert hätte ja gestern Nachmittag die Polizei bei mir dem Knilch geöffnet.
Daher auch alles sehr ungewöhnlich.Welcher Gauner begibt sich 2 Tage nach Zahlungseingang noch in Gefahr erwischt zu werden.Ruft mit sichtbaren Rufnummer an,kommt mit dem Auto auf den Hof gefahren ...
Thanks at all.
Das klingt ja tendenziell positiv. :gut:
Hi Udo,
Ich drück die Daumen, das Du am Ende keinen Schaden hast! Die Welt ist schlecht :(
ich würde deiner Bank empfehlen die Buchung definitv wieder rückgängig auf dein Konto zu machen, eine überweisung kann nur unterbestimmten Bedingungen innerhalb 24 Stunden retourniert werden. dein geldeingang war doch schon 2 tage auf deinem Konto. ich sehe deine Chancen als sehr sehr gut an.
Da wurde doch noch gar nichts zurück gebucht ...
Na mal angenommen, die haben eine Überweisung aus den Briefkästen gefischt.
Schreiben die einfach um und du bekommst von irgendeiner Person dass Geld für die Uhr.
1. Ist die Person geschädigt, deren Überweisung gestohlen / missbraucht wurde.
2. Und der Verkäufer das Opfer, der das Geld unwissend bekommen hat.
Derjenige der gefischt hat freut sich über die Uhr.
Shice Udo, schlimm zu lesen......
Ich drücke die Daumen das es für Dich gut ausgeht!