Da scheint es ja durchaus unterschiedliche Herangehensweisen zu geben. Solche Vorfälle werden bei uns auch häufig auf den Weg der Privatklage verwiesen.
Druckbare Version
Da scheint es ja durchaus unterschiedliche Herangehensweisen zu geben. Solche Vorfälle werden bei uns auch häufig auf den Weg der Privatklage verwiesen.
Jetzt aber nicht ins Russen Bashing verfallen, sonst kommt direkt noch eine Anzeige:D
Ich hatte einen ähnlichen Vorfall, der zwar schon Jahre her ist, aber damals habe ich bei der Vorladung eine ´lautstarke Unterhaltung´eingeräumt allerdings eine Beleidigung klar verneint. Verfahren ist dann eingestellt worden. Wenn Staatsanwälte jeder Sache diesen Kalibers nachgehen würden, hätten sie viel zu tun!
Also ruhig bleiben, da kommt nach der Anhörung garantiert nix mehr.
Falls doch, kannst Du dann immer noch deinen Anwalt einschalten.
Grüsse Jan
Wenn er auf dem Revier eine Aussage als Beschuldigter macht, ist die später nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Daher ist ein gepflegtes Nichterinnern der beste Weg, wenn man ohne Anwalt und Kosten die Sache hinter sich bringen will. ;-)
Man muss sich doch nur einmal vor Augen führen, wie groß das staatliche (öffentliche)
Interesse an der Aufklärung dieses Sachverhaltes ist und zu einer schuldhaften Verurteilung
eines Täters führen könnte. Dann hat man doch eine Antwort.
Die Durchsetzung privater Ansprüche hat damit nichts zu tun und bleibt hier doch sowieso
außen vor.
Okay, dann habe ich das missverstanden.
Leider war mein obiger Beitrag gar nicht so unernst. Ich habe schon erlebt, dass solche Dinge angeklagt wurden. Zwar selten, kommt aber vor.
@ TS:
Aus meiner - bescheidenen - strafrechtlichen Sicht gibts genau 2 Alternativen:
Entweder abwarten, nix tun und Tee trinken und schauen ob der Staats- oder Amtsanwalt den Käse gemäss 153, 153a StPO einstellt oder auf den Privatklageweg verweist. Im übrigen halte ich hier auch eine Einstellung gemäss 170 Abs. 2 StPO für möglich, da ich den Beleidigngsvorwurf schon vom angeblichen Wortlaut her nicht unbedingt für gegeben ansehe.
Ansonsten hilft nur: Anwalt einschalten, Akte anfordern lassen und dann gemensam entscheiden, ob man sich zu dem Vorwurf einlässt oder nicht, ggf. wie. Das kostet natürlich Geld, eine Rechtsschutz übernimmt das nicht (nur für den Schlauberger oben, der gleich gemeint hat, mit der RS argumentieren zu müssen).
Hehe...so habe ich das noch gar nicht gesehen... ;-)
Schuldig! :rofl: