Hmmm... Mittlerweilen hab ich das zweite Haus bei dem "S" innerhalb der letzten 10 Jahre.
Bilder von Innen hat noch niemand angefordert ..ist das neu?
Geht das ab Summe "x" ?
Was will man sehen, vorher nacher?
Oder geht's um Neubau ?
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Hmmm... Mittlerweilen hab ich das zweite Haus bei dem "S" innerhalb der letzten 10 Jahre.
Bilder von Innen hat noch niemand angefordert ..ist das neu?
Geht das ab Summe "x" ?
Was will man sehen, vorher nacher?
Oder geht's um Neubau ?
Thilo hat alles gesagt!
Der Knabe wird's einfach vergessen haben! Imho ist nix dabei ein paar Bilder zu knipsen und gut ist!
Allerdings und wie auch schon geschrieben: Die Geschichte mit dem Gesetz ist voll daneben und äußerst unprofessionell!
Ob du ihn damit auflaufen lässt, ist deine Entscheidung!
Hallo Tom,
das läuft unabhängig von einer Bestellung bei einer Kammer. Die Sparkassen sind ja auch öffentlich-rechtliche Organisationen und wenn man für die tätig sein möchte (z.B. für Beleihungswertermittlungen u.a.), wird man nochmal separat vereidigt.
Müsste meine Urkunde jetzt noch mal suchen gehen, was ich damals beeidet habe, im Eid ging es, glaube ich, vorwiegend um die unabhängige neutrale fachgerechte Tätigkeit und die Verschwiegenheit.
Ohne die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Sparkasse selbst hätten meine Gutachten dort ein Akzeptanzproblem gehabt. Ist zwar nicht unbedingt zu verstehen, da ich nach der Vereidigung keine andere Arbeit abgeliefert habe als vorher, aber wenn sie es gerne so hätten!
Schränkt zumindest den Kreis der Mitbewerber, deren Gutachten von der Sparkasse akzeptiert werden, ein. Neben mir gibt es nur noch zwei weitere Kollegen mit dem Segen der Sparkasse.
Aber vielleicht weiß auch da Thilo mehr...
Leider nicht Hans. Wir haben zwei interne Gutachter und akzeptieren keine externen Gutachten.
Die Bude ist von 1972 und der S-Bank vom Typus her bestens bekannt.
Der Verkäufer war bzw. ist zudem auch bei der (gleichen) S-Bank.
Ich nehme hier eine gößere Renovierung vor, hätte aber im Prinzip auch ohne Renovierung einziehen können.
Ich werden den Knaben wohl noch etwas "hängen lassen", ihn aber sicher nicht auflaufen lassen.
Bei uns kam auch ein "Sachverständiger" vorbei. Nach 3 Photos und 10 min Plausch beim Espresso war die Sache auch vorbei.
Halte ich für eine gute Lösung.
Wir haben mal bei unserem Bankberater die Ärmel hochgekrempelt und sind ihn sehr scharf angegangen. Ergebnis: unser Ziel erreicht, aber er schaut uns nicht mehr an. Ist menschlich irgendwie blöd gelaufen. Andererseits war der Berater eh kompetenzarm, bzw. wurde durch den Zusammenschluß von vielen kleinen Raiffeisen-Volksbanken zu einer großen Bank mit Zentrale in einer bayerischen Stadt kompetenzarm gemacht.
LG
Michael
Wenn von einem Sachverständigen im Auftrag einer Bank regelmäßig Gutachten erstellt werden sollen, ist eine über den üblichen Gutachtenauftrag hinausgehende Vereinbarung sicher gebräuchlich.
Aber wie auch immer die das dann nennen mögen, mit einer "Öffentlichen Bestellung und Vereidigung" hat das imho wenig zu tun:
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__36.html
Wenn mich mein persönlicher Kundenberater um so etwas bitten würde, würde ich es wahrscheinlich machen.
In meinem Fall (DB) rief allerdings wiederholt ein Callcenter (!) an und wollte plötzlich einen Termin "wegen der Bewertung meiner Immobilie" mit mir verabreden. Und das wenige Monate nachdem (vor der Kreditvergabe) bereits ein Sachverständiger durch die Wohnung getrippelt war.
Als ich deswegen meinen Kundenberater angerufen habe, fiel er aus allen Wolken und meinte spontan "Was solln der Quatsch, und warum weiss ich davon nix?" und setzte mich auf eine interne No-Call Liste. Seitdem ist Ruhe.
Servus -
es geht der Bank wohl nicht darum was für Bilder an der Wand hängen sondern
wohl grundsätzlich um eine Einschätzung wie ein Sanierungszyklus / respektive
der CAPEX einzustellen ist. Wertrelevant hier im Innenbereich Heizung/Haustechnik,
Küche, Bad/Bäder, Bodenbelag, Fenster (mal so als grobe Übersicht).
Davon mache ich auf jedenfall immer Bilder, wenn Du Dir ein paar Liegenschaften pro
Tag anschaust hast Du nämlich ruckzuck irgend etwas vergessen.
Das aus Schweizer Perspektive, soviel anders wird's in D. auch nicht sein.
Gruß Frank
@ Paddy: So, hab mal nachgesehen. Grundlage der Bestellung ist § 12 des Hessischen Sparkassengesetzes:
"Der Vorsitzende der Verwaltung des Trägers ist befugt, auf Antrag des Vorstandes der Sparkasse bei Vorliegen eines Bedürfnisses Sachverständige zu bestellen und zu vereidigen, welche die Aufgabe haben, für Zwecke einer Beleihung durch die Sparkasse Grundstücke (Hausgrundstücke, land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke sowie gewerblich genutzte Grundstücke) zu schätzen."
Hallo Forum,
mein Berater nannte mir nun folgende Begründung für die nachträglichen Bilder:
Der Rahmen für die Bewertung von Immobilien als Sicherungsobjekte ergibt sich aus den Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung - kurz BelWertV. Zu nennen wäre hier der § 24 "Wohnwirtschaftlich genutzte Objekte bei Vergabe von Kleindarlehen".
Grüße
Wolnex
Wie oft ich diese Frage schon gehört habe :D und ich stelle sie mir selbst auch immer wieder. Mein Büro macht viele dieser Besichtigungen für Banken und mich stören dabei eigentlich 3 Punkte
1. Meißtens ist das Darlehn schon genehmigt und ausgezahlt
2. Weiß der Kunde nichts davon das im Darlehnsvertrag dazu ein Zweizeiler steht
3. Ist der Sinn dahinter mir noch nicht ganz klar
Wenn ich mal mit unseren Auftraggebern darüber spreche heißt es meist das die Darlehnsvergabe Richtlinien geändert wurden und die Daten halt nun nachträglich gesammelt werden. Das scheint mir auch am verständlichsten zu sein.
Die Idee mit dem Beleihungswert hatte ich zu erst auch, macht aber in meinen Augen keinen Sinn da die Besichtigung meist nach Auszahlung beauftragt wird, oder nach Auslauf der Zinsbindung.
Die Besichtigung selbst ist recht unspektakulär, auf die Innenbesichtigung entfällt ein 1 1/2 seitiger Fragebogen ala "Fliesen oder Parkett; Gas oder Öl" dazu Fotos von Wohnzimmer, Küche, Heizung und Sicherungskasten. An sich nicht weiter wild, für sich selbst muss man aber entscheiden ob man das will. Wir haben klar die Order aus gegeben nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden die Aufnahmen zu machen, bisher hat kein Kreditinstitut sich da quer gestellt.
Mittlerweile sind kommen einige Banken neu dazu, es lässt sich definitiv ein Trend erkennen, dass diese Vorgehensweise bald üblich ist.
Ich für meinen Teil stehe der Sache jedoch skeptisch gegenüber, nicht auf Grund von Misstrauen oder der Angst vor Einbrüchen, sonder einfach weil sich mir der Sinn nicht erschließt.
Na das wär ja mal ne vernünftige Antwort gewesen, witzig dass ich das erst hier erlese :D
Jedoch sehe ich auf den ersten Blick jetzt keine Verpflichtung des Kreditgebers diese Besichtigungen durch zu führen. Mglw. gab es in der Vergangenheit einen Urteilsspruch der Flächendeckend den Banken zum Verhängnis werden könnte wenn keine Besichtigung durch geführt wurde. :grb:
Da habe ich wohl was überlesen. ;)
Viele Banken bewerten aktuell sukzessive alle (vor allem vermietete und gewerblich genutzte) Objekte neu.
Nach meinen Informationen hängt das vor allem mit den aktuellen Beleihungsvorgaben zusammen, welche von interner und externer Revision nach Basel II und III geprüft werden.
Wer so eine Besichtigung ablehnen möchte ist sicher gut beraten, vorher in seinen Darlehensvertrag zu schauen. Im Zweifel braucht die Bank Selbigen, genau wie auch der Kunde, nicht zu verlängern. ;)
Ich verstehe aber auch nicht, wo hier das Problem liegt.