Das ist aber eine Vereinbarung mit dem Kunden. "Wenn wir Deine Uhr revidieren sollen, behalten wir die Teile ein. Einverstanden?". Ein zwangsweises Einbehalten gibt es nicht.
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Das ist aber eine Vereinbarung mit dem Kunden. "Wenn wir Deine Uhr revidieren sollen, behalten wir die Teile ein. Einverstanden?". Ein zwangsweises Einbehalten gibt es nicht.
Einverstanden.
Einfache Botschaften verbreiten sich nur leider erfolgreicher. "Rolex hat MEINE Teile behalten" bleibt am Ende in den Köpfen hängen.
Es gab(gibt?) doch auch diese Medienwirksame Aktion von Cartier, da haben die doch Faketeile mit einer Straßenwalze platt gemacht.
Haben die die Teile vorher gekauft?
Und der Zoll, der behält doch auch Fakewecker, Täschchen etc. ein und vernichtet die,oder ?
Detlef, die hatte der Zoll sichergestellt und da geht es in der Regel und B2B-Importe von Fakes...
Dirk, danke.
Ich dachte das wären auch Teile gewesen die die evtl. in ihren Shops einkassiert haben.
Das kann sein: Shops dürfen keine Fakes verkaufen, dagegen kann sich Rolex (oder Cartier) wehren.
Es ist aber rechtlich überhaupt kein Problem, wenn ich mir eine Rolex-Uhr detailgetreu nachbaue und trage. Ich kann auch eine Seiko nehmen und ein Rolex-Zifferblatt einbauen. Wenn ich damit zu Rolex oder einem Konzessionär gehe, dürfen die mir meine Uhr nicht wegnehmen. Auch einen Rembrandt kann ich mir malen und mit Rembrandt unterschreiben =)
Daß sich diese Mär imemr noch so hartnäckig hält. :ka:
Der Einfachheit halber kann man den Händler ja auch vorher fragen, ob er den Artikel aus besagten Gründen, auch bei Feststellung eines Fakes wieder herausgibt. Problem gelöst. ;)
P.S.: Was wurde eigentlich aus der Röhrengeschichte?
Vielleicht kann man es auf diese generelle Formel einkürzen:
Der (gewerbliche) Handel mit Fakes (dazu gehört auch schon das bloße Anbieten) ist auf jeden Fall untersagt, der dagegen Besitz nicht.
Genau.
Weswegen - um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen - Du eigentlich recht gute Karten hast, wenn sich der Kauf als Fake herausstellt und es um das Thema Rücknahme geht. Ich wüßte jedenfalls, wie ich argumentieren würde.
Aber jetzt erstmal Fakten schaffen und schauen, ob der ganze Wirbel überhaupt nötig war ;)
Das, was meine Rechtsanwaltskollegen hier gesagt haben, ist korrekt. Lass das Teil auf Echtheit prüfen, dann geht es weiter. Danach hast Du zumindest rechtlich ganz gute Karten. Allerdings wirst Du nachweisen müssen, dass genau das Teil von dem Händler kommt, weil dieser das vermutlich bestreiten wird. Kannst Du das? Bietet er weitere davon an (zwecks Testkauf)?
Kleines Update. Das gute Stück war beim Hersteller zur Prüfung und ist echt :) Es stammt aus einer limitierten Sonderserie bei der Etikett, Seriennummer, etc. nicht den "Modellen von der Stange" entsprechen. Viel Lärm um nichts, bin trotzdem total happy :)
Sevice war super, beim der nächsten Ungewissheit gehe ich sofort hin.
Viele Grüße und vielen Dank!
Marco
Na Glückwunsch - klingt doch nach einem Happy End :dr:
Prima, alle Zweifel beseitigt.
Edit sagt, man soll den Thread in Gänze lesen vor dem Antworen.
Ist schon passiert, wobei es insgesamt sehr gesittet zwischen uns ablief ;)
Viele Grüße, Marco