Stell Dir vor, der karli wuerde dafuer belangt werden 8o
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habe mich soeben mit einem befreundetem uhrmacher über dieses thema unterhalten,dabei erzählte er mir ,dass rolex genf schreiben an den ihnen bekannten ziffernblätter-künstlern geschickt hat mit der aufforderung sämtliche veränderungen an den dials zu unterlassen ggf. mit strafandrohung bei zuwiderhandlung von bis 150k.
ganz so auf die leichte schulter nehmen es die herren doch nicht und irgendwo fangen jetzt sie halt mal an.
tyler
Naja, ok. Wie gesagt: wenn da gewerblich frei modifizierte Uhren samt Logo angeboten werden... siehe Auto Tuner... da muss der Stern auch weg.
Logisch, wenn sie den Scheissdreck verkaufen wollen.
Sonst völlig egal.
Exakt.
Nanana, aber doch nicht mit Edding...! http://cosgan.de/images/midi/boese/r020.gif
Ach, das geht dann wieder nicht?
Bin ganz verwirrt.
Dann sendet mal Eure privat umgebaute Rolex zur Revi ein...und schaut mal was passiert :D
Die meisten User haben schon Ihre eigenen Erfahrungen machen dürfen mit Rolex.
Es gab hier mal einen treffenden Satz vor ein paar Jahren, der mir immer zu diesen Themen einfällt...
Eine Rolex kann man nicht käuflich erwerben, Rolex leiht sie zu dem vermeintlichen Kaufpreis nur aus, wenn auch ein Leben lang...
Wenn man sich das immer mal wieder vor Augen führt, kann man nichts falsch verstehen...
Solange Du damit nicht zu Rolex rennst wegen einer Reparatur, dürfte es ohne Belang sein. Aber gewerblich dürften tut er's eigentlich nicht, noch nicht mal ungewerblich, also privat. Nur kräht da kein Hahn nach, solange Du die Uhr bei Dir behältst. Im Revi-Fall wird auch ein freier Uhrmacher nichts sagen, aber bei den großen Händlern könnte es schon mal Probleme geben.
Drei zwei eins - keins. :grb:
Lässt sich das konkretisieren?
Ansonsten kennen wir ja alle die "Veredler" ,die seit einigen Jahren schwerpunktmässig ausgehend von London veränderte Neuuhren gewerblich in Kleinserien anbieten, und deren Tätigkeit Rolex doch bisher kaum verborgen geblieben sein dürfte. Entweder Rolex reagiert derartig langsam, dass erst jetzt Unterlassungsandrohunen erfolgen, oder Charles sieht diese Dinge enger als die Fa. Rolex selbst.:grb:
Ich denke, Charles spricht nicht die Privatumbauten an, sondern die Unternehmen, die Rolexuhren schwarz beschichten, Zusatzaufdrucke am Zifferblatt anbringen u.s.w. und dann zum mehrfachen Listenpreis in grösseren Mengen gewerblich verkaufen.
Es geht ja teilweise so weit, daß man sich solche Uhren wie im Baukastensystem zusammenstellen kann:
Neue Submariner oder Daytona schwarz beschichtet, auf Wunsch ohne Kronenschutz (!), bunte Zifferblätter und Leuchtmasse, entfremdete Lünetten und Zeiger und so weiter.
Aber Rolex sieht sich das scheinbar in Ruhe an, weil ihnen ja diese Unternehmen letztendlich tausende Rolexuhren zu diesem Zwecke abkaufen.
Der Neue CEO ist Banker und somit auf Gewinnoptimierung programmiert, unter Heininger wären solche Ideen gleich im Keim erstickt worden .....
auch früher waren Spezialanvertigungen wohl möglich... siehe z.b. ref 1832 oder irgendwelche spezial Zifferblätter ect...
und wenn ich der Shah von Persien wär und ich ne pvd beschichtete Submariner ohne Krone wollte, wär wohl auch dies möglich...
aber...es sind einfach zuviel Leute mit Money only for entertainment unterwegens, die alle ihre individualisierte Uhr möchten... man jedoch nicht allen Verrücktheiten jedes Bestellers nachgehen kann....wo kämen mer denn da hin :rofl:
gewerblich betriebene Umbauten zwecks Veräusserung sind "Fakes", aber geistiges Eigentum....please
dennoch...wenn ich meine eigene Uhr umbauen lasse....meins ist meins :op: punkt aus vertig...
Das ist aber nix Besonderes, das tun wir alle hier.
Stimmt, jeder auf seine Art. ;) aber wenn man Charles Standpunkt etwas extrapoliert, dann entscheidet nur Rolex, was an eine Uhr zum Zeitpunkt X rangehört. Und wenn Rolex nur noch SL mag, dann sind wir nach der Argumentation alle Designverletzer.....:pale::pale:
Ohne dass ich mir jetzt die Mühe mache, aus dem ABGB die §§ rauszusuchen, hier hat jemand die Bedeutung des "geistigen Eigentums" falsch verstanden. Die entsprechenden Schutznormen zielen darauf ab, dass ich nicht das Design, Patente, Markenbezeichnungen und -Logos einer anderen (juristischen) Person ganz oder teilweise für eigene Zwecke/Produkte verwenden darf - hauptsächlich mit kommerziellem Hintergrund.:op:
Das betrifft zB das Verkaufen einer Rolex, die nun mit einem anderen Logo versehen ist; oder das maßgebliche Verändern des Gehäuses (Stichwort Diamant-Lünette) und verkaufen unter dem Namen Rolex; oder der Entwicklung einer Uhr, die auf den technischen Erkenntnissen von Rolex basiert ohne Rücksicht auf das Patentrecht;...
Ob ich nun (um bei dieser geilen Formulierung zu bleiben) meine Uhr rosa anmale, obliegt allein der Entscheidung des Besitzers und Eigentümers(!) und hat mit geistigem Eigentum nichts zu tun. Abstraktion hin oder her.:dr:
Hm, will Dir nicht zu nahetreten und hoffe Du fasst meine Anmerkung nicht zu kritisch auf, aber es könnte sein, daß auch Du unter diese Gruppe zu subsummieren bist ;) ... lies doch nochmals in Ruhe das in diesem Thread gepostete Urteil. Der Verweis auf das ABGB hat ebenfalls nur sehr begrenzte Aussagekraft, da auch in Österreich entsprechende Regelungen in diversen Nebengesetzen bestehen und dieser Thread aber nebenbei schon grundsätzlich eher auf deutschen Recht basiert. Und Deine Schlußfolgerung bezüglich des "Eigentümers(!)" ist schlichtweg falsch ...