ääächt?Zitat:
Original von Vito
8o näääääääääääääääääääää ;)Zitat:
Original von Rüdiger
ihr macht Witze, oder ;)
Unser allseits geachteter O.E. verkauft ein Prachtstück ohne 15 8o
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ääächt?Zitat:
Original von Vito
8o näääääääääääääääääääää ;)Zitat:
Original von Rüdiger
ihr macht Witze, oder ;)
Unser allseits geachteter O.E. verkauft ein Prachtstück ohne 15 8o
Sloth, mein dänischer Nachbar.
Glückwunsch zu deiner neuen Uhr. ;)
Jah...Gott sei Dank........http://vsl.users.whitehat.dk/70476.gifZitat:
Original von max mustermann
Aber tröste Dich: Dein Geld ist ja nicht weg, es hat jetzt halt nur jemand anderer .... :D
Jah..genau. Nächste Problem bist dann nur die 22 und 27......Zitat:
Original von Vito
Eben, scheiss drauf, Morgen brauchste die 15 eh nicht mehr ;)
die fehlt beide. Aber da kommt zum letzt ein 32 ! Toll... http://www.cosgan.net/images/smilie/froehlich/e035.gif
:at: Sloth
bei Deiner Tudor fehlen tatsächlich die 15, 22 und 27 ????
8o 8o 8o
Nein alles bei der Uhr ist 100% in Ordnung !Zitat:
Original von Rüdiger
:at: Sloth
bei Deiner Tudor fehlen tatsächlich die 15, 22 und 27 ????
8o 8o 8o
Max ist ein feiner Mench, sehe die Packung mit Lack-Siegel !
Die Uhr ist einfach sehr schön und ich bin Max sehr
dankbar für die Uhr !
Dieser Beitrag wurde 12 mal editiert, zum letzten Mal von Max Mustermann am 15.02.2005 17:51.
danish + austrian humor = great http://www.mainzelahr.de/smile/froehlich/lach.gif
Moooooment !!!!!!!!!!Zitat:
Original von sloth
Dieser Beitrag wurde 12 mal editiert, zum letzten Mal von Max Mustermann am 15.02.2005 17:51.
Das kann ich nicht gewesen sein, am 15.02.2005, 17:51 Uhr war ich nachweislich in U-Haft !
Jah....wegens der Datum-Fehler !Zitat:
Original von max mustermann
Moooooment !!!!!!!!!!Zitat:
Original von sloth
Dieser Beitrag wurde 12 mal editiert, zum letzten Mal von Max Mustermann am 15.02.2005 17:51.
Das kann ich nicht gewesen sein, am 15.02.2005, 17:51 Uhr war ich nachweislich in U-Haft !
In § 112 der Strafprozessordnung (StPO) ist gesetzlich nomiert, dass gegen den Beschuldigten die Untersuchungshaft (U-Haft) angeordnet werden darf, wenn er
1. der Tat dringend verdächtig ist,
Der Beschuldigte muss mit großer Wahrscheinlichkeit eine Straftat schuldhaft begangen haben. Hierfür müssen Tatsachen sprechen (zum Bsp. Beweismittel oder Zeugenaussagen).
2. einer der folgenden Haftgründe besteht,
Flucht / Verborgenhalten
Fluchtgefahr
Verdunkelungsgefahr
Wiederholungsgefahr
Ausnahme: Unter den Voraussetzungen des § 112 Abs. 3 StPO darf die U-Haft bei Straftaten der Schwerstkriminalität auch angeordnet werden wenn kein Haftgrund vorliegt.
und
3. die U-Haft nicht unverhältnismäßig ist.
Die Freiheitsentziehung darf in keinem Missverhältnis zu der begangenen Tat stehen. Hiermit ist das Verhältnis zwischen der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung und der Tat gemeint. Des weiteren muss die U-Haft geeignet und erforderlich sein.
Die Untersuchungshaft wird durch schriftlichen Haftbefehl des Richters angeordnet (§ 114 StPO).
Bitte die Reflektion der Bürolampe ignorieren !Zitat:
Original von Tudormaniac
Die Tudor DD ist echt ein Hammer. Mach bitte ein paar wristshots. Wird wohl Deine Lieblingsuhr sein. Gratuliere!
http://vsl.users.whitehat.dk/NeueTudor1.JPG
Heute kam die neue Bett für meiner Liebling...... http://www.cosgan.de/images/smilie/muede/a030.gif
http://tinypic.com/283spj
Jetzt kann sie gut schlafen :))