Wird die Tür denn durch eine falsche Code Eingabe auch blockiert?
So etwas müsste die andere Blackbox dann ja aufzeichnen.
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Wird die Tür denn durch eine falsche Code Eingabe auch blockiert?
So etwas müsste die andere Blackbox dann ja aufzeichnen.
Nico +1, sowas von.
Und ob die Tür durch was auch immer blockiert wird werden wir hier nicht abschließend klären können, das ist die Aufgabe einer seriös arbeitenden Staatsanwaltschaft zusammen mit BEA/BFU.
Auf dem Datenschreiber ist vermerkt, ob die Lock-Taste der Tür gedrückt wurde. Der ist immens wichtig.
http://www.welt.de/wirtschaft/articl...lflow_facebook
der gutmensch war schneller :dr:
Nico, Du hast ja schon recht mit der Schnelligkeit der Medien. Aber, wenn der Autopilot eingeschaltet ist, dann kann bei einer Ohnmacht des Copiloten der das Höhenruder zehnmal berühren, das interessiert den Autopiloten nicht. Der bleibt auf Kurs ... Ich glaube, dass wir nicht um den Fakt herumkommen, dass der Co manuell die Reiseflughöhe verlassen hat. So schlimm das auch ist, aber wie es aussieht, lag ja doch eine psychische Erkrankung vor, und sonst liesse sich das alles auch für mich nicht erklären.
Nein, freie Arztwahl. Keine Informationspflicht, weder über die Krankschreibung an den Arbeitgeber noch über die Diagnose.
Ich weiß nicht, ob es bei Piloten Besonderheiten gibt, aber im Arbeitsrecht erfährt der Arbeitgeber gewöhnlich nicht, weshalb der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Und Piloten sind - wie Fußballprofis oder Türsteher - Arbeitnehmer. (Es mag eine Sonderregelung im Luftfahrtgesetz geben, aber das würde mich wundern).
@magic&frame:
Quatsch mit Soße.
a) Krankheit ist ein Kündigungsgrund, in jedem Job ab 6 Wochen Krankheit p.a. und negativer Gesundheitsprognose (grob vereinfacht)
b) Piloten werden auf medizinische Tauglichkeit regelmäßig untersucht. Eine ausgeprägte Depression ist natürlich Anlass, dass er nicht mehr fliegen darf. Ob GWI ihm einen anderen Job anbietet, steht auf einem anderen Blatt.
Nein - WESHALB geht ja auch den AG nichts an....nur DASS er krankgeschrieben wurde/ist.
Wir reden aneinander vorbei - den Grund für die Krankschreibung muss er seinem Arbeitgeber nicht mitteilen. Ist der Grund aber ausreichend, dass er sein nächstes Medical nicht besteht, erfährt das auch der Arbeitgeber.
Nochmal.....ich habe meine Aussage auf Nico's Konstrukt oben bezogen.
Das stimmt.