Original von hartenfels
Zitat:
Original von VintageWatchcollector
Mündliche Kostenvoranschläge und Nebenabreden sind nicht verbindlich.
Das ist nicht richtig. Mündliche Vereinbarungen sind ebenso verbindlich, wie schriftliche. Schriftliche sind halt einfacher zu beweisen, wenn bei Abschluss der mündlichen Vereinbarung z.B. kein Zeuge anwesend war.
Selbst die in Verträgen so gern benutzte Klausel, wonach nur schriftliche Änderungen und Nebenabreden gültig sein sollen, kann durch mündliche Vereinbarung wieder außer Kraft gesetzt werden... ;)
Grüße
Heiko