zahlen und fröhlich sein.
Ein Bekannter bei Lidl lässt auch permanent räumen, schöne Nebeneinnahme
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zahlen und fröhlich sein.
Ein Bekannter bei Lidl lässt auch permanent räumen, schöne Nebeneinnahme
Dann zahle unter Vorbehalt und Klage, ist doch der angenehmste Weg. :ka:Zitat:
Original von flachrate
Und um das ganze hier abzuschliessen:
Ja, es war mein Fehler, das stand nie zur Diskussion.
Ja, ich sehe es ein, ich bin auch bereit, dafür zu blechen, wenn ich Mist baue.
ABER: Dieser ganz spezielle Verein bekommt nur Geld von mir, wenn`s gar nicht anders geht. Vor allem wenn er knappe 200 Klagen wegen Nötigung und Betrug laufen hat, sogar die Polizei ihn als problematisch und rechtlich bedenklich hält, und bereits auf Bewährung wegen so nem Schmarrn ist.
– fin –
Ich habe gerade 5,00.- EUR an die Stadt Hückelhoven überwiesen-hatte meine Parkscheibe nicht eingelegt. War beim Uhrmacher, habe dort ein richtig geiles Herzog-Lederband gekauft. Jetzt bin ich richtig stolz auf mich.
15 Euro Ticket kassiert in Essen beim Kauf einer Deep Sea... war mir egal...Zitat:
Original von Butch
Ich habe gerade 5,00.- EUR an die Stadt Hückelhoven überwiesen-hatte meine Parkscheibe nicht eingelegt. War beim Uhrmacher, habe dort ein richtig geiles Herzog-Lederband gekauft. Jetzt bin ich richtig stolz auf mich.
Leute 5,- EUR oder 15,- EUR sind wohl nicht mit 350,- EUR zu vergleichen. In Deutschland sind die Bussen ja auch ein Witz. Bei meinen Eltern in Deutschland zahle ich prinzipell keine Parkgebühr. Wieso sollte ich auch jedesmal 2,- bis 3,- EUR Parkgebühr zahlen, wenn ich ca. bei jedem 5. mal eine Busse über 5,- EUR bekomme ... da ist die Busse günstiger :D ;)
Ausserdem geht es hier meiner Meinung nach nicht primär um die Busse sondern um die Nötigung des Abschleppunternehmens.
fast jeden tag nen ticket über 5€, ist billiger als nen parkschein für den ganzen tag ausn automaten zu holen! :ka:
und das nur, weil die sachbearbeiter der parkraumbewirtschaftung über 20 wochen fürs bearbeiten der verlängerung meiner parkvignette brauchen :motz:
gestern is die vignette ins haus geflattert :gut:
Das Abschleppen auf Privatgrundstücken
§ 273 BGB Zurückbehaltungsrecht
Könnte bei dir in Betracht kommen!!!!
Über die Höhe der Forderung kann man natürlich streiten!!!
:D :D :DZitat:
Original von uhrenmaho
Tobias, so einen Tread darfs Du normal nicht starten, denn damit lässt Du die Meute los. Die Jungs haben zwar alle im Prinzip recht (ist nicht zu bezweifeln), aber ich möchte verschiede sehen, wenn diesen das gleiche passiert wäre. Dann werden solche Treads eröffnet: :-))
Brauche dringend Rechtsberatung?
Rechtsanwälte bitte melden?
Wo kann ich eine Knarre kaufen?
Ist das richtig?
usw. usw.
hast du etwa kein gps ortungssystem
:rofl: :rofl: :rofl:Zitat:
Original von karli
hast du etwa kein gps ortungssystem
Wie sähe denn eigentlich die Rechtslage aus, wenn das Fahrzeug, das das Abschleppunternehmen in Verwahrung hat, gestohlen wird? Haftet dann das Abschleppunternehmen?
Stelle ich mir toll vor, das Auto abzuholen, dann zu zahlen, sich hinbringen zu lassen und dann das Gesicht des Abschleppunternehmers zu sehen.
Ibi,Zitat:
Original von ibi
fast jeden tag nen ticket über 5€, ist billiger als nen parkschein für den ganzen tag ausn automaten zu holen! :ka:
und das nur, weil die sachbearbeiter der parkraumbewirtschaftung über 20 wochen fürs bearbeiten der verlängerung meiner parkvignette brauchen :motz:
gestern is die vignette ins haus geflattert :gut:
die haben dort von dir ein Bild über dem Schreibtisch hängen und immer wenn dein Vorgang endlich oben liegt, kommt er wieder nach unten. 3 mal :twisted:
Er hat einen Verstoß begangen und wurde abgeschleppt. Hätte der Blockierte jetzt die Polizei gerufen und diese den Wagen abschleppen lassen - OK. Dann würde ihm aber auch gesagt, bei welcher Verwahrstelle das Fahrzeug steht. Jetzt steht es unter Umständen auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz und kann äusserlich beschädigt oder aufgebrochen werden.
So grenzt es in meinen Augen an Nötigung, Erpressung und Diebstahl. Ich würde den Herrn, der mir den Standort mitteilen soll zur Adresse einer Polizeistation zitieren und dort die Herausgabe des Standortes einfordern. Auf jeden Fall würde ich Strafanzeige erstatten.
So könnte sich ja jeder einen Abschleppwagen anschaffen, falsch abgestellte Fahrzeuge abschleppen und diese nur gegen Bezahlung wieder herausrücken.
Von privaten Stellplätzen schleppt die Polizei nicht ab! Das muss immer der Eiegntümer bzw. der Besitzer des Stellplatzes in seinem Auftrag machen lassen.Zitat:
Original von KEB
Er hat einen Verstoß begangen und wurde abgeschleppt. Hätte der Blockierte jetzt die Polizei gerufen und diese den Wagen abschleppen lassen - OK. Dann würde ihm aber auch gesagt, bei welcher Verwahrstelle das Fahrzeug steht.
Fakt ist:
Meiner Meinung hat es nun meherer Möglichkeiten:
- Der Threadstarter hat sich auf einen privaten Stellplatz gestellt und bestreitet dies auch nicht
- Der Besitzer des Stellplatzes hat das Fahrzeug welches seinen Stellplatz blockiert hat abschleppen lassen
- Dass Abschleppunternehmen will erst die Kohle sehen bevor sie den neuen Standort des Fahrzeuges herausgibt
- Er zahlt das Geld, hakt es als Lehrgeld ab und freut sich seines Lebens
- Er zahlt das Geld unter Vorbehalt und verklagt die Abschleppfirma wegen Nötigung, Erpressung und Diebstahl
- Oder er sucht vielleicht die nächsten 4 Wochen zu Fuss sein Auto und hofft dass er es findet
wunderbar dagestellt...ergänzend möchte ich hinzufügen:Zitat:
Original von blarch
Von privaten Stellplätzen schleppt die Polizei nicht ab! Das muss immer der Eiegntümer bzw. der Besitzer des Stellplatzes in seinem Auftrag machen lassen.Zitat:
Original von KEB
Er hat einen Verstoß begangen und wurde abgeschleppt. Hätte der Blockierte jetzt die Polizei gerufen und diese den Wagen abschleppen lassen - OK. Dann würde ihm aber auch gesagt, bei welcher Verwahrstelle das Fahrzeug steht.
Fakt ist:
Meiner Meinung hat es nun meherer Möglichkeiten:
- Der Threadstarter hat sich auf einen privaten Stellplatz gestellt und bestreitet dies auch nicht
- Der Besitzer des Stellplatzes hat das Fahrzeug welches seinen Stellplatz blockiert hat abschleppen lassen
- Dass Abschleppunternehmen will erst die Kohle sehen bevor sie den neuen Standort des Fahrzeuges herausgibt
- Er zahlt das Geld, hakt es als Lehrgeld ab und freut sich seines Lebens
- Er zahlt das Geld unter Vorbehalt und verklagt die Abschleppfirma wegen Nötigung, Erpressung und Diebstahl
- Oder er sucht vielleicht die nächsten 4 Wochen zu Fuss sein Auto und hofft dass er es findet
Es ist in Lehrstück, dass das Einsparen weniger Minuten am Ende viele Stunden kostet.
Cutting corners comes at a price.
Eine Lektion für das Leben! =)
Schönes Schlusswort; damit Thema erledigt :D
Könnten wir nicht mal Fotoshootings von frei erfundenen Geschichten machen. :DZitat:
Original von Donluigi
"Karre her, sonst würg ick dir mit meen Pullunda, wa?" :motz:
Es gibt Leute, für die sind 350 Euro ne Menge Geld wenn es ungeplant fällig wird. Und es gibt genügend Menschen in Deutschland, die für 350 Euro 35-40 Stunden oder mehr arbeiten müssen. Wenn er da versucht zu sparen ist das - für mich - verständlich :ka:
Aber ist ja klar, falsches Forum für das Anliegen :D
Jeder vernünftige Mensch wird 350€ einsparen, wenn er kann, das ist völlig verständlich.
...und natürlich soll der TS jetzt Schadensbegrenzung betreiben...
Die wirklich spannende und zur Selbsterkenntnis beitragende Frage ist:
"Welches Verhalten von mir hat mich in diese Situation gebracht?"
Es gibt eine weit verbreitete - auch in diesem Forum zu findende - Mentalität, die Konsequenz eigenen Handelns nicht mehr zu akzeptieren und die eigene Verantwortung dafür zu negieren...sondern, wenn die Konsequenzen negativ ausfallen, zu lamentieren und zu lavieren, und die Fehler bei anderen zu sehen.
Ich finde diese Haltung unreif und bis zu einem gewissen Grad verachtenswert.
Das Problem des TS ist enstanden, weil er sich falsch verstanden hat.
Wie man sich bettet, so liegt man.
Richtig. Und eine erzieherische Wirkung hat es sicherlich auch. Heisst nicht umsonst Lehrgeld.Auch ich durfte vor etlichen Jahren mein Auto aus dem "Polizeigewahrsam" abholen. Seit dem meide ich absolutes Halteverbot, weil man ohne Fahrzeugschein in einer fremden Stadt nur mit Kreditkarte bewaffnet nicht weit kommt, zumindest damals nicht ;)
So, wie ich das sehe, akzeptiert der TS durchaus die Tatsache, daß er was falsch gemacht hat - siehe Eingangspost. Die Moralkeule kann also im Futteral bleiben. Er fragt, was er tun kann - und die Frage scheint berechtigt, da er offensichtlich einem unseriösen Zeitgenossen aufgesessen ist. Hilfe ist gut, der Hinweis, daß er sich falsch verhalten hat und für seine Taten gefälligst Buße tun soll, ist in diesem Zusammenhang ebenso uninteressant wie unnötig.
mal unabhängig vom ts, eine wahres wort :gut:Zitat:
Original von Mawal
Es gibt eine weit verbreitete - auch in diesem Forum zu findende - Mentalität, die Konsequenz eigenen Handelns nicht mehr zu akzeptieren und die eigene Verantwortung dafür zu negieren...sondern, wenn die Konsequenzen negativ ausfallen, zu lamentieren und zu lavieren, und die Fehler bei anderen zu sehen.
Trotzdem sollte er nach dem zahlen klagen, scheint ja jeder gegen die Vögel zu gewinnen...und unabhängig vom falsch Parken sind das möglicherweise unredliche Menschen, wenn man die Urteile verfolgt.
Yeah :verneig: Vielleicht doch nochmal Anwalt werden? :dr: ;)Zitat:
Original von Mostwanted
sind das möglicherweise unredliche Menschen, wenn man die Urteile verfolgt.
Man könnte die Deutschland Zentrale auch über die Methoden des beauftragten Unternehmens informieren, damit ein mögliches Eigeninteresse des regionalen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann ;-)
REWE Grafinger Str. 27, 81671 München
REWE Alramstr. 14, 81371 München
REWE Untermenzingerstr. 71, 80997 München
REWE Fürstenrieder Str. 57, 80686 München
Laden-Passage Hugo-Weiss-Str. 2-8, 81827 München
Edeka Aktiv-Markt Wieland, Balanstr. 105, 81549 Münc
Ja, ich lerne es mich und meinen Lieblingsforenbetreiber vor Abmahnungen zu schützen ;-)Zitat:
Original von NicoH
Yeah :verneig: Vielleicht doch nochmal Anwalt werden? :dr: ;)Zitat:
Original von Mostwanted
sind das möglicherweise unredliche Menschen, wenn man die Urteile verfolgt.
nee, ich werd zahnarzt :dr:Zitat:
Original von NicoH
Yeah :verneig: Vielleicht doch nochmal Anwalt werden? :dr: ;)Zitat:
Original von Mostwanted
sind das möglicherweise unredliche Menschen, wenn man die Urteile verfolgt.
:gut:Zitat:
Original von Donluigi
So, wie ich das sehe, akzeptiert der TS durchaus die Tatsache, daß er was falsch gemacht hat - siehe Eingangspost. Die Moralkeule kann also im Futteral bleiben. Er fragt, was er tun kann - und die Frage scheint berechtigt, da er offensichtlich einem unseriösen Zeitgenossen aufgesessen ist. Hilfe ist gut, der Hinweis, daß er sich falsch verhalten hat und für seine Taten gefälligst Buße tun soll, ist in diesem Zusammenhang ebenso uninteressant wie unnötig.
Zitat:
Original von Mostwanted
Es gibt Leute, für die sind 350 Euro ne Menge Geld wenn es ungeplant fällig wird (...) Wenn er da versucht zu sparen ist das - für mich - verständlich :ka:
Ich habe es ja schon geschrieben was es meiner Meinung (bin kein RA) für Möglichkeiten gibt:Zitat:
Original von Donluigi
So, wie ich das sehe, akzeptiert der TS durchaus die Tatsache, daß er was falsch gemacht hat - siehe Eingangspost. Die Moralkeule kann also im Futteral bleiben. Er fragt, was er tun kann - und die Frage scheint berechtigt, da er offensichtlich einem unseriösen Zeitgenossen aufgesessen ist. (...)
Ich nehme mal an, dass der TS primär sein Auto wieder zurück möchte. Und da die Polizei schon informiert wurde, diese aber in diesem Fall nichts machen kann, bleiben meiner Meinung nach nur die drei o.g. Möglichkeiten, wobei meiner Meinung nach eine Klage nur in Frage kommt wenn man eine RSV hat und über genügend Zeit verfügt. ;)
- Er zahlt das Geld, hakt es als Lehrgeld ab und freut sich seines Lebens
- Er zahlt das Geld unter Vorbehalt und verklagt die Abschleppfirma wegen Nötigung, Erpressung und Diebstahl
- Oder er sucht vielleicht die nächsten 4 Wochen zu Fuss sein Auto und hofft dass er es findet
Wenn ich in dieser Situation wäre, würde ich zähneknischend zahlen. Ein Rechtsstreit wäre mir trotz vorhandener RSV zu zeitaufwendig. Als Student (die haben je bekanntlich viel Zeit :D ) würde ich evtl. eine Klage in betracht ziehen.
Was ist, wenn der TS seinen Wagen finden sollte? Kann ihn der Abschleppdienst zu einer Zahlung zwingen?
Wenn nicht:
Einfach, mit Hilfe von einem Kumpel, einen weiteren Wagen auf dem selben Parkplatz abstellen. Der Abschleppdienst wird mit Sicherheit schnell wieder da sein. Diesen einfach nun folgen. Mit etwas Glück wird der 2. Wagen in der Nähe des 1. deponiert. Nur so eine Idee auf die schnelle. :ka:
Zitat:
Original von Mawal
Es gibt eine weit verbreitete - auch in diesem Forum zu findende - Mentalität, die Konsequenz eigenen Handelns nicht mehr zu akzeptieren und die eigene Verantwortung dafür zu negieren...sondern, wenn die Konsequenzen negativ ausfallen, zu lamentieren und zu lavieren, und die Fehler bei anderen zu sehen.
Ich finde diese Haltung unreif und bis zu einem gewissen Grad verachtenswert.
Das Problem des TS ist enstanden, weil er sich falsch verstanden hat.
Wie man sich bettet, so liegt man.
Die Vollkasko-Mentalität ist leider weit verbreitet und ganz sicher keine positive Entwicklung. Das legitimiert irgendwelche dubiosen Hinterhof-Abschlepper aber noch lange nicht zu einer Tätigkeit am Rande oder jenseits der Legalität! Ansonsten kannst du den Rechtsstaat vergessen, zur Selbstjustiz übergehen und dem nächsten motorisierten Wegelagerer deinen Zahlungsunswillen auch direkt mit Faustschlägen oder einem Schraubenschlüssel ins Hirn morsen…
angeblich studiert ja der TS, da kann man doch relativ schnell auf die Lösung kommen:
strittige Forderung = Rechtsweg = 1. Schritt Anwalt mandatieren
Alternative: 350€ zahlen und gut sein lassen
...wie immer gilt, nichts ist umsonst, jede Option kostet.
...auch wenn der TS sein Auto findet, wird sich die Forderung des Abschleppunternehmens nicht in Luft auflösen...
und zum Thema Morallkeule:
Ein gern benutztes und auch hier zu sehendes Muster ist:
Ich bin ja bereit, die Konsequenzen meines Fehlverhaltens dem Grunde nach zu tragen. Aber eben genau die sich konkret maifestierendene Konsequenz jedoch nicht.
Das ist auch nur eine Variante des kindischen: "Ich will Mist bauen dürfen, und betrachte es als Grundrecht dies ohne negative Konsequenzen tun zu dürfen."
Mit den Jungs von der Abschleppfirma zu diskutieren bringt überhaupt nix. Die, die man antrifft, kennen i.d.R. nur drei Körperzustände: Volltrunken, ausgenüchtert, auf's Klo müssen.
Im mittleren Zustand wird (bestenfalls) gearbeitet.
Ich habe mal versucht, als ich einen verunfallten und abgeschleppten Wagen vom Hof eines ADAC-Partners abholen wollte, der Dame im Büro des Hofes zu erklären, daß ich bevor ich den Wagen nicht in Augenschein genommen habe, weder unterschreiben kann, daß sich der Wagen im angelieferten Zustand befindet, noch daß ich die Abschleppgebühr in voller Höhe bezahlen möchte. Das muß man erst mal in so eine Matschbirne reinkriegen.
Lange Rede, kurzer Sinn:
1. Zahlen
2. Auto bekommen
3. Dann Rabatz machen
... oder du hast vorher einfach Glück und findest dein Auto irgendwo abgestellt und nimmst es einfach mit.
[quote]Original von blarch
Ich denke, dazu muss er nicht selbst klagen, sondern kann einfach Strafanzeige machen. Oder?Zitat:
Original von Mostwanted
- Er zahlt das Geld unter Vorbehalt und verklagt die Abschleppfirma wegen Nötigung, Erpressung und Diebstahl
was machen diese Heinis eigentlich, wenn ich behaupte, daß sich im Auto ein für mich lebenswichtiges Medikament befindet? oder meine Schlüssel? oder halt irgendwas anderes wichtiges? aufbrechen dürfen die´s wohl nicht, gell? in diesem Moment sind sie in die Defensive gedrängt und werden reagieren müssen, denke ich. ist u.U. einen Versuch wert.
das sehe ich anders.Zitat:
Original von Mawal
...auch wenn der TS sein Auto findet, wird sich die Forderung des Abschleppunternehmens nicht in Luft auflösen...
Schließlich wollen die 350 Euro von ihm, nur um zu sagen, wo das Auto steht. Wenn er es selber findet, scheint die Grundlage für die Forderung wegzufallen.
Dann muss der seriöse Laden klagen, das macht die ganze Sache sehr viel entspannter.
Zitat:
Original von Doktor Krone
was machen diese Heinis eigentlich, wenn ich behaupte, daß sich im Auto ein für mich lebenswichtiges Medikament befindet? oder meine Schlüssel? oder halt irgendwas anderes wichtiges?
Dann verlangen Sie Vorkasse, weil du die geschickte Rechnung nicht mehr begleichen könntest.... :D
Ich habe mir gerade vorgestellt, welche Ratschläge wohl die andere Partei (nicht der Abschlepper, sondern der Parkplatzbesitzer) wohl bekommen hätte.
Das würde wahrscheinlich vom gutmenschlichen Zettel hinter dem Wischer nach dem Tenor:
Sehr geehrte Dame oder Herr,
sicher war Ihnen nicht bewusst, daß sie Ihr KFZ auf einem Privatparkplatz abgestellt haben. Ich muß mich natürlich für die nicht ausreichende Kennzeichnung entschuldigen.
Trotzdessen hoffe ich, daß in Zukunft ein solches Mißverständnis unterbleiben wird.
Für den Fall einer etwaigen Beschädigung Ihres Scheibenwischers meinerseits, habe ich gleich € 20,- beigelegt.
Mit freundlichen Grüßen
... und bitte das laminieren nicht vergessen.
Das würde dann sicher weitergeführt mit Tipps über das Anbringen einer Parkkralle, dem Aufschlitzen der Reifen bis hin zum Ausleihen eines Kampfhundes, Kauf eines Pfeffersprays und Konfrontation des Offenders.
Aber mal vielleicht etwas ernsthafter, aber ohne rechtliche Nachforschungen und Hintergedanken - nennt es wegen mir Stammtischparolen.
Der einzige Fehler des Abschleppers (so es denn wirklich so ist) wäre das Auto auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz abgestellt zu haben.
Die Alternative zur Zahlung gegen Rausgabe des Autos wäre doch wohl eine Vorkasse des Auftraggebers. Hierbei frage ich mich dann aber (gerade wenn man derart günstig wohnt, daß immer wieder Abkürzungsnehmer den eigenen Parkplatz als Freiwild ansehen), wieviele Abschleppversuche es benötigen würde, um des Problems Herr zu werden. Sollte der Parkplatzbesitzer dann jedesmal in Vorkasse treten müssen, wäre es ihm im Wiederholungsfall doch bald unmöglich seinen Besitz zu verteidigen.
(Diese Ansicht ist natürlich konträr zu geltender Rechtsauffassung)
Ein passender Titel einer bekannten Tages-"zeitung" wäre dann ...
Täter klagt, Opfer erhängt sich aus Frust
happy days
timo
Wenn man zu Recht abgeschleppt wird, kostet das was zwischen 180 und 220,- roundabout. Die sind zweifellos zahlbar, dagegen zu nörgeln wäre so uncool wie sinnlos. Bei derartig überzogenen Forderungen gibt es jedoch sehr wohl Grund, gegen die Konsequenz zu nörgeln - das sehen diverse Gerichte anscheinend auch so :ka: Also: Sozpädkeule zurück zur Moralkeule :gut:Zitat:
ch bin ja bereit, die Konsequenzen meines Fehlverhaltens dem Grunde nach zu tragen. Aber eben genau die sich konkret maifestierendene Konsequenz jedoch nicht.
Das ist auch nur eine Variante des kindischen: "Ich will Mist bauen dürfen, und betrachte es als Grundrecht dies ohne negative Konsequenzen tun zu dürfen."
Eben ;)