mja, miewo?
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mja, miewo?
:rofl: :rofl:
Zitat:
Original von Donluigi
mja, miewo?
Ich bräucht da mal eine neue Goldfüllung ;).....noch Termine frei?
heute früh erst mal 9 Einheiten gekauft! :jump: lustig ist, daß fast alle Einheiten frei von Miet- und Pachtrechten sind. :D
Kann ich dir auch machen, aber bei mir gibts nur Keramik.Zitat:
Original von 416rimless
Zitat:
Original von Donluigi
mja, miewo?
Ich bräucht da mal eine neue Goldfüllung ;).....noch Termine frei?
Mensch Tobias, hättste mal was gesagt. :D
ich nehme alles zurück und behaupte das gegenteil ;)Zitat:
Original von Mawal
das stimmt leider nicht...Zitat:
Original von romex
in der regel kannst du nur zum monatsende kündigen. wenn du am 03.08. kündigst, läuft dein mietvertrag bis zum 30.11.
die gesetzliche Kündigungsfrist erlaubt eine Kündigung bis zum dritten Werktag des ersten Monats der drei Monate...
entscheidend für das Datum ist (im Zweifelsfall nachzuweisende) Zugang beim Empfänger der Kündigung.... :op:
sorry, für die unkorrekte aussage.
Paddy, gilt das Einschreben mit RS (oder ohne) nicht als zugestellt, sobald der Benachrichtigungsschein im Briefkasten liegt? (Bei Nicht-Antreffen?)
soweit ich weiß, gilt es als zugestellt, wenn der Empfänger unterzeichnet hat.
ander ist es bei Postzustellungen, da gilt, wann das Ding im Briefkasten landet!
@Michi: Genau das ist der Haken. Das Einschreiben mit RS darf die Post nur zustellen wenn es jemand quittiert.
Das Einwurf-Einschreiben gilt als zugestellt wenn es eingeworfen wurde.
Bei beiden kann jedoch der Empfänger behaupten es wäre nichts oder nur ein leeres Blatt Papier drin gewesen. Kann ja passieren ....
Deshalb stellt mein Anwalt solche Dinge nur noch per Boten zu, der kann Inhalt und Zustellzeitpunkt notfalls bezeugen. Der sicherste Weg.
Ich hatte selbst schon mal so eine Geschichte, die Zustellung per Bote hat mich in dem Fall vor größerem Schaden bewahrt.
@paddy
ah, ok!
wo liegt dann für den Absender der Vorteil des Einschreibens gegen Rückschein, wenn beim Einwurf-Einschreiben der Einwurf durch den Briefträger
bereits als zugestellt gilt. Etwa nur wegen der Unterschrift auf dem RS?
Verstehe ich nicht so ganz, ist für mich nicht so richtig schlüssig :grb:
So siehts aus, man sollte auch in den seltensten Fällen davon ausgehen, dass einer behauptet es wäre nix drin gewesen.
Trotzdem, wasserdicht ist nur die Variante mit dem Boten.
Danke Dir, Paddy.....
exakt so verhält es sich bei ausgesprochenen personellen kündigungen. entweder den boten vorbeischicken, oder selbst mit einem zeugen. dann wiederum kannst du das kündigungsschreiben durchs fenster schmeissen und es ist rechtens zugestelltZitat:
Original von paddy
So siehts aus, man sollte auch in den seltensten Fällen davon ausgehen, dass einer behauptet es wäre nix drin gewesen.
Trotzdem, wasserdicht ist nur die Variante mit dem Boten.
Zitat:
Original von 416rimless
Was man hier so alles liest :rolleyes: .....ist wie bei dem kürzlich diskutiertem Schadensfall mit dem Auto! Ab zum Anwalt und gut, der sollte das schon können, oder macht ihr auch eine Wurzelbehandlung bei Euch selbst!
meine eventuelle kündigung vom anwalt schreiben lassen? schreibt dir deiner auch die einkaufszettel?
thx an den rest. hat sich vorerst erledigt, da die vermietern nur an jemanden verkaufen will, der die wohnung als anlageobjekt nutzt. also warten wir einfach mal ab, ehe wir uns nun unötig unter druck setzen ;)
viell. kauft ja @keb63, dann gibts aber Druck :cool:
LOL....? Einkaufszettel schreib ich schon noch selbst, die Erledigung des solchen überlasse ich aber gerne mal wem anders. Genauso wenig wie ich meine Steuererklärung selbst mache.....Wenn ich in einem Fachgebiet Rat brauche, dann frag ich halt nen Spezialisten, oder frag sonstwo, wo ich mir Rat erhoffe, z.B. auch HIER. Wie Dir aber sicher auch aufgefallen ist, hast Du auch einige, na ja, ich nenns mal fragwürdige Ratschläge als Antwort bekommen. Was machst Du dann, wenn Du Dich auf so was verlässt und der Schuß geht nach hinten los? Na ja, wünsch Dir auf alle Fälle, daß es in Deinem Sinne endet! :DZitat:
Original von eike
Zitat:
Original von 416rimless
Was man hier so alles liest :rolleyes: .....ist wie bei dem kürzlich diskutiertem Schadensfall mit dem Auto! Ab zum Anwalt und gut, der sollte das schon können, oder macht ihr auch eine Wurzelbehandlung bei Euch selbst!
meine eventuelle kündigung vom anwalt schreiben lassen? schreibt dir deiner auch die einkaufszettel?
thx an den rest. hat sich vorerst erledigt, da die vermietern nur an jemanden verkaufen will, der die wohnung als anlageobjekt nutzt. also warten wir einfach mal ab, ehe wir uns nun unötig unter druck setzen ;)
es geht hier nicht um leben, danke aber für die guten wünsche
Das ist vielleicht die einzige Hürde - alles selber machen wollen um Kosten zu sparen. Ach wie geil ist Geiz.Zitat:
Original von eike
Zitat:
Original von 416rimless
Was man hier so alles liest :rolleyes: .....ist wie bei dem kürzlich diskutiertem Schadensfall mit dem Auto! Ab zum Anwalt und gut, der sollte das schon können, oder macht ihr auch eine Wurzelbehandlung bei Euch selbst!
meine eventuelle kündigung vom anwalt schreiben lassen? schreibt dir deiner auch die einkaufszettel?
...
Hinterher wird aber gejammert und großspurig herumgetönt, wie schwierig eine Eigenbedarfskündigung ist.
Selbstverständlich nimmt man sich einen Anwalt.
Bei der Vielzahl an Schlaumeiern hier ziehe ich mich jetzt aus diesem Thema zurück und wünsche ein schönes Wochenende.
och Kebby....nicht doch...deine Beiträge leisten wichtigen Beitrag in diesem Forum... :gut:
...ohne deine Beiträge wäre es nicht ganz so lustig.... :rofl:
Der Oberschlaue:rolleyes:
Wolltest du dich nicht zurückziehen?
Aber so ist das nun mal, wenn man immer das letzte Wort haben will(auch wenn es sinn- und inhaltslos ist).
Nana, ist ein offenes Forum. Klärt das doch per PN, wäre schrecklich, wenn dieser Thread verwässert würde...
:rofl:
hab meinen anwalt grad zum einkaufen geschickt, während ein zweiter meine posts redigiert. wozu knausern, wenn alles auf sicher geht
Ich hatte auch mal den Fall, dass die von mir gemietete Wohnung verkauft wurde. Ich hatte mir damals keinerlei Sorgen gemacht, weil mir ein Freund etwas von einer Sperrfrist bei Verkauf erzählt hat.
Damals ist auch alles gut gegangen, nun bin ich etwas erstaunt, dass dem wohl doch nicht so ist - hat sich da was geändert oder habe ich nur was falsch verstanden?
Liegt es an der "Umwandlung" in eine Eigentumswohnung? Was war es denn dann davor? :grb:
Google hat folgendes gefunden:
Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlung
Eigenbedarfskündigung frühestens nach drei Jahren möglich - auch wenn nach Tod des Mieters Angehöriger die Wohnung übernimmt.
Nach einer Wohnungsumwandlung kann der neue Vermieter frühestens drei Jahre nach dem Verkauf der Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen. In Gebieten mit großer Wohnungsnot kann diese Frist auch zehn Jahre betragen. So sieht es das Gesetz vor. Diesen besonderen Schutz gegen Eigenbedarfskündigungen genießen auch Familienangehörige des Mieters, wenn sie nach dem Tod des Mieters weiter in der Wohnung leben.
Der Vermieter hatte die Wohnung, an der 1983 Wohnungseigentum begründet worden war, 1995 gekauft und wurde 1997 als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Er kündigte im Jahr 2000 die Räume wegen Eigenbedarf. In der Wohnung lebte eine Frau mit Ihren Kindern, deren Eltern schon vor Jahrzehnten - vor der Umwandlung in Wohnungseigentum- den Mietvertrag abgeschlossen hatten. Nach deren Tod lebte die Tochter ohne Änderung des Mietvertrages weiter in der Wohnung.
Der Bundesgerichtshof betonte, dass die in der Wohnung lebende Tochter in das beim Tod ihrer Eltern bestehende Mietverhältnis kraft Gesetzes eingetreten ist. Sie übernimmt auch bezüglich der Kündigungssperrfrist die Rechtsstellung Ihrer Eltern. Da die Eigentumswohnung in einem Gebiet mit Wohnungsnot lag, wäre die Eigenbedarfskündigung erst zehn Jahren nach dem Kauf seit der Veräußerung zulässig.
Entscheidung des Bundesgerichtshofes AZ.: VIII ZR 26/03
Urteil vom 09.07.2003
Zitat:
Original von Coney
...Liegt es an der "Umwandlung" in eine Eigentumswohnung? Was war es denn dann davor? :grb:
es liegt an der Umwandlung zur Eigentumswaohnung. Vorher war es eine Wohnung in einem Haus.
Was macht eine Eigentumswohnung aus? Sie kann separat gehandelt werden. Man kann Eigentum an ihr erwerben.
Ah, ok. Danke!Zitat:
Original von Mawal
es liegt an der Umwandlung zur Eigentumswaohnung. Vorher war es eine Wohnung in einem Haus.
Was macht eine Eigentumswohnung aus? Sie kann separat gehandelt werden. Man kann Eigentum an ihr erwerben.