RE: Arbeitsrechtliche Frage...Kündigung
Aus AG Sicht ist es am besten den AN erstmal FRISTLOS zu kündigen,einen Grund müsstet Ihr allerdings finden.(Da langt schon eine Drohung).
Ergebniss: Er ist erst mal gesperrt beim Arbeitsamt für 3 Monate, bei dem er sich melden muss. Viel Ärger für ihn, den man dann mit einer Einigung (Auflösung plus 1 Monatsgehalt bei Rücknahme der fristlosen Kündigung) vom Tisch wischt.
Auch als AG sollte man mal Druck machen können :)
PS: Wenn er binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung (ÜBERGABEEINSCHREIBEN,KEIN EINWURF!) nicht Kündigungsschutzklage erhebt, hat er sowieso verloren.
In der ersten Instanz trägt jede Partei Ihre eigenen Kosten....alles geeignet um sich dann zu einigen.
Alternative:
Lasst Ihn doch die paar Kröten einsacken nach 15jahren kann er auch noch 3 Monate schmarotzen.....MENSCHLICH bleiben!