Zitat:
Original von Ticktacktom
Als Anwalt würde ich sagen: Pech gehabt.......schon mal versucht, in Frankreich zu prozessieren ????? Nadann viel Spaß.......von der Zwangsvollstreckung in Frankreich mal ganz zu schweigen.
Und setz ja keine große Hoffnung auf die französische Polizei.......die wird bei Berug mit Vorliebe nur dann tätig, wenn ein französischer Staatsbürger geschädigt wurde......bei Straftaten von Franzosen gegenüber in anderen Staaten lebenden Ausländern muß es schon ein Mordsding sein, damit sich die Polizei zum Einschalten gemüßigt fühlt. Glaub mir, ich weiß es. ;-)))
Aus diesem Grund würde ich nie, absolut nie eine Uhr bei Ebay gegen Vorkasse im Ausland kaufen, es sei denn grenznah und persönliche Übergabe, am besten bei einem Konzi.
Es gibt in Deutschland Kanzleien mit Partner-Kanzleien im Ausland. Geht da was?