Möglicherweise ist der VK ja sogar gerne bereit, den Kauf rückgängig zu machen.
Die Frage ist, wer hier von einer Erstattung des damaligen Kaufpreises profitieren würde...
Edit: Thilo war schneller ;)
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Auch wenn es ärgerlich ist, sehe ich das Vorgehen schon als bedenklich an:
Groß berichten, RA schon "beauftragt" und den Händler dann noch nicht mal kontaktiert. Puuh, da fehlen mir schon die Worte.
Warum? Das ist ein privates Forum in dem man sich austauscht. ich finde er macht das richtig so.
Meine Meinung:
Klären, ob der Händler gegen eine einwandfreie Uhr tauscht.
Falls das nicht sein soll: nicht zurückgeben, sondern bei Rolex auf eigene Kosten das Gehäuse tauschen lassen (2,5 K ?).
Eine günstige Lösung, denn der Preis für das Tauschgehäuse bemisst sich am Listenpreis, nicht am Marktpreis. Am Ende hast du wieder eine originale und gesuchte Rolex, da der Vorgang bei Rolex dokumentiert ist (meine Vermutung).
Ich habe sogar gehört, dass man bei neueren Tauschgehäusen auf die alte Seriennummer bestehen kann (stimmt das?). Dann würde die Garantiekarte (nur wegen des Sammlerpaketes) auch noch passen.
Die 2,5 K sind ärgerlich, dürften aber weniger sein, als die Entwicklung des Marktwertes in dieser Zeit.
Viele Grüße,
Bernd
Interessant wäre ja auch mal, ob im Streitfall durch Rolex nachvollzogen werden kann, woher eigentlich das Tauschwerk kommt. Das kann wahrscheinlich auch nicht jeder Hinz und Kunz besorgen.
Guter Gedanke Bernd.
Die Frage ist halt ob Rolex da überhaupt in irgendeiner Form Hand anlegen würde, da nicht mehr mit dem Auslieferungszustand übereinstimmend wg anderer Werknummer. Falls ja dürfte sich dies als bester Weg in Anbetracht des aktuellen Marktwertes der Uhr herausstellen...
RSA weiß, in welcher Uhr das Werk ursprünglich verbaut war.
Alles ärgerlich. Das erinnert mich an meine Sea Dweller. Verklebt und ungetragen auf dem Gebrauchtmarkt erworben. Nach kurzer Zeit hatte sich eine Bandschraube herausgedreht. Uhr fiel auf den Boden bevor ich sie zu fassen bekam. Das Ende vom Lied: ohne Erstkäuferrechnung keine Kostenübernahme.
Michael
Als regulärer Auftrag, ohne Garantieansprüche? Warum nicht?
Ablehnen würde Rolex das m.W. nur, wenn nicht originale Teile verbaut wären.
Eventuell wäre das auch eine Möglichkeit für den Verkäufer, günstig aus der Geschichte rauszukommen (indem der die Kosten für die Aktion übernimmt. Die ich aber selbst in den Hand nehmen würde ...).
Grüße,
Bernd
Hallo,
neu und ungetragen, aber runtergefallen und bis auf
Kratzer durch neues Glas repariert. Sehr unschön.
Eigentlich nicht mehr neu.
Beim Kauf innerhalb der Garantiezeit gehe ich von
"hat noch Garantie" aus, insbesondere bei "neu".
Der Händler wußte, daß durch den Tausch des Werks
die Garantie erloschen ist.
Was heißt "nicht-fachmännisch" in Bezug auf den
Tausch des Werks.
Dazu ist die Meinung des Händlers interessant.
Viele Grüsse, Hannes
Ich denke mit "nicht fachmännisch" ist beim Tausch des Werkes gemeint, dass es eben kein offizieller Rolex Konzi war, der die Werknummer der Gehäusenummer zuordnet bzw. diese Daten zu Rolex weitergibt. So wie mir das bekannt ist, schraubt innerhalb der Garantiezeit im Garantiefall nur Rolex selbst an den Werken. Und wenn vom Glas etwas splittert, ist meines Wissens eine Revision vorgeschrieben, damit eben nichts ins Werk kommt. Die kann/darf wohl auch der Konzi machen. Aber so wie geschildert wirft das schon Fragen auf:
- wie kann die Uhr "neu" sein ?
- woher kommen die Teile ?
hm hier wird ständig davon ausgegangen das der Händler von dem Werkstausch wusste. Ich habe noch keine solche belegbare Aussage vom TS gelesen. Es wäre wohl wirklich besser gewesen erst einmal den Händler die Möglichkeit zu geben die Angelegenheit zu prüfen und sich zu Äußern schließlich hat auch er Rechte.
Meine Meinung: Mit Verkäufer reden, wenn keine Einigung erzielt werden kann, die Uhr so verkaufen wie sie ist (unter Angabe aller Mängel), das Ganze als Lehrgeld verbuchen (gleich schauen oder ganz lassen) und eine andere suchen. Alles andere führt zu Dauerärger und das macht krank. Das ist es nicht wert.
Hab die Preisentwicklung nicht so im Blick - aber mal schauen, was man bezahlt hat und welchen Wert die Uhr heute hat (evtl. inkl. der notwendigen Arbeiten). Macht es u.U. schon gar nicht mehr so schlimm - so man die Uhr behalten möchte.
Und vermutlich - wie schon oben beschrieben - nimmt der VK die Uhr anstandslos zurück - zum damaligen Preis natürlich.
Omega macht das schon recht clever mit ihrem Siegel auf dem Deckelboden. So sieht man sofort ob die Uhr schon mal geöffnet wurde. Oder gibts das nimmer?
Mmmh,
aufregen noch bevor der Graue sich gemeldet hat - nee, nicht selber zum Hulk werden.
Ich gehe davon aus, dass sich die ganze Geschichte durch Kommunikation ggf. vor Ort sofort beilegen lässt. Gibt bestimmt eine neue Hulk als Ersatz ohne Aufpreis. Für mich die einzig akzeptable Option.
Das wird schon...
Wir reden hier über Chronext,ja ?
Ein Bekannter hat da mal eine neue Deepsea gekauft,als das Paket angekommen ist hat Ihn fast der Schlag getroffen da die Tauchverlängerung ausgebaut war.
Für mich war klar dort niemals eine Uhr zu kaufen!
Meine 114060 NOS habe ich daher bei Bucherer gekauft,Preis ähnlich wie Chronext aber Bucherer ist zumindest ein richtiger Rolex Konzi.
Ab jetzt kippt es hier, nachdem der erste konkrete Namen ins Spiel gebracht wurde.
Ich würde hier noch keinen Namen nennen. Das schadet der Sache in diesem Moment zu sehr.
Andereres Thema in diesem Zusammenhang:
Ich hatte gehört, dass wenn der Weiterverkäufer einer jungen gebrauchten ein gewerblicher Händler ist, Rolex keine Garantieansprüche mehr erfüllt. Das natürlich nur, wenn man dort weiß, dass die Uhr über einen solchen erworben wurde. Deshalb bieten auch die größeren Grauhändler eigene Garantie an.
Und deshalb käme es bisweilen vor, dass man um die Kaufrechnung bitte.
Die Uhr hätte demnach genau gesehen sowieso keine Herstellergarantie mehr gehabt.
Was Du da gehört hast ist absoluter Blödsinn!
Mich würde mal interessieren,was denn wirklich mit der Uhr passiert ist?
Werktausch?!
Dann muss die Uhr ja abgesoffen sein. Sonst fällt mir nichts ein, das gleich das komplette Werk getauscht werden müsste.
Und Rolex rückt das Werk auch nur im Austausch aus,die wissen also wer/wann das Werk getauscht hat und auch warum.
Aber sie werden es nicht sagen!
Erstaunlich, wie schnell wir inhaltlich im „trash“ gelandet sind.
Davon lebt das Forum, insbesondere von den Trittbrettfahrern, die hier mit Halbwissen glänzen.
:facepalm:
Wenn Du die Uhr `als neu´ erworben hast beträgt die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre. Aber in dem Kontext `Grauhändler` und `Neuware oder Gebrauchtware´ weiß ich nicht Bescheid. Vorsprechen beim Hießigen mit dem Rolex-Schreiben in der Hand würde ich auf jeden Fall.
Gruß
Das tut mir wirklich leid für dich Sara =(
Ich hoffe, dass die Geschichte gut ausgeht, obwohl ich mir das bei dieser verzwickten Lage kaum vorstellen kann.
Allein schon wegen der Wertentwickelung der LV in einem Jahr.
Drücke dir auf jeden Fall die Daumen :gut:
Les Preludes:
Ich hatte das auch nicht geschrieben, um den Grauhändler zu entlasten sondern eher als zusätzliche Information im Kontext Grauhändler.
Das scheint entweder Blödsinn zu sein, oder eben kein Blödsinn und dann wenig bekannt.
Grüße,
Bernd
Noch immer: Blödsinn!
Den Grund kann ich Dir auch liebend gerne ausführen...Ist jedoch unnötig!
Neue, ungetragene Uhr angeboten, irgendeine offensichtlich nicht dieser Beschreibung entsprechende Uhr bekommen - da muss man doch nicht erst Rücksprache halten bevor einen das ärgert - oder bin ich da nur komisch? :grb::ka:
Das hoffe ich auch für die TS! Vor allem möglichst unkompliziert! :gut: