Aus juristischer / fiskalischer Sicht hast Du vieĺleicht Recht, das kann ich nicht beurteilen. Aber als Techniker bleibe ich dabei, dass ein paar Sekunden im Motorleerlauf nicht schädlich fürs Einhalten der Emissionsgrenzwerte sind. Wäre ja auch schlimm. Nimm doch nur mal die eine Ausnahme aus der Liste von Peugot: Innenwiderstand der Batterie >5,6mOhm. Heißt übersetzt: Batterie schon etwas gealtert, funktionktioniert soweit noch, aber die erhöhten Anforderungen von MSA würde sie wohl nicht mehr schaffen. Wenn dann der Motor häufiger im Leerlauf läuft statt abzulegen, hält das Auto seine Emissionsgrenzen nicht mehr ein? Wohl kaum.
Und eine zugegeben etwas spitzfindige Frage hinterhergeschoben: Wer mit so einer gealterten Batterie rumfährt, hinterzieht dann auch Steuern?
Den größten Teil der Steuern zahle ich ohnehin an der Tankstelle und nicht über die Kfz-Steuer und da schlägt sich ja der Mehrverbrauch weiterhin nieder. Aber auch damit liege ich juristisch / fiskalisch vermutlich wieder daneben. ;)
Gruß
Thomas