Ich sehe da keinen Denkfehler, Matthias.
Du hast vollkommen recht.
Im übrigen würde auch ein mündlicher Kaufvertrag genügen. Das SteuerR kennt insoweit kein Schriftformerfordernis. Ist halt nur etwas schwerer bei der Beweisführung.
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Liebe Leute, ich habe seit über 15 Jahren meinen eigenen Betrieb, es passt alles. Trotzdem Danke für eure Bemühungen und die vielen Glückwünsche, ich habe jetzt tatsächlich eine meiner absoluten Traumuhren (bin ja eigentlich AP Fan, habe bereits zwei).
Jetzt fehlen nur noch die Batman und vielleicht die Hulk, mal sehen. Wird nicht einfach aber ich gebe die Hoffnung nicht auf.
Hatte eine Sea Dweller Deepsea, habe sie nach kurzer Zeit letztes Jahr verkauft, weil sie mir zu schwer war und mein Handgelenk nach ein paar Stunden weh tat aber jetzt vermisse ich sie. Die Cameron Variante würde mich schon irgendwie reizen.
@ TS: Glückwunsch zur Wunschuhr!!! :dr:
PS Lass Dich von dem einen oder anderen Beitrag zu Anfang des Threads nicht ärgern. Miesepeter gibt es überall, leider auch hier.... :rolleyes:
Was passiert eigentlich wenn : Chinese kauft in Deutschland eine Uhr. Lc 100 Am Flughafen bekommt er die MwSt. Fliegt heim und kommt wieder nach Deutschland mit der Uhr. Tauscht die Uhr bei einen grauen an. Ich kaufe wie gewünscht beim grauen eine Lc 100 Uhr. Bin ich jetzt haftbar
Wenn Du eine Rechnung vom Grauen hast oder einen Kaufvertrag von privat, dann nicht.
Wenn du eine Rechnung vom Grauen bekommst oder bei Privatkauf einen Kaufvertrag hast, bist du auf der sicheren Seite.
Oha, fast die gleiche Antwort :dr:
Dann muss es ja stimmen :dr:
Ja, das Vergehen ist auf Seite des chinesischen Bürgers. Er führt aus bzw. ein, sowohl in China als auch in EU. Die "Kauf"papiere sichern Dich ab, dass Du nicht ein- /ausgeführt hast ...
LG,
Holger
Ich weiss, ich weiss...die Hoffnung stirbt zuletzt. :supercool:
Frag nach beim Vorstandsvorsitzenden einer Münchener Fußball Aktiengesellschaft. Er hatte offenbar nicht damit gerechnet, dass der Zoll seine zwei Geschenke aus Katar entdeckte. Machte dann wohl knapp 250 T€ Strafzahlung aus. Insofern hier alles richtig gemacht ...
Und Glückwunsch
Also ich kann von meiner Seite sagen, dass ich einmal aus Dubai kommend am Flughafen angehalten wurde.
Nachdem im Gepäck nichts vorzufinden war, wurde der deutsche Zöllner auf meine neuwertige GMT II Keramik aufmerksam und fragte mich nach der Herkunft. Als ich LC100 erwähnte, fragte er nach dem Beweis - weil sie könne ja auch aus Dubai stammen.
Letztendlich glaubte er mir. Ansonsten hätte ich eine Strafe zahlen müssen, die ich nach einiger Zeit und der nachträglichen Vorlage der Dokumente (z.B. rechnung LC 100 Konzi mit Hinweis auf Seriennummer...) zurückbekommen hätte.
Ausweg: immer Foto/Kopie der Scheckkarte/Rechnung dabei haben.
Dann hast du Glück gehabt :) Auf meinen ca. 20 Reisen in nicht EU-Länder werde ich sicher im Jahr 2-3 mal kontrolliert und nicht nur das Gepäck, Anfang des Jahres hat mich dann ein Zollbeamter nach meiner Deepsea gefragt, Ländercode Schweiz und hätte ich die Einfuhrunterlagen nicht als Kopie auf meinem Smartphone gehabt, hätte ich die Uhr auch am Flughafen lassen dürfen zusammen mit einer Strafzahlung. Er hat mich dann noch beglückwünscht dass ich die Unterlagen dabei hatte.
Für meine deutschen Uhren habe ich alle Rechnungen als Bild auf dem Smartphone und für die eine Uhr die importiert wurde eben den Zollbescheid wo zu erkennen ist dass ich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gezahlt habe. Damit bin ich immer auf der sicheren Seite und muss mir keine Gedanken mehr machen.
Beamter: "Schöne Rolex, in welchem Land gekauft?"
Ich: "In der Schweiz gekauft und hier ordnungsgemäß verzollt, siehe Unterlagen"
Ich sehe nicht viel Sinn darin den Zollbeamten anzulügen, denn wenn ich LC100 sage dann will er immer noch die Rechnung sehen und die ist halt aus der Schweiz und dann will er die Einfuhrpapiere von mir. Also einfach direkt die Wahrheit sagen und dann passst alles.
Das war der Hund! :bgdev:
https://up.picr.de/32549782ax.jpg
Details siehe https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...highlight=zoll
Ich glaube es ist nur solange lustig bis man erwischt wird :) Kann mir nicht vorstellen dass die Strafe geringer wird wenn man den Zollbeamten erst anlügt dass es eine Deutsche Uhr ist und dann stellt sich raus dass sie doch aus dem Ausland (und nicht verzollt) ist.
Und ich sage ja nicht dass der Ländercode wichtig ist, es ist einfach nur wichtig dass es eine korrekt verzollte Uhr ist. Wer noch nie das Pech hatte vom Zoll genaustens kontrolliert zu werden hat halt einfach Glück gehabt. Mein Vater meint auch immer dass der Zoll nie kontrolliert weil er in seinem Leben noch nie den Koffer aufmachen musste am Flughafen. Das heißt dann aber nicht dass sie nicht doch kontrollieren.
:)