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Krass.
Ich würde es zu erstmal aussitzen. Stillschweigen und Nichtstun ist manchmal nicht so verkehrt.
Erst wenn von offizieller Seite etwas kommt würde ich reagieren und mich bis dahin nicht damit befassen.
wenn es so kompliziert wäre, eine Auktion vorzeitig zu beenden, ginge das für Ebay doch innerhalb kürzester Zeit nach hinten los. Völlig zu Recht bietet Ebay mehrere Möglichkeiten dazu. Eine Auktion kann unbeabsichtigte Fehler beinhalten, ein Artikel kann beim Verpacken Schaden nehmen, der Verkäufer kann es sich sogar einfach anders überlegt haben. Ist mir auch schon passiert. Und? Hätte ich mir vorher überlegen müssen. Türlich. Man wird trotzdem seine Meinung ändern dürfen. So ist das mit uns Menschen. Egal, was meinetwegen das deutsche Recht in diesen Fällen für Feinheiten aus den hintersten Schubladen hervorholt: ein Vertrag kommt nur mit dem Höchstbietenden nach Beendigung der Auktion zustande. Punkt. Ist ganz einfach. Wer damit nicht klarkommt, soll gerne kommen.
Bis auf diesen Punkt bin ich bei Dir, Oliver. Aber genau das sehen die Richter zurecht anders. Wenn ich eine Ware auf eBay einstelle, muss ich damit leben, dass der Erlös möglicherweise nicht meinen Vorstellungen entspricht. Wer damit nicht klarkommt, soll gerne von eBay fernbleiben.
Wie streicht man denn Gebote? Die werden doch automatisch gestrichen wenn man das Angebot beendet oder :grb:
Edit. Man kann so einem Gehampel auch prima aus dem Weg gehen in dem man Sofortkauf mit preisvorschlagen anbietet. Dann gibts keine Unklarheiten....
Und genau das ist der Fall, wenn man eine Auktion vorzeitig beendet. Ich habe im Bekanntenkreis auch einen Fall, wo eine Auktion vorzeitig beendet wurde und der Bekannte dann den Artikel entsprechend günstig verkaufen musste bzw. schadensersatzpflichtig wurde. Ich sehe das Problem ehrlich gesagt bei ebay, hier wird zwar die Möglichkeit, Auktionen abzubrechen angeboten aber nicht auf die rechtlichen Konsequenzen hingewiesen.
Auszug aus dem REchtsportal eBay zu diesem Thema:
2. Unverschuldete Beschädigung oder Verlust des Artikels während der Angebotsdauer
Gemäß den eBay-Grundsätzen dürfen Sie ein Angebot auch dann vorzeitig beenden, wenn der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verlorengeht (z.B. Verlust, Diebstahl, s. BGH, Urt. v. 8.6.2011, Az.: VIII ZR 305/10). Bitte beachten Sie, dass Sie im Streitfall beweisen müssen, dass der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wurde oder verlorengegangen ist (siehe dazu auch BGH, Urt. v. 08.06.2011, Az.: VIII ZR 305/10 und LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Az.: 9 S 166/12)
Kein Grund zur vorzeitigen Beendigung des Angebots liegt vor, wenn Sie den Artikel während der Angebotsdauer anderweitig verkaufen, verschenken oder sonst weitergeben (siehe dazu AG Nürtingen, Urt. v. 16.01.2012, Az.: 11 C 1881/11). Ebenso liegt kein Grund zur vorzeitigen Beendigung vor, wenn sie es sich anders überlegt haben und den Artikel nun doch nicht mehr verkaufen möchten (siehe dazu AG Paderborn, Urt. v. 6.12.2012).
Wenden Sie sich in Zweifelsfällen bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.
Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbietenden unter Umständen schadensersatzpflichtig.
Weitere Informationen zum vorzeitigen Beenden von Angeboten.
Quelle
wie beweise ich, daß ich etwas nicht mehr habe? LOL
Anzeige bei der Polizei vielleicht?
ein wenig gesunder menschenverstand hilft schon:
wir stellen uns eine auktion bei sotheby oder christie vor, vorne der monet, der russische oligarch, der internet milliardär mit hippie vergangenheit und ein anaonymer bieter per telefon laufen sich im einstelligen mio bereich mit geboten warm...und dann ruft der eigentümer: "ach nö, doch nicht"
wirklich?
geschätzte afro-amerikanische brüder, ihr beliebt zu spassen.
Gut, aber zwischen "ich will nicht mehr verkaufen" und "ich kann nicht mehr verkaufen" sehe ich noch einen kleinen Unterschied.
Eben. Was passiert, wenn mir in der Tiefgarage der Hund beim Bentleyausladen auf den Monet kackt?
Wie kann ich überhaupt schlüssig beweisen, dass das passiert ist und es sich beim zum Verkauf angebotenen Monet auch um den beschädigten Monet handelt? Schließlich waren Monets ja Massenware....
noch mal, sobald etwas in einer auktion steht, gehört es einem nicht mehr uneingeschränkt. warum auktionieren auktionshäuser nur sachen, die sie vor der nase haben?
und ob jetzt kaputt oder keine lust macht keinen unterschied, man kann eine zusage nicht einhalten.
Das heißt zusammenfassend, dass eBay aus rechtlicher Sicht überhaupt nicht die Beendigung einer Auktion anbieten sollte, um nicht den Anbieter in Bedrängnis zu bringen?
Ulrich, dein Beispiel passt leider nicht. eBay stellt unter rechtlichen Gesichtspunkten kein Auktionshaus dar. Der Kaufvertrag wird nicht durch Zuschlag geschlossen. Eine klassische Auktion und eBay sind 2 paar Schuhe. Aber hier im Thread wird so einiges durcheinander geworfen.
Ich will das jetzt nicht unnoetig breit treten, aber bei "ich will nicht", ist das Objekt doch noch vorhanden und ich kann anscheinend gezwungen werden, eben genau dieses verkaufen zu muessen, waehrend bei "ich kann nicht", das Objekt nicht mehr vorhanden ist. Im ersten Fall KANN ich liefern, im zweiten Fall kann ich NICHT das angebotene Objekt liefern.
das ist richtig aber nicht relevant, hier wie dort, dein problem.