Das ist so nicht korrekt. Der § bezieht sich eben auch auf Fahrzeuge.
Zitat:
§ 701 BGB
(4) Die Ersatzpflicht erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, auf Sachen, die in einem Fahrzeug belassen worden sind, und auf lebende Tiere.
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Die Haftung des Gastwirts für den Fahrzeugschaden aus dem Beherbergungsvertrag sehe ich hier nicht. Aber als Grundstückbesitzer hat er eine Gefahr eröffnet, ohne diese abzuschirmen, nämlich die zu hohe Polleranlage installiert. Diese muss von von serienmäßigen Kraftfahrzeugen überfahren werden können, ohne dass es zu Kontakten kommt.
Ach wenn du es noch fetter schreibst. Der o.g. $ bezieht sich auch eingebrachte Sachen im Hotelzimmer.
Edit: Thomas hat es schon geschrieben.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Höhe gibt es in DE nicht, sondern lediglich die Empfehlung, bewegliche Teie wie Spoilerlippen sind außen vor.Zitat:
VdTÜV Merkblatt 751“
In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Torsten, danke! Das möchte ich mit meinem serienmäßigen Alpina auch nicht ausprobieren ;)
Dann machen wir mal weiter:
Haftpflicht vom Hotelbesitzer hat diese Woche geantwortet. Fragen über Fragen. Ist mir dann zu blöd geworden. Bevor man dann bei einer Antwort ein Komma im Satz vergisst, bin ich heute zum RA. Der meint, das sei eindeutig Sache der Haftpflicht des Hotelbesitzers, da für mich keine Gefahr zu erkennen war. Warum sich meine Kasko so blöd anstellt, kann er auch nicht sagen. Er denkt, dass sie davon ausgehen, dass ich das Teil umgefahren hätte und es jetzt einsam und verlassen am Boden liegt. Ich habe dem RA jetzt mal alles überlassen. Will mich nicht mehr ärgern.
Fortsetzung folgt.
Danke für`s Update, Guido! Bin gespannt...
Danke Guido und glaub mir, des wird scho :gut:
Ich drück dir die Daumen!
Mein letzter Kfz-Fall, der anwaltlich geklärt werden musste, dauerte bis zur Zahlung des wirtsch. Totalschadens an mich gut 8 Monate.
Ein absolutes Debakel, einf Fest was menschlich. Unfähigkeit, Borniertheit und Unverschämtheit angeht.
Speziell auf Seiten der gegnerischen Versicherung, die den italienischen Sattelschlepper vertrat...
8o 8o 8o
Bin mal gespannt, wie lange das dann bei mir dauert.
Ist doch unterm Strich egal, wie lange es dauert. Du hast keinen Ärger mehr damit, das sollte eine ev. zeitl. Verzögerung doch mehr als aufwiegen.
Stimmt schon, Oliver. Fahrtüchtig ist die Karre ja auch noch. Zumindest in meinem Fall. Aber wenn ich mir denke, dass die Karre, wie in Flos Fall im A**ch ist und die Versicherung keine Kohle rüber schiebt. 8o
Dann machen wir wieder mal weiter:
Schrieb von Versicherung an Rechtsanwalt, dass sie NICHT zahlen. Schrieb von Rechtsanwalt an Versicherung, dass sie zu zahlen haben. Bleibt spannend.
Der Patient steht übrigens in der Werkstatt. Türen gehen nicht auf. Außer sie sind offen - dann gehen sie nicht zu. Ich werde noch wahnsinnig.
dann hilft nur eins: Klage - ätzend sowas.....
Hi,
ich kann mir nicht vorstellen, dass das damit zusammenhängt, vielleicht braucht das Türsteuergerät ein Update:rofl::rofl:
G.
Ja, die Türen:
Sonntag Abend das Auto beladen. Mach die Fahrertür auf, mach die Beifahrertür auf, tu meine sieben Sachen rein, will die Türen zu machen, geht nicht. Weder die eine, noch die andere. Noch mal probiert. Beide zu. Mit dem Erfolg, dass die Beifahrertür nicht mehr aufging. Montag in die Arbeit gefahren, Beifahrertür ging immer noch nicht auf. Abends probiert. Ging auf und zu. Dienstag in der Früh vom Hotel in die Arbeit (eh schon spät dran). Beide Türen gehen auf, beide nicht mehr zu. Etwas gewerkelt. Fahrertür ging zu, Beifahrertür nicht. Ich auf 180. Dann kommt noch eine vom Hotel und fragt, welches Fabrikat das sei und sie hätte das beim Trabbi auch mal gehabt. Ich war den Tränen nah. Die von der Mobilitätsgarantie angerufen und an der Tür rumgespielt. Auf einmal ging sie zu. Die von der Mobilitäsgarantie wieder angerufen... Mittwoch in der Werkstatt. Problem ist bei Audi bekannt. Bin mal gespannt, ob ich was blechen muss. Anschlussgarantie habe ich.
Trifft sich aber gut, dass die Karre in der Werkstatt steht. Morgen schickt die Haftpflicht vom Hotel einen Gutachter. Scheinbar war der auch schon in Ilmenau und hat den Unfallort begutachtet. Ob das jetzt gut oder schlecht ist, wird sich zeigen.
Fortsetzung folgt.
Aaaaaaaaaaaaaaalso:
Die Haftpflicht vom Hotel hatte ja heute einen Gutachter zum Auto geschickt. Kaputt ist neben dem Unterfahrschutz auch der Schlossträger. Da sieht man mal einen:
http://www.ebay.de/itm/Org-Audi-TT-8...ht_4582wt_1189
Ist ein ganz schönes Teil.
Neben der Schadensbegutachtung hat der Gutachter noch den tiefsten Punkte des Autos gemessen. Der ist bei meinem 13 cm. Ob das jetzt alles gut oder schlecht ist, weiß ich nicht. Vor Ort haben die sich auch alles angeguckt. Das Gutachten müsste es so in zwei Wochen geben. Mal gucken.
Ich drück Dir die Daumen, Guido!
Es gibt ein TÜV-Merkblatt zu tiefergelegten Fahrzeugen, in dems sinngemäß heisst, dass "ein Hindernis von 800mm Breite und 110mm Höhe, mittig berührungslos überfahren werden können sollte" Für elastische Kunststofflippen usw. ist die Grenze bei 80mm Höhe, Berührung erlaubt.
Also glaub ich, ist das schon nichts schlechtes, dass du 130mm am tiefsten Punkt hast.
Danke.
Gegen was sie den Poller halt messen. Wenn sie gegenüber dem Teer messen, könnte es in der Norm sein. Wenn sie aber gegen die tiefste Stelle der Regenrinne messen, ergibt sich gleich ein anderer Wert.
Aaaaaaaaaaaaalso:
Am Dienstag hat mich der Hotelbesitzer mit der Info angerufen, dass seine Haftpflicht den Schaden trägt. Über meinen RA ist das mittlerweile auch bei mir eingetroffen. Die Haftpflicht hat meinem RA knapp 600,- EUR gemäß Gutachten überwiesen. Das sind die Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer. Die Reparaturkosten habe ich von meiner Werkstatt prüfen lassen. Die sind i.O. Ich habe bei meinem RA angefragt ob das üblich sei, dass ich die Umsatzsteuer zahlen muss und warum die Versicherung nicht direkt mit der Werkstatt abrechnet. Demnach ein Schritt in die richtige Richtung. Mal gucken, was noch raus kommt.
Fortsetzung folgt...
Umsatzsteuer bekommst Du doch erst erstattet, wenn Du das Auto nachweislich reparieren hast lassen, oder?
rischdisch :op:
Das fände ich in Ordnung. Danke für die Info. Davon steht aber nichts in dem Schrieb von der Versicherung. In meiner Werkstatt waren die etwas verwundert, dass sie das dann mit mir abrechnen müssten. Ich habe die Frage an meinem RA gestellt. Wenn ich das dann nach der Reparatur bekomme, ist es für mich okay. Dann wird die Karre repariert und gut.
na also - geht doch
Thomas, ich kenn mich da gar nicht aus. Bin Angestellter im öffentlichen Dienst. Ich wüsste gar nicht, wo ich da was geltend machen kann. Mir wäre es am liebsten, wenn die Werkstatt das direkt mit der Versicherung abwickelt. Das habe ich meinem RA auch geschrieben. Mal gucken, was der antwortet. Für weitere Informationen diesbezüglich wäre ich sehr dankbar.
Ach ja: die Reparatur der Türen hat die VW-Garantie gezahlt. Da muss was fehlerhaftes verbaut worden sein.
Na hauptsache die Geschichte nimmt ein glimpfliches Ende. Und das scheint ja so zu sein. Freut mich für Dich! :gut:
Ich freu mich auch, dass diese Geschichte unkompliziert zu Ende gehen scheint.
Vielen herzlichen Dank für Eure Beiträge und Eure Hilfe.
Ihr findet mich auf der B-Seite. Da habe ich ja noch diesen Datenmissbrauch am Arsch. Da verändert sich irgendwie mein Weltbild. Ein Telefonanruf oder ein Gespräch macht es's ja heute nicht mehr. Da müssen scheinbar immer schwere Geschütze aufgefahren werden. Man macht nichts und ist ruck, zuck in der Scheiße. Aber das kann mich nicht schrecken - ich hab ja Euch. :gut:
Du hättest das ganze auch an die Werkstatt abtreten können. Da jetzt der RA schon tätig geworden ist und die gegnerische Versicherung keine Glaskugel hat und daher nicht weiß, ob du den Schaden auch wirklich reparieren läßt, erstatten die erstmal nur die Kosten ohne MwSt. .
Wenn denen dann eine Rechnung vorliegt, die die Versicherung dann selbst steuerlich geltend machen kann, dann bekommst du auch die MwSt von denen erstattet.
Also Auto reparieren lassen, Rechnung der gegnerischen Versicherung zukommen lassen und dann gibts auch die 19% erstatten.
RA hat geschrieben. Ist natürlich so, wie Ihr sagt. Karre zeitnah reparieren lassen. Dann gibt's die Umsatzsteuer.
Cool, freut mich, dass ich falsch lag und Du den Schaden ersetzt bekommst!
Danke. =)
Mal eine andere Sache: bin gestern an dem Hotel vorbei gelaufen. Die Poller sind noch da. Ist das normal? Gut, mir kann es wurscht sein. Aber ich würde die Dinger halt weg machen. :ka: Was ist jetzt, wenn ein anderer darüber fährt? Schaltet die Versicherung dann wieder einen Gutachter ein? :grb:
klar schicken die wieder einen Gutachter
wenn die Schäden nicht aufhören, kündigen Sie halt irgendwann den Vertrag