Zitat von
Charles.
Der Kunde hat VOR der Bestellung freie Wahl. Danach ist er eine Verpflichtung eingegangen.
Eine sofortige Abholung ist selbstverständliche Pflicht, und der Verkäufer hat nicht einfach seinem Vertragspartner entgegenzukommen.
Bei angebotener Anzahlung oder Bezahlung allerdings sieht die Sache anders aus. Und gewisse Probleme entstehen gar nicht erst, wenn man ein anständiges gutes Verhältnis zum Konzi hat, auch als neuer oder "kleiner" Kunde. Da kommuniziert man über Bezahlung, Abwesenheiten etc. ehrlich und offen sowie nicht erst, wenn der Fall eingetreten ist. Einfach bestellen heisst bei Eintreffen der Uhr einfach bezahlen, so einfach ist das. Keine Frist, sondern eben, was man unter sofort verstehen kann. Hinreisen(falls überhaupt nötig), zahlen, mitnehmen. Darauf darf der Konzi zählen. Insbesondere aufs Geld...