Original von AcidUser
Zitat:
Original von Mr Mille Gauss
Zitat:
Original von Morgan911
Trotz der fragwürdigen Retusche wird die Bank eine Unterlassungsklage von Rolex erhalten.
Hallo,
eher nein, weil kein geschütztes Logo zu sehen oder zu erkennen ist. Auch keine anderen geschützten Bezeichnungen sind zu erkennen.
In der Bildbranche wird dies gemacht um Markenstreitereien aus dem Wege zu gehen.
Beispiel: Macbilder; Mann sieht Bilder von einem Maclaptop und der Apfel ist wegretuschiert.
Keine Streitereien aber jeder weiss das es ein Mac ist und das Bild kommt an.
Dies allerdings ist ein Irrtum Deinerseits! ;) Auf der letzten Seite jedes Rolex-Kataloges steht ganz klar zu lesen:
Eingetragene Marken und Warenzeichen:
"Oyster, ..., ..., Gmt-Master, ..., ..." ect.
Beide Marken- bzw. Warenzeichen sind auf dem Plakat zu erkennen!
Ich bezweifele allerdings, dass Rolex das sehr interessiert und an eine Unterlassungsklage glaube ich erst recht nicht!
Ich bleibe aber dabei: Entweder richtig oder gar nicht! So ist´s Affig!