Zitat:
Original von Charles.
Der Vorbesitzer will vielleicht keine Auskunft geben über Unfälle, die er oder ein Benützer seines Wagens hatte. Zu dieser Geheimhaltung hat er das Recht. Das wirkt sich auf den Gebrauchtwagenpreis aus, aber nicht auf die Privatsphäre des Vorbesitzers. Wer für "unfallfrei" bezahlt, soll die Unterlagen dazu verlangen. Wer eine revidierte Uhr kauft, soll die Unterlagen dafür verlangen oder nur für eine unrevidierte zahlen.
Allein die Herausgabe des groben möglichen Aufenthaltsortes (Kontinent der Revision) wäre eine zusätzliche Rechtsverletzung.
Sollten das Autofirmen anders behandeln, ist dies rechtswidrig. (Aber nicht ungewöhnlich in jener Branche) Strafgerichte und allenfalls zivile Gerichte können solche Zeugnisse verlangen, aber nicht ein späterer Eigentümer. Ebenso allenfalls Steuerbehörden (in der Schweiz im Steuerstrafverfahren oder gemäss Steuerabkommen ohne ein solches) und der Zoll sowie die Mehrwertsteuerverwaltung. Mehr gibt's nicht.
Die Auskunft von Rolex dient sicher nicht dazu, die Voraussetzung privatrechtlicher Verträge von Vorbesitzer und Besitzer der Uhr und deren Behauptungen zu prüfen. Ein Vertragspartner soll selber beweisen, was er behauptet.
Das Problem besteht darin, dass man zunächst die Uhr rasch und billig haben will, um dann nachher noch vermutete/mögliche Mängel rauszufinden und Geld dafür zurück zu verlangen. Hier muss man eben als Käufer vorher abklären. Oder (ganz im Sinne von Rolex natürlich) beim autorisierten Fachhändler eine neue Uhr kaufen.
Es ist absolut positiv zu bewerten, dass sich RSA seit einigen Jahren nicht mehr auf solche Fragen einlässt. Auch nicht gegen Bezahlung. Es geht einzig und allein darum, den Gebrauchswert einer Uhr zu erhalten, gegen Geld selbstverständlich, und nur ohne erschwerende Kurpfuschereingriffe vor der Revision. Sonst kann's unmöglich werden oder auch teuer. Deshalb werden die Uhren auch bei Eingang angesehen.