Hi Sascha,
mach daß mit der Sondertilgung, hab ich damals nicht gemacht, auf 10 Jahre festgeschrieben, wollte jetzt die ganze Summe auf einmal zahlen (3 Jahre früher) hätte mich 15 K mehr gekostet 8o, also warte ich ab :motz:
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Hi Sascha,
mach daß mit der Sondertilgung, hab ich damals nicht gemacht, auf 10 Jahre festgeschrieben, wollte jetzt die ganze Summe auf einmal zahlen (3 Jahre früher) hätte mich 15 K mehr gekostet 8o, also warte ich ab :motz:
Sascha, bei denen hier ist in jedem Falle auch eine Sondertilgung von 5 Punkten / Jahr ohne Aufschlag möglich bzw. bei den Konditionen eingerechnet :
www.psd-bank.de
für uns ist Rhein-Ruhr zuständig
ich würde auch 15 Jahre nehmen, hast dann immerhin 5 Jahre Zeit Dich nach ner gescheiten Anschlussfinanzierungohne Vorfälligkeitsentschädigung umzuschauen ;)
an einer soliden Finanzierung ist noch niemand gescheitert :op:
Wir haben Anfang 2007 bei der Raiba auf 10 Jahre zu 4,9% finanziert, mit 3 % Tilgung.
Ab 2010 haben wir die Möglichkeit von nach oben unbegrenzten!!! Sondertilgungen.
Sowas in der Art würde ich auch wieder machen.
Evtl. 15 statt 10 Jahre.
Ich kann Insoman nur zustimmen; Bank ist halt die falsche :D...
Zins heute maximal binden, Option zur Tilgung besteht gesetzlich in 10 Jahren. Sondertilgungsoption 5 % p.a. gibt heute der Markt vor.
Wenn Du magst, kann ich Dir morgen aus dem Office die Einstandskonditionen als benachmark mal zukommen lassen :dr:.
Für Dich nach der Schilderung nicht passend, momentan aber gerne genommen: Euriborfinanzierung (kurzfristig) mit Zinssicherung (Cap) - maximale Flexibilität, derzeit Zwergenzinssatz und entspannt hinsichtlich der Zinsentwicklung.
:gut: cool jungs...jetzt fällt mir die entscheidung wohl leichter...
Die gesetzl. Option zur Tilgung (Kündigung des Kredites) nach 10 Jahren besteht zwar für dich als Kunden,Zitat:
Original von The Banker
Option zur Tilgung besteht gesetzlich in 10 Jahren.
allerdings verlangt dann die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung, so
wie es der BGH vorgerechnet hat.
Bist Du Dir sicher?Zitat:
Die gesetzl. Option zur Tilgung (Kündigung des Kredites) nach 10 Jahren besteht zwar für dich als Kunden,
allerdings verlangt dann die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung, so
wie es der BGH vorgerechnet hat.
Kannst Du mal die Formel und/oder einen nachvollziehbaren Link zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung posten?
mann o mann, steht schon ganz oben.
Das gibt mir dann wieder eher recht.Zitat:
Original von giftmischer
Wir haben Anfang 2007 bei der Raiba auf 10 Jahre zu 4,9% finanziert, mit 3 % Tilgung.
Ab 2010 haben wir die Möglichkeit von nach oben unbegrenzten!!! Sondertilgungen.
Sowas in der Art würde ich auch wieder machen.
Evtl. 15 statt 10 Jahre.
Ich zahle für 20 Jahre 4,44 und habe 5-10 %Sondertilgungsrecht
jepp
Ah ja, jeder der schon mal ne Immobilie finanziert hat kennt sich offenbar auch aus... ;)
Bei einer Finanzierung sind ja nun ein paar mehr Punkte als Zins, Tilgung und Laufzeit zu berücksichtigen.
Falls Interesse an einer qualifizierten Beratung besteht kann ich dir einen Top-Mann empfehlen, schick mir einfach ne PN.
Ulrich, alter Schmalspurbanker,Zitat:
Original von fiumagyar
mann o mann, steht schon ganz oben.
Du bist doch für die andere Seite der Bilanz zuständig :supercool:
Wo steht die nachvollziehbar Formel bzw. der Link zur Vorfälligkeitsentschädigung? 8o
Zitat:
Original von sausapia
Bist Du Dir sicher?Zitat:
Die gesetzl. Option zur Tilgung (Kündigung des Kredites) nach 10 Jahren besteht zwar für dich als Kunden,
allerdings verlangt dann die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung, so
wie es der BGH vorgerechnet hat.
Kannst Du mal die Formel und/oder einen nachvollziehbaren Link zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung posten?
Muss ich morgen auf der Arbeit nachsehen -
aber bei google - und ohne Gewähr
http://www.aspect-online.de/banken/b...igung-rechner/
http://www.verbraucherzentrale-breme...ntschaedigung/
Es gibt mittlerweile klare Ansagen des BGH, was ne Bank bei der
Berechnung darf und was nicht.
Derzeit strittig ist, wie die Berechnung zu erfolgen hat, wenn dem Kunden
ein jährliches Sondertilgungsrecht von 5 oder 10% eingeräumt ist.
Banken lassen dieses gerne bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unter den tisch fallen, Verbraucherschützer
wollen es mindernd berücksichtigen.
Diese Berechnung gilt aber nur in den Fällen, wo der Kunde
ein gesetzliches Recht zur Kündigung hat - z.B. nach Ablauf von 10 Jahren.
Möchte der Kunde nach 3 Jahren z.B. "grundlos" aus der Zinsbindung aussteigen, kann die Bank berechnen was sie möchte. Oder aber die vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich ablehnen.
Frank, ich nur Geld und Brief
:gut:Zitat:
Original von fiumagyar
je länger desto besser im moment, das billige geld wird im 3. Quartal langsam verschwinden.
Genau diesen Fall hatte ich in dieser Woche "hypothetisch" angefragt und war der Meinung, die Bank dürfe gar nichts berechnen, wenn das aktuelle Zinsniveau höher liegt (in meinem Fall 0,5%) als bei Abschluss. Tatsächlich ergab die Berechnung eine Vorfälligkeitsentschädigung.Zitat:
Original von gumpsaar
Möchte der Kunde nach 3 Jahren z.B. "grundlos" aus der Zinsbindung aussteigen, kann die Bank berechnen was sie möchte. Oder aber die vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich ablehnen.
Die Beraterin konnte / wollte mir die Berechnungsformel nicht preisgeben und verwies darauf, dass dies per BGH-Urteil eindeutig festgelegt wurde..... Ich kann die Formel jedoch nicht finden. :ka:
Ulrich, dann ich nur Reklame-Fuzzi im Granitpalast. ;)Zitat:
Original von fiumagyar
Frank, ich nur Geld und Brief
Zitat:
Original von sausapia
Genau diesen Fall hatte ich in dieser Woche "hypothetisch" angefragt und war der Meinung, die Bank dürfe gar nichts berechnen, wenn das aktuelle Zinsniveau höher liegt (in meinem Fall 0,5%) als bei Abschluss. Tatsächlich ergab die Berechnung eine Vorfälligkeitsentschädigung.Zitat:
Original von gumpsaar
Möchte der Kunde nach 3 Jahren z.B. "grundlos" aus der Zinsbindung aussteigen, kann die Bank berechnen was sie möchte. Oder aber die vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich ablehnen.
Die Beraterin konnte / wollte mir die Berechnungsformel nicht preisgeben und verwies darauf, dass dies per BGH-Urteil eindeutig festgelegt wurde..... Ich kann die Formel jedoch nicht finden. :ka:
Es ist ja auch keine einfache Formel.
Es müssen die monatlichen Ratenzahlungen (Tilgungen) berechnet werden -
das derzeitige Zinsniveau muss für die Restlaufzeit zugrunde gelegt werden -
und die Risikokosten, die in deinem derzeitigen Zins drin stecken, müssen berücksichtigt werden.
usw usw
Entweder liegt das ganze als Excel-tool in Form eines zertifizierten Programms eines Drittanbieters vor oder es ist Bestandteil der Banksoftware. In beiden Fällen kommt deine Beraterin an die Formel nicht ran.