RE: Rolexklau bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen
Ich möchte hier keine große Diskussion lostreten, aber dieses Thema wurde in einem Nachbarforum unter Kollegen schon einmal diskutiert.
Da behauptet jemand, dass nach §5 LuftSiG (da ist angeblich geregelt, was abzulegen ist. Was nicht erwähnt ist, kann also anbehalten werden) Uhren und Schmuck nicht zwingend abgelegt werden müssen. Ob das tatsächlich so stimmt, kann ich persönlich nicht sagen. Wir reden natürlich hier von Deutschland.
LG Manfred