RE: Verkäufer gibt es ....... GAGA
Hallo hugo!!
Hier meine "juristische Meinung" zu diesem Thema:
Zwischen Dir und dem Verkäufer ist via ebay ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Neben den Hauptleistungspflichten (hinsichtlich der wesentlichen Vertragsleistungen) gibt es auch sogenannte Nebenleistungspflichten bzw. Verhaltenspflichten sowohl für Verkäufer als auch für den Käufer.
NEBENLEISTUNGSPFLICHTEN dienen der Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der vertraglichen Hauptleistungspflichten.
Dabeben gibt es noch insbesondere
VERTRAGLICHE NEBENPFLICHTEN wie z.B. Aufklärungspflicht, Auskunftspflicht etc. gemäß § 241 Abs. II BGB (Rücksichtnahme- und Verhaltenspflichten).
Des Weiteren ist noch der Grundsatz von TREU UND GLAUBEN zu erwähnen (§ 242 BGB) = Rechtsausübung unter der Berücksichtigung vorherrschender ethischer Wertvorstellungen. Der Grundsatz verpflichtet zu einem redlichen und loyalem Verhalten im Rechtsverkehr.
Vor diesem Hintergrund obliegt dem besagte Ebay-Verkäufer eine gewisse MITWIRKUNGSPFLICHT als Vertragspartner eine gute Basis herzustellen für eine Durchführung / Abwicklung des Kaufvertrages.
Die vorgenannaten vertraglichen Nebenpflichten hat der Verkäufer meines Erachtens mit seiner polemischen Reaktion mithin verletzt.
Deine Frage hinsichtlich der Telefonnummer und der Ref.-Nr. ist durchaus berechtigt. Du bist ja nicht irgendein Interessent, sondern der Käufer der Uhr. Und mit seinem Vertragspartner geht man eben nicht so um!!!!
Aufgrund der Verkäufer-Reaktion drängt sich bei mir auch ein komisches Gefühl auf. Irgendwie wirkt das auf mich unseriös und unredlich. Daher rate ich Dir grundsätzlich sehr sehr vorsichtig zu sein!
Viele Grüße
Thomas