Nö, will ich wirklich nicht,
ich "verirre" mich auch nicht auf Parkplätzen und bin
in der Lage, mit Hilfe meiner Brille Schilder zu lesen
:D :D :D
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Nö, will ich wirklich nicht,
ich "verirre" mich auch nicht auf Parkplätzen und bin
in der Lage, mit Hilfe meiner Brille Schilder zu lesen
:D :D :D
Interessante Diskussion, im Sinne von Ameisen-Tätowieren...Tatsache: Er hat geparkt und ned bezahlt....den Rest sollte der gesunde Menschenverstand beurteilen oder hat ihm eine rne Knarre an die Birne gehalten: "DU PARKST DORT UD ZAHLST NED!"
Moin,
ich glaube, man läßt sich leicht in die Irre führen, weil dieser Parkplatz zu ebener Erde und ohne Dach ist. Letztendlich ist dieser Privatparkplatz das gleiche wie ein privates Parkhaus, das wir alle täglich nutzen. Man fährt durch eine Schranke auf dieses Privatgelände und weiß, dass man zeitlich gestaffelt dafür zahlen muss. Und hier kommt noch dazu, dass ich physisch, d. h. durch eine Schranke, sogar daran gehindert werde, ohne zu zahlen wegzufahren. Also ein alltäglicher Vorgang, der auch noch per Video überwacht wird. Von daher wäre ich mir auch nicht sicher, ob nicht auch dieser Parkplatz mit einer optischen Anlage gesichert ist (-behaupte einfach du hast da nicht geparkt, müssen die dir erst mal nachweisen :grb:). Die Frage ist meiner Meinung nach, ob die Betreiberfirma für das Nichterfüllen einer zivilrechtlichen Forderung eine Strafe erheben kann. :supercool:
Hier schreiben wieder die Vollkaskoangestellten, oder?
Der Parkplatz wird von einer Firma betrieben. Die zahlt bestimmt an die Deutsche Bahn AG eine feine Miete.
Wenn Ihr nun diese Parkfläche anmietet, um die Stellplätze weiterzuvermieten, und alle zahlen nicht oder nur schleppend, kommen ganz schnell die Zahlungsschwierigkeiten, oder?
Aber das interessiert ja den Vollkaskoangestellten mit 6 Wochen Urlaub nicht, ob auch Unternehmen Geld verdienen.
Wenn ich mich hinstelle ohne zu zahlen und werde erwischt, dann muß ich halt nachzahlen.
Herrschaften das ist ein Rolex Forum. Eigentlich für Besitzer unnützer Luxusgüter.
Fangen jetzt hier auch schon die Hartgelddiskussionen an?
Die Außenwirkung solcher Diskussionen ist nicht schön :(
Bin auch "nur" Angestellter mit 6 Wochen Urlaub, :grb:Zitat:
Original von karlhesselbach
Hier schreiben wieder die Vollkaskoangestellten, oder?
.....
Aber das interessiert ja den Vollkaskoangestellten mit 6 Wochen Urlaub nicht, ob auch Unternehmen Geld verdienen.
.... :(
habe aber für diese Diskussion und "fachliche Beratung" keinerlei Verständnis.
Würde es eher als Zechpreller-Thread bezeichnen
Ich empfinde 27,- nicht als Peanuts und habe auch meine Probleme damit, wenn ein nichtamtlicher Mahner einen auf Staatsmacht macht. Insofern ist die Frage berechtigt, zudem der TS ja offensichtlich kein Problem mit dem Vergehen und dessen Ahndung an sich hat, sondern nur mit der Höhe des Bußgelds.
Be- und Entladen heißt zumindest in meiner Stadt schwere oder sperrige Ladung innerhalb maximal einer halben Stunde ein- bzw auszuladen.Zitat:
Original von madmax1982...Wenn man im öffentlichen Raum im Halteverbot steht, muss die blaue Tante schließlich auch erst mal die paar Minuten zum Be- und Entladen abwarten...
Ich kenn ja jetzt das Erscheiniungsbild seiner Freundin nicht, aber ein Köfferchen dürfte nicht unter be- und entladen fallen...;)
Ein- und Aussteigen zählt auch dazu. Und wenn seine Freundin eine Sehnenscheidenentzündung hat und nicht schwer tragen darf, dann darf er auch noch das Köfferchen in den Zug tragen.
-Sieht er das sportlich und hat die Zeit darf er das Spiel jetzt eben spielen.
-Will er seine Ruhe, könnte er bezahlen.
-Verursacht ihm das Bezahlen so viel Kummer, dann muss er halt in den sauren Apfel beissen und seine Nerven strapazieren.
Genau das ist der Punkt!Zitat:
Original von Uhren-Fan
Moin,
ich glaube, man läßt sich leicht in die Irre führen, weil dieser Parkplatz zu ebener Erde und ohne Dach ist. Letztendlich ist dieser Privatparkplatz das gleiche wie ein privates Parkhaus, das wir alle täglich nutzen. Man fährt durch eine Schranke auf dieses Privatgelände und weiß, dass man zeitlich gestaffelt dafür zahlen muss.
Es macht, wie der Kollege RAMichel bereits ausgeführt hat, einen gewaltigen Unterschied ob der Parkraum baulich abgetrennt ist oder ob ich ihn einfach durch drauffahren erreichen kann.
Stichwort: Willenserklärung zum Vertragsabschluss.
Will ich privates Parken seriös betreiben brauche ich dazu 2 Dinge: EIne Schranke und einen Kassenautomat.
Dann muss ich mich als Betreiber nicht in eine rechtliche Grauzone begeben und dubiose Strafmandate ausstellen für die es keine Rechtsgrundlage gibt, und umgekehrt kann sich kein Kunde damit rausreden er habe nicht gewusst dass er einen Vertrag schliesst, wenn er aktiv durch ne Schranke fährt und ein Ticket zieht.
Wenn ich aber keine Schranke habe und dann so vorgehe wie oben beschrieben, muss ich mir den berechtigten Vorwurf gefallen lassen mir wären nicht zahlende Kunden lieber als Zahlende. Rechnet mal hoch wieviel normale Kunden für 2 oder 3 € parken müssen damit sich das auf einen nicht zahlenden rechnet.
Hinzu kommt dass der Threadsteller nicht eine Stunde oder mehr geparkt hat ohne Parkschein, sondern vermutlich nach 5 Minuten bereits den Wisch unterm Scheibenwischer hatte.
Das legt den Verdacht nahe dass, da gezielt beobachtet wird wer nicht zahlt und sobald sich der Besitzer dann ausser Sichtweite des KFZ befindet sprintet einer raus und klemmt das Ding unter den Scheibenwischer.
Mag ja sein dass 27€ für manche Leute Peanuts sind, für mich auch. Trotzdem würde ich sie nicht jemand nachwerfen der beschlossen hat dass er gern 27€ hätte.
Was hindert den Betreiber daran einfach nächstes Jahr noch ne 0 dran zu hängen?
Schlicht die Tatsache, dass der Spuk dann auffliegen würde, weil keiner mehr zahlt.
Aber dann gäbe es hier immer noch Leute die sagen würden: 270€ sind Peanuts, einfach zahlen und Schnauze halten, mit 270€ zünde ich mir meine Zigarren an, ist doch nicht der Rede wert. :rolleyes:
Generell...selbst in Expertenforen in denen Leute aktiv juristischen Rat suchen gibt es die immer gleichen Querschläger aus der Laiensphäre, die als einzigen "Tipp" parat haben: Heul nicht rum, du hasts verbockt, trag die Konsequenzen wie ein Mann.
Und das obwohl oftmals verhältnissmäßig simple prozessuale Vorschriften genügen um die Gegenseite gar nicht zur Entfaltung kommen zu lassen. Schreibt man das dann wird man auch noch dafür angefeindet man würde Leuten helfen sich um ihre gerechte Strafe zu drücken.
Tut mir leid, so funktionierts nunmal nicht. Das sind die gleichen Leute, die die prozessualen Rechte für Beschuldigte im Verfahren am liebsten abschaffen würden, nach dem Motto: Wer unschuldig ist hat nichts zu verbergen, und wer schuldig ist kriegt eins drauf.
Willkommen im Polizeistaat, mit der Logik.
Ich würde auch jemand helfen der sich zB mit einer Abmahnung konfrontiert sieht wegen eines Verstoßes gegen das UrhG. Niemand bestreitet dass der Betreffende die kausale Ursache gesetzt hat mit seinem Verhalten, das tue ich auch im vorliegenden Fall nicht.
Aber dennoch hat jedermann das Recht, seine Rechte zu kennen.
Gerade in solchen Grauzonen, in denen sich ein Strafanspruch mit Gewinnerzielungsabsicht durch Private/Kommerzielle mischt. Das ist ein Dickicht, in dem man ohne Fachkenntnis einfach verloren hat. Wer darf was? Das ist eine völlig legitime Frage.
Deshalb würde ich einfach bitten diese Form von rumtrollen nach dem Motto: Die Diskussion ist blöd, der Threadsteller soll einfach zahlen usw. einzustellen. Wenn der Threadsteller das wollte, müsste er keine Anfrage in ein Forum stellen. Und auch wenns einen manchmal juckt sowas zum besten zu geben- damit ist niemand geholfen.
Ich troll ja auch nicht in einem Topic in dem es um Atomphysik geht und versuche dem Atomphysiker zu erklären wie er seine Arbeit zu machen hat.
Abgesehen davon, dass ein Großteil der von Dir gerügten Einwände *vor* einer Geländebeschreibung des TS erfolgt sind, und auch abgesehen davon, dass man sicher in einem Forum nicht nur profunde, juristische Positionen sondern auch Meinungen äußern darf, ohne gleich in den Verdacht von Polizeistaat-Sympathisantentum zu geraten, möchte ich wetten, dass auch die "Gegenpartei" im Streitfalle einen Deiner Berufskollegen am Start hat, der mit der gleichen Inbrunst in die Kerbe seiner Mandantschaft schlägt.Zitat:
Original von Lord of Doom
Aber dennoch hat jedermann das Recht, seine Rechte zu kennen.
Soviel ist mal sicher: Einer von beiden hat am Ende sicher mehr als nur 27.- EUR an der Backe.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du Jurist bist, und da wundert es mich schon, dass Du ohne jede Detailkenntnis -geschweige denn Akteneinsicht- so ein dezidiertes Rechtsurteil zu fällen wagst.
Weihnachten naht-man sollte entspannen.... :dr:
sic!Zitat:
Original von Donluigi
Ich empfinde 27,- nicht als Peanuts und habe auch meine Probleme damit, wenn ein nichtamtlicher Mahner einen auf Staatsmacht macht. Insofern ist die Frage berechtigt, zudem der TS ja offensichtlich kein Problem mit dem Vergehen und dessen Ahndung an sich hat, sondern nur mit der Höhe des Bußgelds.
Den letzten Satz unterschreibe ich. :gut:Zitat:
Original von Butch
Abgesehen davon, dass ein Großteil der von Dir gerügten Einwände *vor* einer Geländebeschreibung des TS erfolgt sind, und auch abgesehen davon, dass man sicher in einem Forum nicht nur profunde, juristische Positionen sondern auch Meinungen äußern darf, ohne gleich in den Verdacht von Polizeistaat-Sympathisantentum zu geraten, möchte ich wetten, dass auch die "Gegenpartei" im Streitfalle einen Deiner Berufskollegen am Start hat, der mit der gleichen Inbrunst in die Kerbe seiner Mandantschaft schlägt.Zitat:
Original von Lord of Doom
Aber dennoch hat jedermann das Recht, seine Rechte zu kennen.
Soviel ist mal sicher: Einer von beiden hat am Ende sicher mehr als nur 27.- EUR an der Backe.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du Jurist bist, und da wundert es mich schon, dass Du ohne jede Detailkenntnis -geschweige denn Akteneinsicht- so ein dezidiertes Rechtsurteil zu fällen wagst.
Weihnachten naht-man sollte entspannen.... :dr:
Wie wir alle wissen hat Jura und der gesunde Menschenverstand relativ wenig miteinander zu tun, bisweilen.
Aber aus der Schilderung des Anfangsposts war eigentlich klar dass es sich nicht um ein Schrankensystem handeln kann, weil sonst die ganze Sache ja hinfällig wäre, da brauchst du keine Strafzettel verteilen weil du nur wieder ausfahren kannst wenn du gezahlt hast. Von daher muss es sich um eine Örtlichkeit ohne Zufahrtsbeschränkung handeln.
Ein genaue rechtliche Prognose wie ein Prozess (!) ausgehen würde habe ich übrigens nie gegeben, denn das wäre, ohne Kenntnis der Aktenlage, unseriös. Da hast du völlig Recht. ;)
Ach du bist Anwalt, ich dachte du bist Autotester.
Ich bin auch ganz durcheinander.
Zitat:
Original von paddy
Ach du bist Anwalt, ich dachte du bist Autotester.
My Pardon. ;)
Der Account gehört meinem Bruder, ich hoffe es verstößt nicht gegen die Forenregeln so ich hier ggfs. ein bisschen mitschreibe.
Vielleicht habt ihr bemerkt dass ich schon ein, zwei Mal zu rechtlichen Fragen unter diesem Account Stellung bezogen habe.
Hätte ich sagen können, falls da Irritationen entstanden sind, ist es nicht meine Absicht.
chris, ich gebe dir in weiten teilen recht.....
ich denke aber, dass es in diesem fall kein versehen war, sondern der fahrer jederzeit wusste, dass parkraum kostenpflichtig war. das zu ignorieren kann gut gehen oder eben auch nicht. in diesem fall nervt es also schon, hinterher ne zahldebatte zu starten und u.U. ein gericht mit solchem mist zu beauftragen....Zitat:
Mein Kumpel hat letzte Sonntag seine Freundin zum Bahnhof gebracht. Dort gibts nur gebührenpflichtige Parkplätze. Da die Sache seiner Meinung nach keine Zeit gekostet hat und er effektiv 10min benötigt hat, um sie am Zug abzuliefern und wieder zum Auto zu kommen, hat er kein Ticket gelöst.
in den von dir konstruierten fällen stimme ich dir zu. nur treffen sie in diesem fall (und es geht hier nur um diesen fall) nicht zu....
also bin ich wieder beim hessler und sage dem TS: zahle wie ein mann !! ;)
Die Sache hat sich eigentlich schon am Wochenende geklärt. Dank PN eines netten Members :gut: mit einem interessanten Link wurde aufgedeckt, dass besagte Firma, die den Parkplatz betreibt, sich vornehmlich an überhöhten Bußgeldern gesundstößt und bei der Erhebung auf Methoden zurückgreift, die rechtlich wohl auch nicht ganz einwandfrei sind.
Hin oder her; mein Kumpel geht dagegen an, die Chancen stehen gut. Da steh ich auch hinter ihm. Dass er gepennt hat sieht er ein, die Höhe der Strafe nicht; sein gutes Recht.
Wäre die Höhe der Strafe den Verhältnissen angemessen, hätts die Diskussion nicht gegeben.
Aber wenn diese seltsame Firma derart blöd kommt, gibts halt gar nix.
Wenns die Moralapostel stört, bitte - mir egal. Ihr dürft Eure Knöllchen gerne bezahlen, damit kann ich leben. ;)