RE: Ebay-Verkäufe und deren Konsequenzen
Zitat:
Original von paddy
Vor einiger Zeit wars noch so meine ich, dass ein Gebot mindestens 12 Stunden vor Auktionsende, darunter nur mit Zustimmung des Verkäufers zurückgezogen werden konnte, wieso die das geändert haben ist mir schleierhaft...
das war neulich auch im tv.
da berichtet ein mechaniker, der über ebay revidierte bikes vertickt, wie es ihm ergangen ist.
ein eby-sprecher sagte zu der frage, wie es sich mit der gebotsrücknahme verhält, dass ebay das deswegen so zulässt, weil in letzter zeit zu viele bieter angeblich im eifer des gefechts falsche gebote abgeben und ebay zuviel korrektur-hickhat damit hatte.
es gibt dagegen nur eine möglichkeit: den preis absichern!
endewder:
a) per "mindestpreishinterlegnung"
oder
b) per "sofortkaufpreis mit virschlag unterbreiten"
nur bei diesen 2 optionen ist ein fingierter preispfusch nicht möglich.